Quellen / Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG), SR 151.3, Art. 22
Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG), SR 151.3, Art. 22
- Herausgeber
- Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
- Sprache
- Deutsch
- Adresse
- https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2003/667/20200701/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2003-667-20200701-de-pdf-a.pdf
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Versionen
| Abgerufen | Format | Grösse | sha256 | Fragmente |
|---|---|---|---|---|
| 02.10.2026, 06:06AKTUELL | application/pdf | 143 KB | 7773ce…f71343f3 | 1 |
Fragmente der aktuellen Version
- #1Passage, vom Gutachter zitiertArt. 22 Anpassungsfristen für den öffentlichen Verkehr – 1 Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen spätestens nach 20 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht sein.zitiert 1×
