Parlament / Geschäfte / 26.4538
Freie Fahrt für klimafreundliche Elektromobilität
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Massnahmenpaket vorzulegen, welches die Rahmenbedingungen für den Umstieg auf die Elektromobilität so verbessert, dass die Schweiz bei der Neuzulassungsquote bis 2030 zu den zehn führenden Ländern Europas aufschliesst und die Klimaziele im Verkehrsbereich erreicht.
Begründung
Die Schweiz war einst Vorreiterin bei der Elektromobilität. Aktuell liegt der Neuzulassungsanteils der Elektroautos in der Schweiz jedoch unter dem EU-Durchschnitt. Fast alle westeuropäischen Staaten weisen höhere Anteile auf. Das Ziel eines Neuzulassungsanteils von 50% im Jahr 2025 gemäss der «Roadmap-Elektromobilität» wurde massiv verfehlt, dementsprechend konnten die CO2-Flottengrenzwerte nicht eingehalten werden. Die Emissionsziele 2030 sind mit dem heutigen Entwicklungspfad nicht erreichbar, es braucht eine deutliche Beschleunigung des Umstiegs. Dabei stehen heute für praktisch alle Fahrzeugkategorien attraktive elektrische Modelle zur Verfügung, auch im Occasionsmarkt. Sie fahren effizienter, komfortabler und sind günstiger im Betrieb. Es fehlt nicht an der Technologie, sondern an den richtigen Rahmenbedingungen.
Ab 2030 wird der CO₂-Flottengrenzwert für neue PW auf unter 50 g CO₂/km abgesenkt. Damit müssen die Emissionen gegenüber heute halbiert werden. Es braucht deshalb jetzt Massnahmen, um den Umstieg zu beschleunigen. Zu prüfen ist ein Förderprogramm für die Grundinstallation steuerbarer Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden und am Arbeitsplatz, welches aus den Sanktionsmehrerträgen der verfehlten CO₂-Flottenziele finanziert werden könnte. Zudem sind sämtliche regulatorische und finanzielle Benachteiligungen der Elektromobilität zu beseitigen, wie die steuerliche Schlechterstellung rein elektrischer Geschäftsfahrzeuge gegenüber fossil betriebenen. Schliesslich soll dem tieferen Treibhausgasausstoss und Energieverbrauch bei der Automobilsteuer besser Rechnung getragen werden. So blendet die aktuelle Bemessung nach Kaufpreis aus, dass Elektrofahrzeuge im Betrieb nicht nur keine Treibhausgase ausstossen, sondern auch rund 3,5-mal weniger Energie benötigen als Verbrenner.
Jedes elektrisch statt fossil betriebene Fahrzeug stärkt die Versorgungssicherheit, erhöht die Souveränität der Schweiz, reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten und trägt zur Erreichung der Klimaziele bei.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
