Der Kern der Vorlage ist eine Erweiterung der Volksrechte; ohne diesen Eintrag fehlt der wichtigste direkte Effekt in der Liste.
Vorlagen / Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)'
Volksinitiative · Bund (CH)
Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)'
Im Register der Bundeskanzlei
- Parlament entscheidet bis berechnet29.02.2028in 486 Tagen
Stationen
- Vorprüfung vomBBl 2024 2414
- Sammelbeginn
- Eingereicht am
- Zustandegekommen amBBl 2025 3114
- Ablauf Sammelfrist
- Entwurf BundesbeschlussBBl 2026 2359
- Botschaft des BundesratsBBl 2026 2358
Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.
- Direkte Demokratie
Obligatorisches Referendum mit Volks- und Ständemehr für gewichtige völkerrechtliche Verträge
Gutachter3 Einwände2 Pro2 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Umsetzung & Rechtssicherheit
Offene Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Abkommen und Übergangsrecht
Gutachter4 Einwände2 Pro3 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Umsetzung & Rechtssicherheit
Unbestimmte Begriffe («gewichtige Auswirkungen», «laufende Rechtsübernahme») erzeugen Abgrenzungs- und Auslegungsstreit
Gutachter2 Einwände1 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Parlament & Gewaltenteilung
Verschiebung von Kompetenzen vom Parlament zur Volksabstimmung
Gutachter4 Einwände1 Pro2 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Öffentliche Haushalte
Zusätzliche eidgenössische Urnengänge: Kosten und Belastung von Bund, Kantonen und Gemeinden
Gutachter3 Einwände1 Pro1 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen0 Belege - Institutionelle Zusammenarbeit Schweiz–EU
Zusätzliche Hürde Ständemehr kann aussenpolitische Handlungsfähigkeit einschränken
Gutachter3 Einwände1 Pro2 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Institutionelle Zusammenarbeit Schweiz–EU
Höhere demokratische Legitimation und Stabilität angenommener Abkommen
Gutachter1 Einwand1 Pro1 Kontra
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Erwerbsanreize & Fachkräfte
Personenfreizügigkeit, Lohnschutz und Fachkräfteversorgung als eigener Streitgegenstand an der Urne
Gutachter3 Einwände1 Pro1 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen0 Belege - Institutionelle Zusammenarbeit Schweiz–EU
Verhandlungshebel: glaubwürdige Referendumshürde als Argument gegenüber der Gegenseite
Gutachter2 Einwände1 Pro1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Marktzugang & Rechtssicherheit
Verzögerung oder Scheitern des Pakets Schweiz–EU und Erosion des bestehenden Marktzugangs
Gutachter4 Einwände2 Pro1 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen2 Belege - Aussenwirtschaft & Handel
Wirkung auf Freihandels- und Investitionsabkommen mit Drittstaaten
Gutachter2 Einwände1 Pro2 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen0 Belege - Regionen & Verteilung
Grenzkantone: besondere Betroffenheit bei stockender Vertragspflege
Gutachter1 Kontra
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Forschung & Innovation
Risiken für die Assoziierung an EU-Programme in Forschung und Bildung
Gutachter2 Einwände1 Pro2 Kontra
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg
Pro und Kontra · 46 Argumente aus 6 Gutachten
Spricht für Annahme14
Der Legitimationsgewinn ist das Hauptargument der Befürworter jenseits der reinen Mitsprache und fehlt in der Liste vollständig.
Eine echte Rückwirkung auf bereits ratifizierte Verträge wäre völkerrechtlich kaum durchsetzbar: Eine Vertragspartei kann sich nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung zu rechtfertigen. Realistisch betroffen sind künftige Genehmigungsbeschlüsse. Der Eintrag zeichnet das Unsicherheitsfeld breiter, als es die Rechtslage nahelegt.
Von einer Kompetenzverschiebung «vom Parlament» kann man nur beschränkt sprechen: Die Bundesversammlung genehmigt den Vertrag weiterhin; hinzu kommt eine Volksabstimmung. Das Parlament verliert kein Prüfungs- oder Mitwirkungsrecht, sondern nur die abschliessende Entscheidung – wie beim obligatorischen Referendum über Verfassungsänderungen auch. Der Titel suggeriert einen Kompetenzentzug, der so nicht eintritt.
Der Eintrag setzt ein Scheitern des Pakets voraus, obwohl die Initiative nur das Verfahren ändert: Stimmen Volk und Stände zu, tritt das Paket samt allen Marktzugangsabkommen in Kraft. Der beschriebene Schaden ist die Folge eines angenommenen Abstimmungsergebnisses, nicht der Initiative selbst. Ebenso fällt kein bestehendes Abkommen automatisch weg – der Eintrag sagt dies, gewichtet es aber nach.
Der Eintrag verknüpft die Programmassoziierung direkt mit der Referendumshürde, obwohl die Teilnahme an Horizon Europe auf einem eigenen Abkommen beruht, dessen Schicksal politisch und nicht rechtlich an das Paket gekoppelt ist. Ausserdem zeigen die zitierten Übergangsmassnahmen des SBFI, dass der Bund eine Ausschlussphase überbrücken kann – die Wirkung ist damit gedämpft und nicht dauerhaft.
