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Bürokratiebremse nach dem Vorbild der Schuldenbremse, für einen schlanken und leistungsfähigen Staat

eingereicht am 17.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (17.09.2026)

StaatspolitikWirtschaftFinanzwesen

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen und gegebenenfalls verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen Bürokratiebremse nach dem Vorbild der Schuldenbremse einführen.

Diese hat insbesondere sicherzustellen, dass:

• die administrativen Belastungen für Bevölkerung, Unternehmen, Landwirtschaft, Gemeinden und Kantone reduziert werden

• neue gesetzliche oder regulatorische Pflichten grundsätzlich nur eingeführt werden dürfen, wenn bestehende Vorschriften mindestens im gleichen Umfang aufgehoben oder vereinfacht werden. Kompensationsprinzip

• die Kosten und Folgen jeder neuen Regulierung transparent ausgewiesen werden

• der Bundesrat jährlich über die Entwicklung der Bürokratiekosten sowie den Abbau bestehender Vorschriften Bericht erstattet.

Begründung

Die Schweiz verfügt mit der Schuldenbremse über eines der erfolgreichsten finanzpolitischen Instrumente Europas. Ein vergleichbarer Mechanismus fehlt jedoch für die stetig zunehmende Regulierungs- und Bürokratiedichte.

In den vergangenen Jahrzehnten wurden Tausende neuer gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen und administrativer Pflichten geschaffen. Für Unternehmen, Landwirtschaft, Gemeinden und die Bevölkerung bedeutet dies einen immer grösseren Zeit- und Kostenaufwand. Gleichzeitig wächst die Bundesverwaltung, um diese Vorschriften umzusetzen und zu kontrollieren.

Nicht einzelne Gesetze sind das Problem, sondern ihre Summe. Jede neue Vorschrift mag für sich begründbar erscheinen, insgesamt führen sie jedoch zu einer schleichenden Überregulierung. Dieser Entwicklung soll mit einer verfassungsmässig verankerten Bürokratiebremse entgegengewirkt werden.

Neue Regulierungen bleiben weiterhin möglich, sofern sie notwendig sind. Gleichzeitig soll jedoch jede zusätzliche Belastung durch den Abbau oder die Vereinfachung bestehender Vorschriften kompensiert werden. Damit wird verhindert, dass die Regulierung stetig zunimmt.

Die Bürokratiebremse stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz, entlastet KMU, Landwirtschaft, Gemeinden und die Bevölkerung, erhöht die Effizienz der Verwaltung und schafft mehr Freiräume für Innovation, Unternehmertum und Eigenverantwortung.

«Die Schweiz braucht nicht jedes Jahr mehr Gesetze. Der Staat soll dort handeln, wo es notwendig ist und sich dort zurücknehmen, wo Vorschriften keinen erkennbaren Mehrwert mehr schaffen.»

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.