Parlament / Geschäfte / 26.7155
Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmen – was gilt?
eingereicht am 09.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (16.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 16.03.2026NationalratMündliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Konzessionierte Transportunternehmen sollten ab 2026 innerorts, ab 2030 ausserorts keine Rückerstattung der Mineralölsteuer mehr erhalten, ausser die Schifffahrt. Wegen der geplanten Aufhebung sind die Rückerstattungen in den Richtlinien 2019 zur Regulierungsfolgenabschätzung RFA nicht berücksichtigt. In der neuen CO2-Verordnung ist die Aufhebung jedoch nicht zu finden, auch nicht bei Anpassungen von Subventionen. - Gilt für sie weiterhin Art. 18 des MinöStG? - Wenn ja, warum? - Wenn nein, was gilt?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
