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26.4434InterpellationEDIoffen

Ist das Rabattsystem bei Medikamenten gescheitert?

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

WirtschaftGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Die Medikamentenkosten beliefen sich 2024 auf 9,9 Milliarden Franken. Gemäss Schätzung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gewährt die Pharmaindustrie davon bis zu 8 Prozent, rund 743 Millionen Franken pro Jahr, als Vergünstigungen an Arztpraxen, Apotheken und Spitäler. Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet Leistungserbringer, diese grundsätzlich an die Versicherten weiterzugeben. Der EFK-Bericht zeigt jedoch, dass dieser Auftrag kaum eingehalten wird. Das seit 2020 zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) kontrolliert dies gemäss EFK kaum wirksam; strafrechtliche Sanktionen gab es bislang keine.

Diese Feststellungen werfen grundsätzliche Fragen zur Wirksamkeit des heutigen Rabattsystems auf, gerade weil die Prämien laufend steigen und die Versicherten zunehmend belastet sind.

• Wie beurteilt der Bundesrat das heutige System der Rabatte und geldwerten Vorteile auf Medikamente vor dem Hintergrund der Feststellungen des EFK-Berichts, wonach ein erheblicher Teil der Vergünstigungen nicht direkt den Prämienzahlenden zugutekommt?

• Welche Vor- und Nachteile sieht der Bundesrat im heutigen Rabattsystem bei Medikamenten angesichts der im EFK-Bericht aufgezeigten Entwicklungen und finanziellen Dimensionen, und welchen Handlungsbedarf leitet er daraus ab?

• Wie beurteilt der Bundesrat die im EFK-Bericht aufgezeigte mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Rabatten und geldwerten Vorteilen auf Medikamente?

• Und welche Möglichkeiten sieht er, um mehr Transparenz und eine bessere Weitergabe der Vergünstigungen an die Prämienzahlenden zu erreichen?

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.