I6 nennt den Verhandlungshebel nur beiläufig innerhalb eines Legitimationsarguments; als eigenständige institutionelle Wirkung mit eigener Wirkungskette fehlt er.
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Diplomacy and domestic politics: the logic of two-level games
- QuelleDiplomacy and domestic politics: the logic of two-level games · International Organization (Cambridge University Press)
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 7181ac…0ac65243
Der Eintrag beschreibt nur die Abstimmung selbst, nicht die vorgelagerte Wirkung: Wer weiss, dass ein Vertrag zwingend vor Volk und Stände muss, verhandelt anders. Mandate müssten früher breit abgestützt, Vernehmlassungen ernster genommen und heikle Punkte (Schutzklauseln, Ausnahmen) bereits im Mandat gesichert werden. Diese Rückkopplung auf die Verhandlungsvorbereitung ist aus Sicht der Befürworter ein eigenständiger Gewinn an Mitsprache und fehlt in der Beschreibung.
Die Unsicherheit ist steuerbar: Übergangsbestimmungen von Volksinitiativen werden regelmässig durch die Umsetzungsgesetzgebung des Parlaments präzisiert, und die Bundesversammlung entscheidet ohnehin bei jedem Genehmigungsbeschluss über die Referendumsart. Der Eintrag behandelt eine gestaltbare Ausführungsfrage wie ein Dauerproblem.
Die Grenzkosten sind gering: Eidgenössische Abstimmungen finden an vier festen Terminen pro Jahr statt; eine zusätzliche Vorlage teilt sich Versand, Stimmmaterial und Auszählung mit den übrigen Vorlagen desselben Termins. Der Eintrag rechnet implizit mit zusätzlichen Urnengängen statt mit zusätzlichen Vorlagen.
Das Neue ist allein das Ständemehr, nicht das Nein-Risiko: Ein Abkommen kann schon heute an einem erfolgreichen fakultativen Referendum scheitern, und Verhandlungspartner kalkulieren dies ein. Der Eintrag beschreibt deshalb einen Zuwachs an Unsicherheit, stellt ihn aber wie eine neu entstehende Unberechenbarkeit des Ratifikationsprozesses dar.
Die Initiative ändert am Ausländer- und Freizügigkeitsrecht nichts; sie bestimmt nur, wer über künftige Änderungen entscheidet. Der Eintrag erzeugt mit «Unsicherheit für Branchen» den Eindruck, der Status quo stehe zur Disposition, obwohl gerade die Nichtübernahme neuer Regeln (etwa der Unionsbürgerrichtlinie) den bestehenden Rechtszustand konserviert.
Gegen Erosion gibt es autonome Instrumente: Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse erlaubt mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip den Import EU-konformer Produkte auch ohne Abkommensaktualisierung, und die Schweiz kann Normen autonom nachvollziehen. Der Eintrag beschreibt die Erosion als unausweichlich, ohne diese Abfederung zu nennen.
Die Betroffenheit dürfte klein sein: Freihandelsabkommen der EFTA sehen typischerweise Schiedspanels zwischen den Vertragsparteien vor, keine Unterstellung der Schweiz unter eine fremde Gerichtsbarkeit, und die Anhangsanpassungen gemischter Ausschüsse betreffen technische Listen, nicht laufende Übernahme fremden Rechts. Der Eintrag behandelt beide Merkmale, als wären sie gleichwertig erfüllt. (Einschätzung des Gutachters)
Spricht gegen Annahme13
Die Gegenseite stützt sich zentral auf das Blockaderisiko der doppelten Mehrheit; der Eintrag fehlt als Gegengewicht zum Demokratiegewinn.
Der wirtschaftliche Hauptkonflikt der Vorlage ist der Marktzugang; ohne diesen Eintrag fehlt die grösste materielle Folge auf der Gegenseite.
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Wohin die Schweizer Exporte geliefert werden und woher die Importe stammen, wird auf dieser Seite dargestellt. Exporte der Schweiz nach Handelspartnern, 2025
- QuelleHandelspartner – Schweizerische Aussenhandelsstatistik · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
- Versionabgerufen 21.09.2026 · sha256 54ddc8…c0dcceb8
Am 13. März 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» zuhanden des Parlaments verabschiedet.
- QuelleBotschaft über das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» · europa.eda.admin.ch
- Versionabgerufen 21.09.2026 · sha256 26c578…10d851c1
Forschungszusammenarbeit ist eine eigenständige, nicht durch den Marktzugang abgedeckte Folgekette und in der Liste nicht vertreten.
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Übergangsmassnahmen für zugängliche Programmteile: Das SBFI finanziert Forschende und Innovatoren in der Schweiz bei ihrer Teilnahme an zugänglichen Projekten direkt.
