Parlament / Geschäfte / 26.4236
Einkaufstour der Post: Für zügige Umsetzung des Bundesgerichtsurteils
eingereicht am 23.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (23.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Das Bundesgericht hat mit den Urteilen 2C_8/2025 und 2C_9/2025 einen fünfjährigen Rechtsstreit der Post mit Goldbach Neo OOH AG und Abacus Research AG beendet und eine Lücke im Postgesetz geschlossen. Es hat bestätigt, dass die Eidgenössische Postkommission (PostCom) zuständig ist, Firmenübernahmen der Post auf ihre Vereinbarkeit mit dem gesetzlichen Unternehmenszweck nach Art. 3 des Postorganisationsgesetzes (POG) zu überprüfen. Es hat zudem die Parteistellung der direkt betroffenen Konkurrenzunternehmen im PostCom-Verfahren bejaht. Das Urteil hat Konsequenzen für die Eignerstrategie und die laufende Teilrevision von Postgesetz {PG) und Postorganisationsgesetz {POG).
Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat als Eigner der Post aus diesem Urteil, allgemein und mit Blick auf die Akquisitionsstrategie der Post? 2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Umsetzung des Urteils unverzüglich an die Hand genommen und innerhalb eines Jahres vollzogen werden muss? 3. Ist der Bundesrat als Eigner bereit, die Post anzuweisen, die entsprechenden Verfügungen der PostCom - insbesondere in Sachen Livesystems/Klara - zu akzeptieren und deren Vollzug nicht durch Beschwerden zu verzögern? 4. Ist der Bundesrat bereit, die Voraussetzungen für Übernahmen von Firmen durch die Post im Wettbewerbsbereich sowie das entsprechende Genehmigungsverfahren durch die PostCom in der laufenden Revision der Postgesetzgebung zu konkretisieren? 5. Teilt er die Ansicht, dass die Post bei Übernahmen im Wettbewerbsbereich das öffentliche Interesse daran sowie die Einhaltung des Quersubventionierungsverbots und die Wirtschaftlichkeit transparent darzulegen hat?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 24.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
