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Volksinitiative · Bund (CH)

Eidgenössische Volksinitiative 'Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)'

Status
Abstimmung angesetzt
Volksabstimmung
28.02.2027
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
–
Geschäft
25.081
Nr. der Bundeskanzlei
549

Die Resultate erscheinen am Abstimmungssonntag, 28.02.2027, ab etwa 12 Uhr – laufend, so wie das Bundesamt für Statistik sie veröffentlicht.

  1. Vorprüfung vomBBl 2023 1224
  2. Sammelbeginn
  3. Eingereicht am
  4. Ablauf Sammelfrist
  5. Zustandegekommen amBBl 2025 273
  6. Entwurf BundesbeschlussBBl 2025 3373
  7. Botschaft des BundesratsBBl 2025 3372
  8. Beschluss des ParlamentsBBl 2026 2714

Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.

Spricht für Annahme15

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Kern der Initiative ist die Ausweitung des Stimmkörpers; ohne eine Grössenordnung dazu fehlt der Liste der zentrale Wirkungspfad.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Mehr politisch Berechtigte: rund ein Viertel der Wohnbevölkerung ohne Stimmrecht könnte das Bürgerrecht erhalten · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Zur ausländischen Bevölkerung zählen alle Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Schweiz wohnen, jedoch nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen. […] mehr als ein Viertel der in der Schweiz lebenden Menschen Ausländerinnen oder Ausländer.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Standort- und Fachkräfteargumente werden in dieser Debatte regelmässig vorgebracht und fehlen als eigener, klar als indirekt gekennzeichneter Eintrag.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Attraktivität für internationale Fachkräfte und Forschende · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Access to Nationality | MIPEX 2025 About What is MIPEX What is MIPEX MIPEX is a unique tool which measures policies to integrate migrants in 56 countries, including all EU Member States and other countries. Who Produces MIPEX Who Produces MIPEX The fifth edition of the MIPEX rests on the extensive a

  • QuelleAccess to Nationality | MIPEX 2025 · Migrant Integration Policy Index (MIPEX), Migration Policy Group / CIDOB
  • Versionabgerufen 22.09.2026 · sha256 e7c593…65b1dba0
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag gewichtet die Übergangsunsicherheit stark, nennt aber die heutige Ungleichheit nicht konkret: Gebühren, Wohnsitzfristen, Sprachnachweise und Ablehnungsquoten unterscheiden sich zwischen Kantonen und Gemeinden erheblich; das ist in den kantonalen Bürgerrechtsgesetzen und den Gebührentarifen dokumentiert. Ohne diese Ausgangslage wirkt der Nutzen der Vereinheitlichung kleiner, als er ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit im Einbürgerungsverfahren · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Auf der Entlastungsseite fehlen die eingesparten Aufwände im Ausländerrecht: Wer eingebürgert ist, braucht keine Bewilligungsverlängerung, keine Verlängerungsgebühren und keine Kontrollen mehr; die kantonalen Migrationsämter bearbeiten heute jährlich eine grosse Zahl solcher Verlängerungen (SEM-Ausländerstatistik als Bezugsgrösse). Der Eintrag zählt nur die Mehrkosten der Einbürgerung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verfahrenskosten, Gebühreneinnahmen und Antragswelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag behandelt die Verschiebung des Stimmgewichts implizit als Kosten. Aus Sicht der Befürworter ist das Gegenteil das Argument: Wenn in einzelnen Städten ein Drittel bis die Hälfte der erwachsenen Wohnbevölkerung nicht mitentscheiden kann, entscheidet eine Minderheit über alle. Die Grössenordnung liesse sich mit den kommunalen Ausländeranteilen des BFS gerade auch zugunsten der Initiative darstellen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Mehrheitsverhältnissen und Gewicht der bisherigen Stimmberechtigten · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Kostenaussage ist ungenau: Sozialhilfe wird auch heute an niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer ausgerichtet und von Gemeinden und Kantonen getragen; die Einbürgerung verschiebt keine Leistungspflicht, sondern hebt nur die Möglichkeit auf, den Aufenthalt zu widerrufen. Die Sozialhilfequote der ausländischen Bevölkerung ist zwar höher als jene der Schweizerinnen und Schweizer (BFS-Sozialhilfestatistik), doch entsteht daraus nicht automatisch ein Mehraufwand.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Wegfall ausländerrechtlicher Instrumente: Bewilligungsentzug und Landesverweisung nicht mehr möglich · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Umgekehrt fehlt der plausibelste Kanal: nicht die Anwerbung, sondern das Bleiben. Ein berechenbarer Weg zum Bürgerrecht senkt die Abwanderung bereits ansässiger Fachkräfte und Forschender, weil Aufenthaltsrisiken bei Stellenverlust, Selbständigkeit oder Familiennachzug entfallen. Dieser Halteeffekt wäre über Verbleibquoten von Hochschulabsolventinnen und -absolventen (BFS/Hochschulstatistik) zumindest näherungsweise messbar.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Attraktivität für internationale Fachkräfte und Forschende · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Auch bei bundesrechtlich abschliessenden Kriterien bleibt den Kantonen und Gemeinden der gesamte Vollzug: Entgegennahme und Prüfung der Gesuche, Wohnsitznachweis, Erhebung der Gebühren, Führung der Bürgerregister. Verloren ginge nur das Ermessen über das «Ob», nicht die Zuständigkeit. Der Eintrag beschreibt den Verlust pauschal als Verlust des «Gestaltungsraums» und macht damit den Eingriff grösser, als er rechtlich sein muss. Dies ist eine eigene Einschätzung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Kantonale und kommunale Einbürgerungskompetenz wird eingeschränkt · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag nennt die Ungleichbehandlung abstrakt. Die Schweizer Forschung zu Urnenabstimmungen über Einbürgerungsgesuche zeigt, dass die Herkunft der Gesuchstellenden die Ablehnungswahrscheinlichkeit bei sonst gleichen Merkmalen deutlich beeinflusst hat. Das ist der empirische Kern des Gleichbehandlungsarguments und gehört in den Beschrieb, nicht nur der Hinweis auf «Unterschiede zwischen Gemeinden».

