Zusatzfinanzierung der AHV / Rechtliche Auswirkungen / Der Bundesrat setzt die Erhöhung um und bestimmt das Inkrafttreten

Kompetenzverschiebung

Der Bundesrat setzt die Erhöhung um und bestimmt das Inkrafttreten

betrifft BV Art. 130 Abs. 3quinquiesSchweizer Recht

Wie stark die Sätze steigen, legt die Verfassung fest; die Zuständigkeit für die Erhöhung überträgt sie dem Bundesrat, der auch das Inkrafttreten bestimmt. Ein Datum nennt der Beschluss nicht. Die Botschaft war von einer Erhöhung ab 2026 ausgegangen, die eine Abstimmung spätestens im September 2025 vorausgesetzt hätte; den Unternehmen empfiehlt sie idealerweise ein Jahr Vorlauf.

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  1. BV Art. 130 Abs. 3quinquies · SR 101betroffen

    Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte.

    BV Art. 130 Abs. 3sexies · SR 101

    Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3quinquies wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.

    • BV Art. 130 Abs. 3sexies verweist auf BV Art. 130 Abs. 3quinquiesAbs. 3sexies weist den Ertrag der Erhöhung nach Abs. 3quinquies dem AHV-Fonds zu.
  2. Kompetenzverschiebung · BV Art. 130 Abs. 3quinquies

    Der Bundesrat setzt die Erhöhung um und bestimmt das Inkrafttreten

    stützt

    Im Weiteren benötigen MWST-Pflichtige Unternehmen genügend Zeit, um eine Steuersatzänderung umzusetzen. Für die Unternehmen ist dies also mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Idealerweise beträgt die Vorlaufzeit 1 Jahr ab Feststehen von neuen Steuersätzen.

  3. Unternehmen & Mehrwertsteuer

    Mehr Aufwand für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, Exporte nicht betroffen

    Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen die neuen Sätze umsetzen; laut Bundesrat ist das mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand verbunden und braucht idealerweise ein Jahr Vorlauf, sobald die Sätze feststehen. Können Unternehmen die Erhöhung nicht ganz weitergeben, kann das in Branchen mit starker Konkurrenz auf die Margen drücken. Unternehmen mit von der Steuer ausgenommenen Leistungen oder zu geringem Umsatz können die Steuer auf ihren Vorleistungen nicht abziehen und tragen sie selbst. Exporte sind von der Mehrwertsteuer befreit und von der Erhöhung nicht betroffen. Für Beherbergungsleistungen steigt der Sondersatz um 0,2 Prozentpunkte.

    Nur qualitativ beschrieben, ohne Zahl.