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Zulässige Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern

eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (16.09.2026)

BildungUmweltGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bund soll gemeinsam mit den Kantonen gesetzliche Grundlagen für verbindliche Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern bis und mit Sekundarstufe II schaffen. Für den regulären Unterricht sowie für die Nutzung von Innenräumen in Kindertagesstätten und Einrichtungen der schulischen Betreuung soll eine Obergrenze zum Schutz der Gesundheit festgelegt werden.

Kinder, Jugendliche, Lehrpersonen und Fachpersonen sind zunehmend häufiger hohen Temperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern ausgesetzt. Überhitzte Innenräume beeinträchtigen die Gesundheit, die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit und die Qualität von Unterricht und Betreuung. Im Pilotprojekt „Schulen trotzen der Hitze” (Montreux, Locarno) des Bundesamts für Umwelt wurde festgestellt, dass in den untersuchten Gebäuden zeitweise Temperaturen von über 26 °C erreicht wurden. Die hohen Temperaturen beeinträchtigten die Konzentration und Produktivität der Schülerinnen und Schüler; zudem fühlten sie sich müde und unwohl.

Das Bundesamt für Gesundheit weist darauf hin, dass die gesundheitlichen Risiken durch Hitze ab Tageshöchsttemperaturen von 30°C deutlich zunehmen. Besonders Säuglinge, Kleinkinder und gesundheitlich vorbelastete Kinder können durch Hitze gefährdet sein, weil sie sich weniger gut an hohe Temperaturen anpassen können.

Heute fehlen in der Schweiz einheitliche und verbindliche Höchsttemperaturen für Kindertagesstätten, schulische Betreuungseinrichtungen und Schulzimmer. Dadurch hängt der Schutz der Kinder stark vom jeweiligen Wohnkanton, von der Gemeinde, vom Gebäude und von den Entscheiden der einzelnen Institutionen ab. Diese Unterschiede sind weder aus gesundheitlicher Sicht noch mit Blick auf die Chancengerechtigkeit vertretbar.

Die Motion stärkt somit den Gesundheitsschutz, die Bildungsqualität und die Chancengerechtigkeit.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.