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit im Einbürgerungsverfahren · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der befürchtete Gebührenausfall ist im Verhältnis zu den kommunalen und kantonalen Haushalten klein: Einbürgerungsgebühren dürfen ohnehin nur kostendeckend sein und decken damit definitionsgemäss keinen Überschuss. Ein «Einnahmenverlust» im fiskalisch relevanten Sinn entsteht deshalb kaum; relevant ist allein der Personalaufwand während der Übergangsphase.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verfahrenskosten, Gebühreneinnahmen und Antragswelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Beschrieb behandelt die Veränderung des «relativen Stimmgewichts» als Nachteil. Ein Anspruch auf ein unverändertes Stimmgewicht besteht nicht: Das Elektorat verändert sich laufend durch Geburten, Todesfälle, Zuzüge und Einbürgerungen nach geltendem Recht. Die Initiative ändert das Tempo, nicht die Tatsache. Dies ist eine eigene Einschätzung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Mehrheitsverhältnissen und Gewicht der bisherigen Stimmberechtigten · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Ein Kanal fehlt: Schweizer Feldexperimente mit fiktiven Bewerbungen zeigen, dass Personen mit ausländisch klingendem Namen seltener zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Das Bürgerrecht beseitigt zwar den Namen nicht, wohl aber die im Lebenslauf sichtbare Statusunsicherheit, die Arbeitgeber bei befristeten Bewilligungen einpreisen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Arbeitsmarkt: besserer Zugang zu Berufen und Stellen mit Bürgerrechtserfordernis · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag behandelt den Wegfall der Landesverweisung als Verlust. Für Schweizerinnen und Schweizer ist eine Ausweisung ausgeschlossen; die heutige Lage bedeutet, dass hier aufgewachsene Personen für dieselbe Tat zusätzlich zur Strafe ihre Lebensgrundlage verlieren. Ob das ein Steuerungsinstrument oder eine Doppelsanktion ist, ist gerade der Streitpunkt – der Eintrag gibt nur die eine Lesart wieder.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Wegfall ausländerrechtlicher Instrumente: Bewilligungsentzug und Landesverweisung nicht mehr möglich · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Liste betrachtet nur erwachsene Zugewanderte; die zweite und dritte Generation ist eine eigene, zahlenmässig fassbare Betroffenengruppe mit anderen Wirkungen.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Hier geborene und aufgewachsene Kinder erhalten früher gesicherten Status · Gutachter 30.09.2026

