Jede zusätzliche obligatorisch referendumspflichtige Vorlage erzeugt Aufwand: Erläuterungen des Bundesrates, Druck und Versand des Abstimmungsmaterials, Auszählung in den Gemeinden sowie Verwaltungsaufwand für Botschaften und Abstimmungsvorbereitung. Die Kosten je Urnengang lassen sich aus den Staatsrechnungen des Bundes und aus kantonalen Angaben zum Abstimmungsvollzug näherungsweise beziffern. Die Grössenordnung ist im Vergleich zu den wirtschaftlichen Streitpunkten klein, gehört aber als direkte Vollzugsfolge auf die Liste – ebenso der Zeitbedarf, der Ratifikationen um Monate verlängert.
Einwände und Argumente des Gutachters · 4 · Letztes Gutachten 29.09.2026.
AmbivalentMethodik
Eine unmittelbare, quantifizierbare Vollzugsfolge des neuen Verfahrens fehlt in der Liste vollständig; sie betrifft weder Marktzugang noch Legitimation und wird von keiner Seite bestritten.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 25.09.2026
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stütztErläuterungen des Bundesrates. Herausgegeben von der Bundeskanzlei. Redaktionsschluss: 19. Juni 2026
AmbivalentMethodik
Der Eintrag ist als QUANTIFIABLE codiert, nennt aber keine einzige Zahl und bewertet die Grössenordnung trotzdem als «klein». Die Aufwendungen der Bundeskanzlei für Abstimmungserläuterungen und Durchführung sind in der Staatsrechnung des Bundes ausgewiesen; ohne diesen Wert ist die Einordnung eine Behauptung.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 29.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Grenzkosten sind gering: Eidgenössische Abstimmungen finden an vier festen Terminen pro Jahr statt; eine zusätzliche Vorlage teilt sich Versand, Stimmmaterial und Auszählung mit den übrigen Vorlagen desselben Termins. Der Eintrag rechnet implizit mit zusätzlichen Urnengängen statt mit zusätzlichen Vorlagen.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 29.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die relevante Grösse sind nicht die Vollzugskosten, sondern die Zeit: Zwischen Genehmigungsbeschluss, Abstimmungstermin und Inkrafttreten vergehen Monate bis über ein Jahr, in denen Verhandlungsergebnisse veralten und Partner nachverhandeln können. Der Eintrag erwähnt den Zeitbedarf nur im Schlusssatz, obwohl er die eigentliche Last ist.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 29.09.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.