Parlament / Geschäfte / 26.7490
Nachweis und Verbleib von Spikeproteinen nach mRNA-Impfungen
eingereicht am 08.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (15.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 15.06.2026NationalratMündliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
1. Mit welchen Labormethoden kann untersucht werden, ob und gegebenenfalls in welchen Organen Spikeproteine nach einer mRNA-Impfung nachweisbar sind? 2. Wurden solche Untersuchungen während der Covid-19-Pandemie vorgenommen? Wenn ja, von welcher Behörde und sind die Berichte öffentlich zugänglich? 3. Gibt es Berichte der Impfstoffhersteller, wonach die Spikeproteine nur an der Einstichstelle und in den Lymphknoten verbleiben? 4. Wie kann ein möglicher Impfschaden labortechnisch festgestellt werden?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