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stützt

Art. 24a Personen der dritten Ausländergeneration – 1 Das Kind ausländischer Eltern kann auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a. Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden …

Spricht gegen Annahme16

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der föderale Kompetenzeingriff ist eine direkte Rechtsfolge der Initiative und in der Liste nicht abgebildet.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Kantonale und kommunale Einbürgerungskompetenz wird eingeschränkt · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Fedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Verschiebung von Personen aus dem Ausländerrecht ins Bürgerrecht hat dauerhafte Folgen für Sozialhilfe und Wegweisungsrecht und ist nicht erfasst.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Wegfall ausländerrechtlicher Instrumente: Bewilligungsentzug und Landesverweisung nicht mehr möglich · Gutachter 22.09.2026

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stützt

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Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag lässt offen, dass mit der abschliessenden Bundesregelung nicht nur Ermessen, sondern auch die Legitimation über das Gemeindebürgerrecht berührt wird: In vielen Kantonen entscheidet die Gemeindeversammlung oder ein gewähltes Gremium. Ein bundesrechtlicher Anspruch degradiert diese Verfahren zu einer Registrierung. Diese institutionelle Tiefe – und nicht nur die «Anpassung kantonaler Gesetze» – ist der eigentliche Streitpunkt und sollte im Beschrieb stehen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Kantonale und kommunale Einbürgerungskompetenz wird eingeschränkt · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag blendet die Dynamik aus: Ein Anspruch nach kurzer Frist wirkt nicht einmalig, sondern erneuert sich mit jeder Zuwanderungskohorte. Bei der heutigen Nettozuwanderung entstünde dauerhaft ein jährlich nachrückender Kreis von Anspruchsberechtigten, was die Aussage «aufgestauter Kreis» relativiert. Die Grössenordnung liesse sich aus der Zuwanderungs- und Aufenthaltsdauerstatistik des SEM beziffern.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehr politisch Berechtigte: rund ein Viertel der Wohnbevölkerung ohne Stimmrecht könnte das Bürgerrecht erhalten · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Ein einklagbarer Anspruch beseitigt Streit nicht, er verlagert ihn: Wo heute ein Ermessensentscheid politisch getragen wird, entscheidet künftig ein Gericht über Begriffe wie «schwere Straftat» oder «rechtmässiger Aufenthalt». Die Zahl der Verfahren vor kantonalen Gerichten und dem Bundesverwaltungsgericht dürfte steigen, nicht sinken. Der Eintrag nennt nur die entfallenden Ermessensbeschwerden.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit im Einbürgerungsverfahren · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Neben den Einbürgerungsstellen entstehen Kosten an anderen Stellen, die der Eintrag nicht nennt: Strafregister- und Betreibungsauskünfte, Sicherheitsabklärungen bei Ausschlussgründen, Ausstellung von Pässen und Identitätskarten sowie die Nachführung der Stimmregister in den Gemeinden. Diese Folgekosten fallen dezentral an und treffen kleine Gemeinden verhältnismässig stärker.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verfahrenskosten, Gebühreneinnahmen und Antragswelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag nennt die Irreversibilität nur im Nebensatz. Sie ist der Kern des Einwands: Eine Ausweitung des Stimmkörpers kann anders als eine Steuer oder eine Subvention nicht korrigiert werden, weil das Bürgerrecht nach geltendem Recht nur bei Erschleichung entzogen werden kann. Das Feld zur Umkehrbarkeit fehlt in diesem Eintrag ganz, obwohl es hier entscheidend ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Mehrheitsverhältnissen und Gewicht der bisherigen Stimmberechtigten · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Arbeitsmarktzugang ist für den grössten Teil der Betroffenen bereits offen: EU/EFTA-Angehörige geniessen über das Freizügigkeitsabkommen Gleichbehandlung, und Personen mit Niederlassungsbewilligung C stehen fast alle Berufe offen. Das Bürgerrecht schliesst nur wenige Funktionen auf (Teile von Armee, Diplomatie, einzelne Polizeikorps). Der ökonomische Zusatznutzen dürfte deshalb klein sein.