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Velotage auf alpinen Nationalstrassen
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Alpenpässe sind für Velofahrende besonders attraktive Routen. Gleichzeitig sind sie bei schönem Wetter stark durch Autos und insbesondere Motorräder belastet. Im gemischten Verkehr sind Velofahrende aufgrund ihrer fehlenden physischen Schutzvorrichtung die vulnerabelsten Verkehrsteilnehmenden. Gerade auf engen, kurvenreichen Passstrassen kann dies dazu führen, dass sie trotz gleichberechtigter Nutzung der Strasse faktisch verdrängt werden.
In verschiedenen Regionen der Schweiz und im Ausland werden deshalb einzelne Passstrassen an bestimmten Tagen oder während Zeitfenstern für den motorisierten Verkehr gesperrt und dem Veloverkehr vorbehalten. Solche wenigen, frühzeitig planbaren Tage könnten auch auf geeigneten alpinen Nationalstrassen ein attraktives und sicheres Angebot schaffen.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
• Könnten auf geeigneten alpinen Nationalstrassen jährlich zwei bis vier festgelegte «Velotage» mit mehrstündigen Zeitfenstern eingerichtet werden, während denen die Strasse dem Veloverkehr vorbehalten ist?
• Welche alpinen Nationalstrassen eignen sich dafür besonders, insbesondere Gotthard, San Bernardino und Simplon?
• Sind solche zeitlich begrenzten Sperrungen im geltenden Recht bereits möglich? Falls nicht, welche Anpassungen wären erforderlich?
• Welche Erfahrungen bestehen in der Schweiz und im Ausland mit solchen Velotagen, insbesondere bezüglich Verkehrssicherheit, Verkehrsverlagerung und Akzeptanz?
• Ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden ein entsprechendes Pilotprojekt auf ausgewählten Nationalstrassen zu prüfen?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
