Vorlagen / Verkehr / Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung
Verordnung · Bund (CH)
Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung
Ausnahmetransporte brauchen ab gewissen Abmessungen ein Begleitfahrzeug, welches von einer eigens dafür ausgebildeten Person Ausnahmetransportbegleiter/Ausnahmetransportbegleiterin, ATB) geführt wird. Diese warnt den übrigen Verkehr und sorgt für eine möglichst hindernisfreie Fahrt. Bis vor ein paar Jahren wurde diese Aufgabe von der Polizei wahrgenommen. Ein Pilotprojekt der Kantonspolizei Zürich lancierte die Übergabe dieser Tätigkeit an private Dienstleister. Damit lassen sich die Transporte effizienter durchführen und die Polizeien werden entlastet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden auf Bundesebene einheitliche Standards für diese privaten Ausnahmetransportbegleitenden definiert. Ziel ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/80/cons_1
Werdegang
- Geplant–
- Vernehmlassung19.08.2026–20.11.2026noch 66 Tage
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Dokumente der Vernehmlassung
- Vernehmlassungsvorlage VZVVernehmlassungsvorlage · gespeichertDEFRIT
- Vernehmlassungsvorlage V des UVEKVernehmlassungsvorlage · gespeichertDEFRIT
- Vernehmlassungsvorlage VRVVernehmlassungsvorlage · gespeichertDEFRIT
- Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
- Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
- FragebogengespeichertDEFRIT
- BegleitschreibengespeichertDEFRIT
- Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
- AdressatenlistegespeichertDEFRIT
Welche Erlasse sich ändern
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
Beiträge werden vor dem Erscheinen automatisch auf persönliche Angriffe geprüft. Verantwortlich ist, wer schreibt. Löschen kann einen Beitrag nur, wer ihn geschrieben hat. Nutzungsregeln
Noch keine Beiträge.
