Parlament / Geschäfte / 26.8022
Verfügen die Kantone über die rechtlichen Grundlagen, um Täter in Online-Netzwerken strafrechtlich verfolgen zu können?
eingereicht am 23.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (23.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
In Online-Netzwerken tauschen sich Täter darüber aus, wie sie Frauen mit Betäubungsmitteln wehrlos machen, missbrauchen und die Taten filmen (drug facilitated sexual abuse, DFSA). Neun Länder haben sich unter dem Namen «Projekt Medusa» zu einer koordinierten Aktion gegen Täter-Netzwerke zusammengeschlossen. Wie wird sichergestellt, dass die Kantone über die notwendigen Rechtsgrundlagen verfügen, damit Täter auf Online-Plattformen identifiziert und strafrechtlich verfolgt werden können?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 25.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
