Parlament / Geschäfte / 26.7374
Ausnutzung der Teilzeitarbeit: Wie kann der Bundesrat den Status quo ohne jegliche statistische Daten rechtfertigen?
eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
In seiner Begründung, weshalb er die Motion 26.3188 ablehnt, führt der Bundesrat an, dass die geltenden Vorschriften Teilzeitbeschäftigte ausreichend schützten. Das Bundesamt für Statistik erhebt jedoch keine nach Beschäftigungsgrad oder Geschlecht aufgeschlüsselten Daten zu Arbeit und Überstunden. Auf welche empirischen oder wissenschaftlichen Grundlagen stützt der Bundesrat seine Weigerung, das Gesetz anzupassen, obwohl er hinsichtlich der tatsächlichen Arbeitszeiten von Teilzeitbeschäftigten in völliger statistischer Dunkelheit tappt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
