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26.4225Interpellationoffen

Digitale Gewalt gegen Kinder: Ist die Schweiz für Netzwerke wie «764» gerüstet?

eingereicht am 23.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (23.09.2026)

Soziale FragenMedien und KommunikationStrafrecht

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

• Wie beurteilt er die Entwicklung solcher Netzwerke in der Schweiz, und über welches nationale Lagebild verfügt er?

• Wie wird sichergestellt, dass Zusammenhänge zwischen Fällen in verschiedenen Kantonen erkannt und Ermittlungsdaten systematisch abgeglichen werden? Welche Lücken bestehen, und werden sie mit POLAP geschlossen?

• Wie beurteilt er die Aufgabenteilung zwischen fedpol und Kantonen? Wurde insbesondere die seit 2021 geltende Kompetenzverteilung bei der verdeckten Fahndung gegen Cyber-Pädokriminalität hinsichtlich Wirksamkeit, Ressourcen und Fachwissen evaluiert?

• Verfügen alle Kantone über ausreichende spezialisierte Ressourcen? Welche Unterstützung oder Bündelung von Kompetenzen durch den Bund ist möglich?

• Wie wird bei akuter Gefährdung sichergestellt, dass digitale Beweismittel bei ausländischen Plattformen rasch gesichert werden können?

• Sieht der Bundesrat strafrechtliche Schutzlücken, wenn Kinder und junge Erwachsene gezielt zu Selbstverletzung oder Suizid manipuliert oder genötigt werden, ohne dass sexuelle Motive im Vordergrund stehen?

• Wie wird sichergestellt, dass Betroffene rasch Zugang zu spezialisierter Opferhilfe und Kindesschutzangeboten erhalten, auch ohne Strafanzeige? Gibt es schweizweit einheitliche Standards?

• Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf bei Prävention, Früherkennung, Koordination oder internationaler Zusammenarbeit?

Online-Netzwerke wie «764» oder «1414» suchen gezielt vulnerable Kinder und Jugendliche auf sozialen Plattformen. Täter:innen bauen Vertrauen und Abhängigkeit auf und nötigen Betroffene anschliessend zu Selbstverletzungen, sexuellen Handlungen oder anderer Gewalt. Ein Opfer aus der Schweiz wurde bis zum Suizid getrieben. Gemäss Medienberichten wird hierzulande derzeit in rund 20 Fällen ermittelt.

Die Ermittlungen sind anspruchsvoll: Täter:innen, Opfer, Daten und Plattformen befinden sich oft in verschiedenen Kantonen und Staaten. Mehrere Kantone kritisieren einen fehlenden automatisierten Datenaustausch. Lange Rechtshilfeverfahren oder fehlende Kooperation von Plattformen können zudem dazu führen, dass digitale Spuren verloren gehen. Betroffene Jugendliche sehen sich teilweise selbst nicht als Opfer und suchen keine Hilfe.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 24.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.