Parlament / Geschäfte / 26.7972

26.7972Fragestunde. FrageVBSoffen

F-35-Deal: zeitliche Anknüpfungspunkte für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist nach Art. 23 Abs. 1 VG

eingereicht am 23.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (23.09.2026)

SicherheitspolitikVerkehr

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Nach Art. 23 Abs. 1 VG verjährt der Schadenersatzanspruch des Bundes innert drei Jahren, nachdem die zur Geltendmachung des Anspruches zuständige Dienststelle oder Behörde vom Schaden und vom ersatzpflichtigen Beamten Kenntnis erhalten hat. Im GPK-Bericht werden diesbezüglich zwei zeitliche Anknüpfungspunkte genannt: Seite 65, August 2024: erste Anzeichen für Mehrkosten und Seite 75, August 2023: Amtsantritt neuer Rüstungschef. Auf welchen Zeitpunkt stellt der Bundesrat ab und warum?

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 25.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.