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Arbeitsmarkt: besserer Zugang zu Berufen und Stellen mit Bürgerrechtserfordernis · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Grössenordnung des Wegfalls wäre beziffern: Die Zahl der jährlich ausgesprochenen obligatorischen Landesverweisungen und der Bewilligungswiderrufe wegen Straffälligkeit oder Sozialhilfebezug ist in der Strafurteilsstatistik des BFS und in den SEM-Zahlen erfasst. Der Eintrag ist als PARTIALLY_QUANTIFIABLE codiert, nennt aber keine dieser Bezugsgrössen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Wegfall ausländerrechtlicher Instrumente: Bewilligungsentzug und Landesverweisung nicht mehr möglich · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Beschrieb stellt die Nichtteilnahme als Folge des Rechts dar («entscheiden aber nicht mit»). Ein Teil der Betroffenen erfüllt die heutigen Voraussetzungen und stellt kein Gesuch – aus Kostengründen, wegen der Doppelbürgerrechtsregeln des Herkunftsstaats oder aus Desinteresse. Die «Legitimationslücke» ist deshalb nur teilweise rechtlich bedingt; der Eintrag sollte den Anteil der heute bereits Berechtigten von den Ausgeschlossenen trennen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehr politisch Berechtigte: rund ein Viertel der Wohnbevölkerung ohne Stimmrecht könnte das Bürgerrecht erhalten · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Mit dem Ermessen entfällt auch die Einzelfallgerechtigkeit: Heute können Behörden Sachverhalte berücksichtigen, die kein Kriterienkatalog abbildet – etwa fortbestehende Bindungen an autoritäre Herkunftsstaaten oder ein Verhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Ein starrer Katalog wirkt in beide Richtungen: Er verhindert Willkür, verunmöglicht aber auch eine Abweichung zugunsten oder zulasten einzelner Gesuchsteller.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit im Einbürgerungsverfahren · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Eine Antragswelle bei gleichbleibendem Personal trifft nicht nur die Kosten, sondern die Prüfqualität: Strafregister-, Betreibungs- und Sicherheitsabklärungen sowie die Feststellung des rechtmässigen Aufenthalts würden unter Erledigungsdruck standardisiert. Der Eintrag behandelt die Welle rein als Ressourcenfrage und blendet das Risiko fehlerhafter oder oberflächlicher Prüfungen aus.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verfahrenskosten, Gebühreneinnahmen und Antragswelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag nennt nur Sachabstimmungen und Wahlen. Einbürgerungen fallen räumlich stark ungleich an; da sie sich in bevölkerungsstarken Kantonen konzentrieren, wirkt eine Ausweitung vor allem auf das Volksmehr und kaum auf das Ständemehr. Diese Verschiebung zwischen den beiden Mehrheiten bei Verfassungsabstimmungen ist ein eigener institutioneller Punkt, der im Beschrieb fehlt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Mehrheitsverhältnissen und Gewicht der bisherigen Stimmberechtigten · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der heute gemessene Lohn- und Integrationsvorsprung Eingebürgerter beruht auch auf einem Signaleffekt: Der Pass zeigt Arbeitgebern eine bestandene, mehrjährige Prüfung an. Wird das Bürgerrecht zum Anspruch nach kurzer Frist, verliert dieses Signal an Aussagekraft, und der im Eintrag erwartete Nutzen schrumpft zusätzlich zum bereits genannten Selektionsvorbehalt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Arbeitsmarkt: besserer Zugang zu Berufen und Stellen mit Bürgerrechtserfordernis · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Liste kennt mit I7 nur den Wegfall von Wegweisungsinstrumenten; der umgekehrte Effekt – neue Zuzugsansprüche für Angehörige – ist ein eigener, zählbarer Pfad und fehlt ganz.

