Quellen / Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG), SR 151.3, Art. 22

Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG), SR 151.3, Art. 22

Herausgeber
Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
Sprache
Deutsch
Adresse
https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2003/667/20200701/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2003-667-20200701-de-pdf-a.pdf

Versionen sind unveränderlich. Eine geänderte Datei ergibt eine neue Version mit eigenem Hash; die alte bleibt abrufbar und zitierbar.

AbgerufenFormatGrössesha256Fragmente
02.10.2026, 06:06AKTUELLapplication/pdf143 KB7773ce…f71343f31
  1. #1Passage, vom Gutachter zitiertArt. 22 Anpassungsfristen für den öffentlichen Verkehr – 1 Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen spätestens nach 20 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht sein.zitiert 1×

← Zu den Vorlagen