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Bundesgesetz · Bund (CH)

Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen: Änderung der Bundesverfassung und Bundesgesetz über die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das geltende Recht schliesst Personen von den politischen Rechten auf Bundesebene aus, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll diese Ausschlussregelung aufgehoben werden. Die politischen Rechte in Bundessachen sollen künftig allen volljährigen Schweizerinnen und Schweizern ohne weitere Voraussetzungen zustehen.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/59/cons_1

Status
Angekündigt
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Justiz
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
BJ
Frist
Januar 2027
  1. GeplantOktober 2026
  2. Vernehmlassung
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • SR 101Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
  • SR 161.1Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR)
  • SR 195.1Bundesgesetz vom 26. September 2014 über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

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