Quellen / Vorgaben für Tierversuche und Versuchstierhaltungen
Schweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Vorgaben für Tierversuche und Versuchstierhaltungen
- Herausgeber
- Schweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- Sprache
- Deutsch
- Adresse
- https://www.blv.admin.ch/de/tierversuche-durchfuehren
Versionen sind unveränderlich. Eine geänderte Datei ergibt eine neue Version mit eigenem Hash; die alte bleibt abrufbar und zitierbar.
Versionen
| Abgerufen | Format | Grösse | sha256 | Fragmente |
|---|---|---|---|---|
| 26.09.2026, 05:37AKTUELL | text/html | 361 KB | 6ff665…4775836b | 1 |
Fragmente der aktuellen Version
- #1Passage, vom Gutachter zitiertErstmals müssen per Ende Februar 2027 Versuchstierhaltungen … in zwei neuen Kategorien auch die Anzahl Tiere angeben, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt, sondern entweder a) an Dritte abgegeben wurden oder b) getötet wurden bzw. verendet sind (Art. 145 Abs. 1 Bst. b TSchV).zitiert 1×
