Parlament / Geschäfte / 26.7032
Verbot der Sömmerung in den grenzüberschreitenden Regionen. Welche Begleitmassnahmen?
eingereicht am 03.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Am 17. Februar 2026 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entschieden, die Sömmerung in den Grenzregionen zu verbieten. Diese Präventionsmassnahme gegen die Lumpy-Skin-Disease betrifft 250 Betriebe, hauptsächlich in den Kantonen Genf, Waadt und Jura, sowie 6000 Rinder. Angesichts der sofortigen Umsetzung der Massnahme: Welche kurzfristigen Begleitmassnahmen kann der Bund zusichern, um erhebliche wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter zu vermeiden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
