Parlament / Geschäfte / 26.4444
Reorganisationen: Perspektiven für ältere Bundesangestellte statt Arbeitslosigkeit
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
• Wie viele Mitarbeitende ab 55 bzw. 60 Jahren verloren seit 2020 infolge von Reorganisationen, Sparmassnahmen oder Stellenabbau ihre Stelle beim Bund? Wie viele konnten bundesintern weiterbeschäftigt werden?
• In wie vielen Fällen wurde im gleichen Zeitraum eine Frühpensionierung im Rahmen des Sozialplans geprüft, bewilligt bzw. abgelehnt? Wie verteilen sich die Bewilligungen und Ablehnungen nach Alter, Lohnklasse und Funktion?
• Nach welchen Kriterien wird über eine Frühpensionierung entschieden? Wie werden Alter, Dienstjahre, Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie bundes- oder verwaltungsspezifische Qualifikationen berücksichtigt?
• Hält der Bundesrat die heutigen Instrumente angesichts der laufenden Spar- und Abbauprogramme für ausreichend? Ist er bereit, die Voraussetzungen für sozialverträgliche Lösungen für ältere Mitarbeitende zu überprüfen?
Begründung
Die laufenden Sparpakete führen zu Reorganisationen und Stellenabbau. Davon sind auch ältere, langjährige Mitarbeitende betroffen. Gerade für Personen über 55 oder 60 Jahre kann ein Stellenverlust einschneidende Folgen haben. Dies gilt besonders für Mitarbeitende mit hochspezialisiertem Wissen oder in sogenannten Monopolberufen, deren Qualifikationen ausserhalb der Bundesverwaltung nur beschränkt nachgefragt werden.
Der Sozialplan des Bundes sieht die Frühpensionierung als mögliche Massnahme vor. In der Praxis entsteht jedoch der Eindruck, dass dieses Instrument sehr zurückhaltend eingesetzt wird. Bekannt sind Fälle von 63-jährigen Mitarbeitenden, denen trotz mehr als 20 Dienstjahren und sehr guten Leistungen keine Frühpensionierung ermöglicht wurde.
Weiterbeschäftigung und andere Anschlusslösungen haben klar Vorrang, aber wo diese nicht möglich sind, muss auch eine sozialverträgliche Frühpensionierung ernsthaft geprüft werden und möglich sein.
Gleichzeitig soll Transparenz darüber geschaffen werden, wem Frühpensionierungen tatsächlich gewährt werden. Die Aufschlüsselung nach Lohnklassen und Funktionen soll zeigen, ob das Instrument über alle Personalkategorien nach vergleichbaren Kriterien angewendet wird.
Der Bund trägt als Arbeitgeber eine besondere Verantwortung gegenüber langjährigen Mitarbeitenden. Die bestehenden Instrumente müssen dieser Verantwortung auch unter Spardruck gerecht werden.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
