Parlament / Geschäfte / 26.4458
Nyon–St-Cergue–La Cure: Will der Bund den „kleinen roten Zug“ schwächen?
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) plant, die Finanzierungskriterien für den regionalen Personenverkehr ab der Bestellperiode 2029/2030 anzupassen.
Derzeit liegt der Mindestkostendeckungsgrad für eine Eisenbahnstrecke, die vom Bund mitfinanziert wird, bei 20 Prozent. Das BAV sieht einen neuen Schwellenwert von 30 Prozent für Strecken vor, auf denen pro Tag mehr als 36 Fahrten in jede Richtung verkehren, was einem Angebot, das über den Halbstundentakt hinausgeht, gleichkommt. Wird dieser Schwellenwert nicht erreicht, so kann das Angebot auf einen Halbstundentakt reduziert werden, damit es weiterhin unter dem Schwellenwert von 20 Prozent bleibt.
Diese Regelung könnte Auswirkungen auf die Strecke Nyon–St-Cergue–La Cure (NStCM) haben, den „kleinen roten Zug“, der jährlich mehr als 1,6 Millionen Fahrgäste befördert und dessen Fahrgastzahlen stark gestiegen sind.
Es ist legitim, dass der Bund auf einen gewissenhaften Umgang mit öffentlichen Geldern achtet. Eine Einsparung ist jedoch nur dann wirklich eine Einsparung, wenn sie nicht anderswo Kosten verursacht. Eine Verringerung der Taktfrequenz des NStCM könnte Pendlerinnen und Pendler dazu veranlassen, wieder auf das Auto umzusteigen, was das ohnehin schon stark ausgelastete Strassennetz zusätzlich belasten würde. Dies würde auch die Attraktivität einer Infrastruktur mindern, in die, um die Kapazität zu erhöhen und das Angebot zu verbessern, die öffentliche Hand erheblich investiert hat.
Der Bezirk Nyon verzeichnet ein starkes Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum. Die Einwohnerinnen und Einwohner und die Unternehmen dieser Region leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinwesen. Die Region muss über eine ihrer Entwicklung entsprechende Infrastruktur verfügen.
Auf der Ost-West-Achse leidet der Bezirk bereits unter Kapazitätsengpässen und unter den Verzögerungen beim Ausbau der Bahnverbindung Genf–Lausanne. Es wäre kaum nachvollziehbar, wenn nun auch die Süd-Nord-Verbindung gefährdet würde.
1. Welche Auswirkungen hätte die neue Schwelle von 30 Prozent auf die Bundesfinanzierung des NStCM ab 2029/2030? Könnte sie zu einer Verringerung der Zugfrequenz führen, und wenn ja, in welchem Umfang?
2. Hält es der Bundesrat für sinnvoll, einen Anreiz zur Reduzierung des Angebots auf einer stark frequentierten Strecke zu schaffen?
3. Ist der Bundesrat angesichts des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums im Bezirk Nyon bereit, die neuen Kriterien erneut zu prüfen, um eine Schwächung der durch den NStCM gewährleisteten Süd-Nord-Verbindung zu vermeiden?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 27.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
