Parlament / Geschäfte / 26.4216
Beschleunigte Fähigkeitsentwicklung und Technologieeinführung in der Verteidigung
eingereicht am 23.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (23.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die beschleunigte Technologieeinführung und Fähigkeitsentwicklung gemäss seinen Leitlinien für die Verteidigung konsequent voranzutreiben.
Er sorgt insbesondere dafür, dass
• die bereits aufgebauten Instrumente und Fähigkeiten zur Validierung und beschleunigten Technologieeinführung konsequent und breiter genutzt werden, um strategische Fähigkeitslücken rasch in testbare Vorhaben zu überführen, marktverfügbare Lösungen gemeinsam mit den Bedarfsträgern unter realistischen Bedingungen zu erproben und geeignete Lösungen zügig in Beschaffung, Betrieb und Ausbildung zu überführen;
• Innovations-, Erprobungs- und Beschaffungsprozesse konsequent vereinfacht und beschleunigt werden, damit mit den vorhandenen Mitteln neue Fähigkeiten schneller und wirtschaftlicher bei der Truppe eingeführt werden können.
Begründung
Die Leitlinien des Bundesrates für die Verteidigung setzen mit der stärkeren Ausrichtung auf hybride Bedrohungen, Drohnen, Robotik, Cyber und künstliche Intelligenz die richtigen strategischen Schwerpunkte. Sie halten fest, dass der rasche technologische Wandel eine iterative, adaptive Fähigkeitsentwicklung verlangt.
Die entscheidende Herausforderung liegt heute weniger in der Analyse als in der Umsetzung. Wie rasch neue Fähigkeiten bei der Truppe wirksam werden, wird selbst zur verteidigungsrelevanten Fähigkeit.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 25.4676 festgehalten, dass Innovationsaktivitäten bedarfsorientiert, experimentell mittels MVPs erprobt und rasch der Truppe zur Verfügung gestellt werden sollen. Mit dem Innovationsboard der Gruppe Verteidigung und den Swiss Innovation Forces als primärer Umsetzungspartnerin für ausgewählte Innovationsprojekte besteht bereits eine operative Innovations- und Validierungsfähigkeit: von der Problemklärung bis zur Vorbereitung der Überführung in Beschaffung, Betrieb und Ausbildung.
Dies entspricht auch zentralen Erkenntnissen der EFK zu Schlüsselprojekten der Bundesverwaltung, insbesondere hinsichtlich Wirkungs- und Nutzenorientierung, wirksamer Projektsteuerung, Einbindung der Anspruchsgruppen und Vorbereitung des Übergangs in den Betrieb.
Zusätzliche Mittel bleiben wichtig, doch schon heute liesse sich mit vorhandenen Ressourcen schneller und wirtschaftlicher Wirkung erzielen. Dieses Potenzial gilt es auszuschöpfen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
