Parlament / Geschäfte / 26.4211
Wie weiter mit der Revision des Bauproduktegesetzes?
eingereicht am 22.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatEingereicht (22.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Im Jahr 2024 verabschiedete der Europäische Rat die neue Bauprodukteverordnung, die EU-Verordnung 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO). Diese bezweckt die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt. Sie soll den freien Warenverkehr fördern, verlässliche Informationen über die Leistung und Nachhaltigkeit von Bauprodukten sicherstellen sowie ein hohes Niveau an Sicherheit und Umweltschutz gewährleisten.
Mit dem Ziel, dass die Gesetzgebungen Schweiz – EU im Bereich der Bauprodukte dereinst wieder als gleichwertig anerkannt werden, lancierte das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) vor rund zwei Jahren einen gross angelegten Revisionsprozess für eine neue Bauproduktegesetzgebung. Hierzu wurde eine breit abgestützte Begleitgruppe eingesetzt, bestehend aus Mitgliedern der Eidg. Bauproduktekommission sowie zahlreichen Vertretern der betroffenen Wirtschaftskreise. Die Begleitgruppe hatte die Aufgabe, die Revision der Bauproduktegesetzgebung fachlich zu begleiten, den frühzeitigen Einbezug der betroffenen Kreise sicherzustellen und die Anliegen der Branchen in die Revisionsarbeiten einzubringen. Sie diente als Plattform für die Diskussion der Revisionsvorlage aufgrund der Neuerungen der revidierten Europäischen Bauprodukteverordnung.
Mit der Kick-off-Sitzung vom 13. Juni 2024 nahm die Begleitgruppe, bestehend aus über 50 Personen von rund 40 Organisationen, die paketweise Besprechung des umfassenden und komplexen Gesetzestextes auf. Der Zeitplan des BBL sah vor, dass die Tätigkeit der Begleitgruppe von Herbst 2024 bis Februar 2027 dauern würde. Bis anfangs August 2026 fanden insgesamt acht Sitzungen statt, denen die Möglichkeit zur Kommentierung der Entwürfe vorausging, was von verschiedenen Verbänden wahrgenommen wurde.
Sehr überraschend wurde nun jedoch im August 2026 die Arbeit der Begleitgruppe eingestellt. Obwohl die Besprechung des Gesetzesentwurfs offenbar bei weitem nicht zu Ende geführt wurde und wichtige Aspekte, welche namentlich in den Kreisen der Holzwirtschaft kritisch beurteilt werden, nie abschliessend besprochen wurden. Dieser abrupte Abbruch sorgt bei verschiedenen involvierten Verbände für Befremden, nachdem sich deren Vertreterinnen und Vertreter über einen längeren Zeitraum mit grossem personellen Aufwand in die Arbeiten der Begleitgruppe eingebracht haben. Es besteht seither auch Unklarheit darüber, wie der Revisionsprozess fortgesetzt wird und wie die betroffenen Wirtschaftskreise im weiteren Verlauf einbezogen werden.
Aufgrund dieses Sachverhalts bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
• Welches ist der aktuelle Stand des Revisionsprozesses für eine neue Bauproduktegesetzgebung und wie sieht der weitere Vorgehens- und Zeitplan aus?
• Aus welchen Gründen wurde die Arbeit der Begleitgruppe vorzeitig beendet beziehungsweise ausgesetzt?
• Welchen Zusammenhang hat der Verlauf des Revisionsprozesses mit dem politischen Prozess zur Beratung und Genehmigung der "Bilateralen III"?
• Was passiert mit dem Entwurf über eine neue Bauproduktegesetzgebung • im Falle einer Annahme der "Bilateralen III"?
• im Falle eine Ablehnung der "Bilateralen III"?
• Welches sind die Hauptpunkte der Revisionsvorlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt und wo liegen die grössten Herausforderungen?
• Wie wird sichergestellt, dass die von der Revision betroffenen Wirtschaftskreise ihre Anliegen weiterhin in den Revisionsprozess einbringen können?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
