Parlament / Geschäfte / 26.4215
Ein Bonus für Elektrofahrzeuge – ein Malus für Verbrennerfahrzeuge
eingereicht am 23.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (23.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Verschiebung der Einführung einer Abgabe auf Elektroautos mit einem Malus für fossil betriebene Fahrzeuge zu verknüpfen.
Begründung
Die Einführung einer Abgabe auf Elektroautos wurde in der Vernehmlassung stark kritisiert. Viele Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sprachen von einer zu frühen Einführung der Abgabe und wollen diese nicht auf 2030 sondern erst später einführen. Sie begründen dies mit der ungenügenden Quote der Elektroautos bei der Neuzulassung und Gesamtbestand. Die Einführung einer Abgabe sei für den Verkauf von Elektroautos nicht förderlich.
Ein weiterer Verzicht einer Abgabe bedeutet einen massiven Bonus zu Gunsten der Elektroautos. Sie benützen wie fossil betriebene Autos die Infrastruktur, müssen aber für einen Grossteil nichts daran zahlen und beteiligen sich ebenfalls nicht an den Abgaben in die Bundeskasse.
Zu einem Bonus gehört üblicherweise auch ein Malus. Bei den Überlegungen einer weiteren Verschiebung der Einführung einer Abgabe auf Elektroautos wird dieser Teil bisher vergessen. Dadurch entgehen dem Bund Einnahmen und gleichzeitig verpufft ein Teil der Wirkung, weil nur gefördert, aber nicht bestraft wird.
Deshalb braucht es bei einer allfälligen Verschiebung der Einführung einer Abgabe auf Elektroautos auch eine erhöhte Belastung von fossil betriebenen Autos. Der Bundesrat soll dazu eine Vorlage ausarbeiten, diese kann eine Erhöhung der Mineralölsteuer vorsehen oder eine Anpassung der Automobilsteuer, die fossil betrieben Fahrzeuge stärker besteuert.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 24.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
