Vorlagen / Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV)
Verordnung · Bund (CH)
Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV)
Mit der Totalrevision der StMmV werden primär folgende Ziele verfolgt: 1. Die StMmV entspricht dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik (Referenz auf die aktuellen technischen Normen). 2. Das Anliegen der Aufsichtsbehörden nach einer feineren Unterteilung der Messmittelkategorien wird umgesetzt. 3. Messmittel in der Verwendung der ABC-Einsatzorganisationen sowie aktive Personendosimeter und Radonexposimeter sollen der StMmV unterstellt werden. Mit der Teilrevision der EichGebV sollen zwei Ziele erreicht werden: 1. Sicherstellung der Kongruenz der verwendeten Begrifflichkeiten in der StMmV und der EichGebV um Missverständnissen bei der Bestimmung der Eichgebühren vorzubeugen. 2. Angleichung der Gebühren an die effektiven Kosten, welche durch die Eichung oder Kontrolle von Messmitteln für ionisierende Strahlung bei den ermächtigten Eichstellen entstehen.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/36/cons_1
Werdegang
- GeplantJuni 2026
- Vernehmlassung01.06.2026–23.09.2026noch 6 Tage
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Dokumente der Vernehmlassung
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- VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
- Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
- AntwortformulargespeichertDEFRIT
- BegleitschreibengespeichertDEFRIT
- Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
- AdressatenlistegespeichertDEFRIT
- Berichtigung (Verweis auf die Dosimetrieverordnung)Weiteres Dokument · gespeichertDEFRIT
Welche Erlasse sich ändern
- SR 941.210.5Verordnung des EJPD vom 7. Dezember 2012 über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV)
- SR 941.298.1Verordnung vom 23. November 2005 über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung, EichGebV)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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