Parlament / Geschäfte / 26.7680
Irreversible Schäden bei der SRG?
eingereicht am 15.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Wie stellt der BR sicher, dass mit den ab 2027 geplanten Spar- und Abbaumassnahmen der SRG keine irreversiblen Entscheide getroffen werden, bevor der Leistungsauftrag ab 2029 feststeht? Wie stellt der BR sicher, dass die regionale Verankerung erhalten bleibt und Standorte wie Basel nicht schrittweise publizistische Kompetenzen, Produktionen und Arbeitsplätze verlieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Sowohl der Programmauftrag als auch die regionale Verankerung der SRG sind gesetzlich verankert (Art. 24 Abs. 1 und Art. 27 RTVG). Die Vorgaben gelten trotz Sparauftrag unverändert. Die Erfüllung des Leistungsauftrags überprüft das BAKOM im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit regelmässig.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