2 Belege, von schwur.ch geprüft · Familiennachzug: andere Regeln für Schweizer Bürgerinnen und Bürger als für Drittstaatsangehörige · Gutachter 30.09.2026

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stützt

Art. 42 Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern – 1 Ausländische Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren von Schweizerinnen und Schweizern haben Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn sie mit diesen zusammenwohnen.

stützt

Jahresstatistik Zuwanderung 2024 2023 2024 Bestand 2 313 217 2 368 364 Wanderungssaldo 98 851 83 392 Einwanderung mit Erwerb 103 581 94 578 Familiennachzug 46 281 42 433 Auswanderung 75 291 78 906 Erwerb des Schweizer Bürgerrechts 41 299 40 291 Auf einen Blick Ständige ausländische Wohnbevölkerung 2

Ambivalent11

AmbivalentMethodik

Vollzugsaufwand und Gebühren sind die unmittelbaren Haushaltsfolgen und fehlen in der Liste vollständig.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Verfahrenskosten, Gebühreneinnahmen und Antragswelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden · Gutachter 22.09.2026

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stützt

1.2.2. Gebührenverordnung – Verordnung vom 23. November 2005 über die Gebühren zum Bürgerrechtsgesetz (GebV-BüG), SR 141.21, Inkrafttreten: 1. Januar 2006

AmbivalentMethodik

Die Richtung INCREASE passt nicht zum eigenen Beschrieb: Dort stehen Gewinn an Gleichbehandlung und eine Phase erhöhter Rechtsunsicherheit mit Musterprozessen nebeneinander. Konsistent wäre AMBIGUOUS, oder eine Trennung in zwei Einträge (dauerhafte Rechtsgleichheit / befristete Übergangsunsicherheit). So ist der Eintrag intern widersprüchlich codiert.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit im Einbürgerungsverfahren · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Annahme sinkender Gebühreneinnahmen ist zu prüfen: Das Bürgerrecht kennt bereits heute das Prinzip, dass Gebühren höchstens kostendeckend sein dürfen (BüG und GebV-BüG). Sinken die Verfahrenskosten, sinken die Gebühren, aber auch der Aufwand – der fiskalische Nettoeffekt ist damit weniger eindeutig, als «Einnahmen sinken» nahelegt. Der Eintrag ist als QUANTIFIABLE codiert, nennt aber keine einzige Grössenordnung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verfahrenskosten, Gebühreneinnahmen und Antragswelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Aussage, es sei «kaum belegt», dass Neueingebürgerte anders stimmen, und die Stimmbeteiligung liege unter dem Durchschnitt, steht ohne Quelle im Beschrieb – im Unterschied zu anderen Einträgen. Beides ist prüfbar: Die Nachwahlbefragungen Selects und die VOX/VOTO-Analysen erheben Beteiligung und Stimmverhalten nach Einbürgerungsstatus. Ohne Nennung wirkt die Entwarnung so belegt wie die Befürchtung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Mehrheitsverhältnissen und Gewicht der bisherigen Stimmberechtigten · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

«Internationale Studien und Schweizer Auswertungen» bleibt unbenannt. Für die Schweiz gibt es namentlich die Arbeiten von Hainmueller, Hangartner und Pietrantuono, die Urnenabstimmungen über Einbürgerungsgesuche als quasi-experimentelles Design nutzen. Wird eine Wirkungsbehauptung aufgestellt, gehört die Quelle genannt – sonst ist der Eintrag nicht überprüfbar.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Arbeitsmarkt: besserer Zugang zu Berufen und Stellen mit Bürgerrechtserfordernis · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Das MIPEX-Zitat ist der Selbstbeschrieb des Instruments («MIPEX is a unique tool…») und enthält weder einen Schweizer Wert noch eine Rangierung. MIPEX misst ausserdem Politikgestaltung, nicht Standortattraktivität; ein Rekrutierungseffekt lässt sich daraus nicht ableiten. Für die Behauptung bräuchte es entweder den konkreten MIPEX-Teilwert «Access to Nationality» für die Schweiz oder eine Befragung von Arbeitgebern.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Attraktivität für internationale Fachkräfte und Forschende · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag spricht von «mehrjährigem Aufenthalt» und «über fünf Jahren», ohne die von der Initiative verlangte Frist zu benennen oder als offen zu markieren. Da die Zahl der Anspruchsberechtigten fast vollständig von dieser Frist abhängt, ist der Eintrag als QUANTIFIABLE codiert, liefert aber weder Frist noch Schätzung. Zudem fehlt das Feld zur Umkehrbarkeit, obwohl der Bürgerrechtserwerb faktisch dauerhaft ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehr politisch Berechtigte: rund ein Viertel der Wohnbevölkerung ohne Stimmrecht könnte das Bürgerrecht erhalten · Gutachter 30.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag ist als PARTIALLY_QUANTIFIABLE codiert, nennt aber keine Messgrösse, an der sich Rechtsgleichheit oder Übergangsunsicherheit ablesen liesse. Prüfbar wären etwa die kantonalen Ablehnungsquoten sowie die Beschwerdezahlen der kantonalen Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts in Bürgerrechtssachen. Ohne solche Bezugsgrössen wäre QUALITATIVE_ONLY die ehrlichere Codierung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit im Einbürgerungsverfahren · Gutachter 30.09.2026

