Quellen / Merkblatt 3.01 Leistungen der AHV: Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV

Informationsstelle AHV/IV in Zusammenarbeit mit dem BSV

Merkblatt 3.01 Leistungen der AHV: Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV

Herausgeber
Informationsstelle AHV/IV in Zusammenarbeit mit dem BSV
Sprache
Deutsch
Adresse
https://www.ahv-iv.ch/p/3.01.d

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AbgerufenFormatGrössesha256Fragmente
22.09.2026, 05:36AKTUELLapplication/pdf413 KB9018f9…04981d181
  1. #1Passage, vom Gutachter zitiertDie Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.zitiert 2×

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