Vorlagen / Gesellschaft / Änderung des Sprachengesetzes

Bundesgesetz · Bund (CH)

Änderung des Sprachengesetzes

Die Änderung des Sprachengesetzes verfolgt das Ziel, die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht der obligatorischen Schule zu stärken. Mit einer Ergänzung von Artikel 15 des Sprachengesetzes soll die Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule unterstützt werden. Die Revision steht im Einklang mit dem Auftrag von Bund und Kantonen, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern und für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Sie unterstreicht die Rolle der Landessprachen für den Zusammenhalt unseres Landes, zu dessen Wesensmerkmalen die Mehrsprachigkeit gehört.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/55/cons_1

Status
In Vernehmlassung
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Gesellschaft
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
BAK
Frist
05.10.2026
  1. GeplantJuni 2026
  2. Vernehmlassung12.06.202605.10.2026noch 20 Tage
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • Vernehmlassungsvorlage-2Vernehmlassungsvorlage · gespeichertDEFRIT
  • VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
  • Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
  • Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
  • AntwortformulargespeichertDEFRIT
  • Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
  • BegleitschreibengespeichertDEFRIT
  • AdressatenlistegespeichertDEFRIT
  • SR 441.1Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

Beiträge werden vor dem Erscheinen automatisch auf persönliche Angriffe geprüft. Verantwortlich ist, wer schreibt. Löschen kann einen Beitrag nur, wer ihn geschrieben hat. Nutzungsregeln

Noch keine Beiträge.