Parlament / Geschäfte / 26.7377
Wurde die Gefahr eines gentechnisch veränderten Virus ernst genommen?
eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
• Haben Bundesrat und BAG in den Jahren 2020 bis 2023 in Betracht gezogen, dass es sich bei SARS-CoV-2 um einen gentechnisch veränderten Virus gehandelt haben könnte?
• Existieren dazu Berichte?
• Hat der Bundesrat in den Jahren 2021 bis 2023 Massnahmen eingeleitet, um die Bevölkerung vor bewusst genveränderten Viren zu schützen? Welche Massnahmen waren dies?
• Wurden in der Schweiz Studien durchgeführt, die eine genetische Modifikation älterer SARS-Viren zum neuen SARS-CoV-2-Virus untersuchten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Frage nach dem Ursprung von SARS-CoV-2 und somit die Frage, ob es sich um einen gentechnisch veränderten Virus handelt, wurde bereits 2021 und auch in den folgenden Jahren mehrfach von internationalen wissenschaftlichen Fachgremien untersucht. Nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die dem Bundesamt für Gesundheit vorliegen, gibt es keine Hinweise darauf, dass SARS-CoV-2 gezielt gentechnisch verändert wurde. Der Ursprung des Virus ist nach wie vor nicht abschliessend geklärt; die von der WHO ausgewertete Evidenz spricht jedoch überwiegend für einen zoonotischen Ursprung.
Das Bundesamt für Gesundheit, weitere Institutionen der Bundesverwaltung (u.a. das Labor Spiez und das Institut für Virologie und Immunologie) sowie Akteure der Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft berücksichtigten bereits vor der COVID-19-Pandemie Risiken durch neu auftretende Krankheitserreger in ihren Analysen und Vorsorgeplanungen. In der Schweiz bestehen klare Vorgaben zur biologischen Sicherheit im Zusammenhang mit der Forschung an Krankheitserregern, welche laufend überprüft und weiterentwickelt werden.
Für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie standen der Schutz der Bevölkerung, die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung sowie die Eindämmung der Ausbreitung des Virus im Vordergrund. Diese Ziele wurden unter anderem durch die frühzeitige genomische Untersuchung von SARS-CoV-2 sowie durch den Aufbau eines systematischen Überwachungsprogramms zur Erfassung von Virusvarianten unterstützt, das im März 2021 mit dem «Nationalen SARS-CoV-2-Überwachungsprogramm» eingeführt wurde.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
