Die Gegenseite stellt primär auf die Veränderung des Stimmkörpers ab; dieser Wirkungspfad fehlt als eigener Eintrag.
Eidgenössische Volksinitiative 'Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)' / Auswirkungen / Verschiebung von Mehrheitsverhältnissen und Gewicht der bisherigen Stimmberechtigten
Direkte Demokratie
Verschiebung von Mehrheitsverhältnissen und Gewicht der bisherigen Stimmberechtigten
Eine rasche Ausweitung des Elektorats verändert das relative Stimmgewicht der bisherigen Stimmberechtigten und kann Mehrheiten bei Sachabstimmungen und Wahlen verschieben, besonders in Gemeinden mit hohem Ausländeranteil. Aus Sicht der Gegner ist das ein tiefer Eingriff in die Grundlagen der direkten Demokratie, der nicht rückgängig zu machen ist, weil Bürgerrechte nicht entzogen werden. Die Richtung des Effekts ist offen: empirisch ist kaum belegt, dass Neueingebürgerte systematisch anders stimmen, und die Stimmbeteiligung Neueingebürgerter liegt erfahrungsgemäss unter dem Durchschnitt. Die Grössenordnung wäre über kommunale Ausländeranteile (BFS) abschätzbar.
Einwände und Argumente des Gutachters · 7 · Letztes Gutachten 30.09.2026.
Die Aussage, es sei «kaum belegt», dass Neueingebürgerte anders stimmen, und die Stimmbeteiligung liege unter dem Durchschnitt, steht ohne Quelle im Beschrieb – im Unterschied zu anderen Einträgen. Beides ist prüfbar: Die Nachwahlbefragungen Selects und die VOX/VOTO-Analysen erheben Beteiligung und Stimmverhalten nach Einbürgerungsstatus. Ohne Nennung wirkt die Entwarnung so belegt wie die Befürchtung.
Der Eintrag nennt die Irreversibilität nur im Nebensatz. Sie ist der Kern des Einwands: Eine Ausweitung des Stimmkörpers kann anders als eine Steuer oder eine Subvention nicht korrigiert werden, weil das Bürgerrecht nach geltendem Recht nur bei Erschleichung entzogen werden kann. Das Feld zur Umkehrbarkeit fehlt in diesem Eintrag ganz, obwohl es hier entscheidend ist.
Der Eintrag behandelt die Verschiebung des Stimmgewichts implizit als Kosten. Aus Sicht der Befürworter ist das Gegenteil das Argument: Wenn in einzelnen Städten ein Drittel bis die Hälfte der erwachsenen Wohnbevölkerung nicht mitentscheiden kann, entscheidet eine Minderheit über alle. Die Grössenordnung liesse sich mit den kommunalen Ausländeranteilen des BFS gerade auch zugunsten der Initiative darstellen.
Der Beschrieb behandelt die Veränderung des «relativen Stimmgewichts» als Nachteil. Ein Anspruch auf ein unverändertes Stimmgewicht besteht nicht: Das Elektorat verändert sich laufend durch Geburten, Todesfälle, Zuzüge und Einbürgerungen nach geltendem Recht. Die Initiative ändert das Tempo, nicht die Tatsache. Dies ist eine eigene Einschätzung.
Der Eintrag nennt nur Sachabstimmungen und Wahlen. Einbürgerungen fallen räumlich stark ungleich an; da sie sich in bevölkerungsstarken Kantonen konzentrieren, wirkt eine Ausweitung vor allem auf das Volksmehr und kaum auf das Ständemehr. Diese Verschiebung zwischen den beiden Mehrheiten bei Verfassungsabstimmungen ist ein eigener institutioneller Punkt, der im Beschrieb fehlt.
Wahlen und Sachabstimmungen werden in einem Eintrag geführt, obwohl die Mechanik verschieden ist: Bei Proporzwahlen bestimmt die Wohnbevölkerung bereits heute die Sitzzahl der Kantone, unabhängig vom Stimmrecht; verändert würde nur die Zusammensetzung der Wählerschaft. Bei Sachabstimmungen wirkt die Ausweitung unmittelbar auf das Ergebnis. Eine Trennung machte den Eintrag prüfbar.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.
