Quellen / Vorgaben für Tierversuche und Versuchstierhaltungen

Schweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Vorgaben für Tierversuche und Versuchstierhaltungen

Herausgeber
Schweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Sprache
Deutsch
Adresse
https://www.blv.admin.ch/de/tierversuche-durchfuehren

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AbgerufenFormatGrössesha256Fragmente
26.09.2026, 05:37AKTUELLtext/html361 KB6ff665…4775836b1
  1. #1Passage, vom Gutachter zitiertErstmals müssen per Ende Februar 2027 Versuchstierhaltungen … in zwei neuen Kategorien auch die Anzahl Tiere angeben, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt, sondern entweder a) an Dritte abgegeben wurden oder b) getötet wurden bzw. verendet sind (Art. 145 Abs. 1 Bst. b TSchV).zitiert 1×

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