Parlament / Geschäfte / 26.7159
Die obligatorischen Lohnabzüge steigen immer weiter – zuletzt mit dem UKibeG (21.403), der AHV-Finanzierung (24.073) und der IV-Finanzierung (Bundesratskommunikation vom 11. Februar 2026): Teilt der Bundesrat die Meinung, dass es eine Obergrenze für die Lohn-Zwangsabgaben braucht?
eingereicht am 10.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (16.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 16.03.2026NationalratMündliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Bereits heute betragen die Lohn-Zwangsabgaben für Sozialversicherungen 12,8% (AHV 8,7%, IV 1,4%, EO 0,5%, ALV 2,2%). Hinzu kommen Pensionskassenabzüge (7% für 25-34 J., 10% für 35-44 J., 15% für 45-54 J. und 18% für 55-65 J.), Beiträge an die Familienausgleichskassen, FAK (0,8 - 3,8%), Berufsunfallversicherung (ca. 0,58%), Nichtberufsunfallversicherung (ca. 1,06%) und Lohnabzüge für Mutterschaft (GE, NE, TI und VD). Wo sieht der Bundesrat die Obergrenze für die Lohn-Zwangsabgaben?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