AmbivalentMethodik

Wahlen und Sachabstimmungen werden in einem Eintrag geführt, obwohl die Mechanik verschieden ist: Bei Proporzwahlen bestimmt die Wohnbevölkerung bereits heute die Sitzzahl der Kantone, unabhängig vom Stimmrecht; verändert würde nur die Zusammensetzung der Wählerschaft. Bei Sachabstimmungen wirkt die Ausweitung unmittelbar auf das Ergebnis. Eine Trennung machte den Eintrag prüfbar.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Mehrheitsverhältnissen und Gewicht der bisherigen Stimmberechtigten · Gutachter 30.09.2026

AmbivalentMethodik

Richtung und Dimension passen nicht zusammen: Codiert ist DECREASE in der Dimension «Sozialhilfe», gemeint ist aber eine Abnahme behördlicher Instrumente bei tendenziell gleichbleibenden oder steigenden Kosten. Zudem nennt affected_entity nur Behörden, nicht die betroffenen Personen, obwohl der Wegfall des Ausweisungsrisikos für diese die wichtigste Wirkung ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Wegfall ausländerrechtlicher Instrumente: Bewilligungsentzug und Landesverweisung nicht mehr möglich · Gutachter 30.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 10.10.2026. Wie das Gutachten entsteht

Weg durch die Räte: 25.081

Alle Abstimmungen zu den Geschäften der Vorlage, vom Eintreten bis zur Schlussabstimmung. Rot markiert sind die Abstimmungen, die die Redaktion als massgeblich bezeichnet hat; ein Klick auf eine Spalte öffnet die Abstimmung.

Nationalrat

30.04.26D25.08130.04.26E25.08130.04.26D25.08102.10.26S25.081
RatJa101:88Ja118:75Ja130:62Ja133:63
GrüneJa 100Nein 100Nein 100Nein 100
SPJa 100Nein 100Nein 100Nein 100
GLPJa 100Nein 100Ja 100Ja 100
MitteJa 87Ja 94Ja 100Ja 100
FDPNein 89Ja 100Ja 96Ja 100
SVPNein 100Ja 100Ja 100Ja 100

Ständerat

24.09.26E25.08124.09.26D25.08102.10.26S25.081
RatJa28:17Nein9:34Ja33:10
GrüneNein 100Ja 67Nein 67
SPNein 100Ja 100Nein 100
GLPNein 100Nein 100Nein 100
MitteJa 71Nein 100Ja 93
FDPJa 92Nein 100Ja 100
SVPJa 100Nein 100Ja 100

massgeblich, von der Redaktion markiertJaNeinEnth.gespalten, unter zwei DrittelnZahl: Anteil der Fraktion in %; eine Linie gilt ab zwei Dritteln

Für die Sessionen 2025WS, 2026FS hat der Ständerat keine Namenslisten veröffentlicht; seine Abstimmungen aus diesen Sessionen fehlen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 02.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.

Was mit der Vorlage geschah, von alt nach neu: die Kernabstimmungen der Räte, die Meldungen der Parlamentsdienste, verlinkte Medienberichte und die Volksabstimmung.

  1. Nationalrat

    Eintreten

    118 Ja, 75 Nein, 0 Enthaltungen

  2. Ständerat

    Eintreten

    28 Ja, 17 Nein, 0 Enthaltungen

  3. Ständerat

    Schlussabstimmung

    33 Ja, 10 Nein, 2 Enthaltungen

  4. Nationalrat

    Schlussabstimmung

    133 Ja, 63 Nein, 0 Enthaltungen

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