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26.7375Fragestunde. FrageWBFerledigt

Scheinbarer Schutz für teilzeitbeschäftigte Eltern: Wird der Bundesrat die Lücke im ArG schliessen?

eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)

Soziale FragenBeschäftigung und Arbeit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

Der Bundesrat hält unter Berufung auf Artikel 36 des Arbeitsgesetzes fest, dass Eltern nur nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden können. Dieser Schutz gilt jedoch nur für Überzeit (ab 45 bzw. 50 Stunden) und nicht für Überzeit, die unterhalb dieser Schwelle angeordnet wird. Erkennt der Bundesrat an, dass seine Einschätzung irreführend ist, da eine teilzeitbeschäftigte Mutter oder ein teilzeitbeschäftigte Vater in Wirklichkeit keinen gesetzlichen Anspruch darauf hat, aufgrund familiärer Verpflichtungen Überzeit, auf der kein Lohnzuschlag bezahlt wird, abzulehnen?

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.