- QuelleHorizon-Paket 2021–2027 · Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
- Versionabgerufen 21.09.2026 · sha256 98fc5b…4284fb17
Was der Eintrag nicht sagt: Eine Urnenabstimmung erlaubt nur Ja oder Nein zum ganzen Paket. Das Parlament kann dagegen Genehmigungsbeschlüsse mit Begleitgesetzgebung, Vorbehalten und flankierenden Massnahmen verknüpfen. Die Verlagerung entwertet damit gerade den Kompromissmechanismus, der bei breit angelegten Vertragspaketen die Zustimmung erst ermöglicht.
Der Eintrag beschränkt die Wirkung auf die Ratifikationsphase. Tatsächlich wirkt eine unsichere Ratifikationshürde bereits in der Verhandlungsphase: Gegenparteien gewähren weniger Zugeständnisse, wenn die Umsetzung des Verhandelten unsicher ist, und schnüren Pakete enger. Diese vorgelagerte Wirkung fehlt.
Der Legitimationsgewinn entsteht nur im Fall einer Zustimmung an der Urne. Bei Ablehnung bleibt weder ein Abkommen noch zusätzliche Legitimation, sondern ein Verhandlungsergebnis, das mehrjährige Arbeit gebunden hat. Zudem sind heutige Staatsverträge über das Parlament und das fakultative Referendum bereits demokratisch legitimiert; der Eintrag stellt die bestehende Legitimation implizit als Defizit dar.
Der Eintrag nennt nur den Verlust von Koordinationsrollen. Nicht erfasst ist, dass in Ausschlussphasen bestimmte Instrumente – etwa Einzelförderungen des Europäischen Forschungsrats und Teile der Partnerschaften – gar nicht durch nationale Mittel ersetzt werden können, weil der Zugang zu europäischen Konsortien und nicht das Geld fehlt. Diese Nicht-Ersetzbarkeit ist der eigentliche Kern des Risikos.
Was fehlt, ist die Aussenwirkung der Unklarheit: Solange offen ist, welches Verfahren gilt, kann die Gegenseite die Verbindlichkeit einer Schweizer Unterschrift nicht einschätzen und wird Zwischenschritte (Paraphierung, vorläufige Anwendung) meiden oder zusätzliche Absicherungen verlangen. Der Eintrag beschreibt den Streit nur innenpolitisch.
Nicht erfasst ist das Ausweichrisiko: Wird der Weg über förmliche Verträge teurer, verlagert sich Zusammenarbeit auf nicht referendumspflichtige Instrumente – Verwaltungsabkommen in Zuständigkeit des Bundesrates, Absichtserklärungen, technische Arrangements. Die Mitsprache nähme dann formal zu und material ab, und die Transparenz sänke. Dieser Nebeneffekt gehört zur institutionellen Bilanz des Eintrags.
Die relevante Grösse sind nicht die Vollzugskosten, sondern die Zeit: Zwischen Genehmigungsbeschluss, Abstimmungstermin und Inkrafttreten vergehen Monate bis über ein Jahr, in denen Verhandlungsergebnisse veralten und Partner nachverhandeln können. Der Eintrag erwähnt den Zeitbedarf nur im Schlusssatz, obwohl er die eigentliche Last ist.
Der Eintrag nennt «Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem heutigen Stand» neutral. Ohne Nachführung veralten die Anhänge jedoch laufend, während EU-Regeln sich ändern – das trifft Gesundheitsberufe besonders, wo Grenzgängerinnen und Grenzgänger einen erheblichen Teil des Personals stellen, vor allem in Genf, Basel und dem Tessin. Der Umfang ist aus der Grenzgängerstatistik nach Branche und Kanton belegbar und sollte beziffert werden.
Die Zwei-Ebenen-Logik wirkt beidseitig: Auch die EU hat Ratifikationszwänge (Mitgliedstaaten, Europäisches Parlament) und kann sich auf ihre eigene Bindung berufen. Ein starres Schweizer Veto kann die Gegenseite deshalb ebenso gut zum Abbruch oder zu einem engeren, weniger vorteilhaften Paket bewegen wie zu Zugeständnissen. Der Eintrag zitiert den Mechanismus nur in der für die Schweiz günstigen Richtung.
Die Liste beschreibt Marktzugangsfolgen gesamtschweizerisch; die regionale Ungleichverteilung – und ihr Zusammenspiel mit dem Ständemehr – ist eine eigenständige Verteilungswirkung und fehlt vollständig.
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Schweizerische Aussenhandelsstatistik
- QuelleAussenhandelsstatistik · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
- Versionabgerufen 29.09.2026 · sha256 767eac…2c88e20a
Ambivalent19
Ein Umsetzungs- und Auslegungsrisiko gehört zu jeder Verfassungsinitiative mit offenen Tatbestandsmerkmalen und wird von keiner Seite allein vertreten.
Der Eingriff in das Zusammenspiel der Gewalten ist eine eigene institutionelle Folge, die weder als Demokratiegewinn noch als Blockaderisiko vollständig erfasst ist.
Zeitliche Reichweite und Übergangsrecht entscheiden über die praktische Tragweite der Vorlage und fehlen in der Liste; der Eintrag markiert eine Wissenslücke statt eine Behauptung.
Die Quantifizierbarkeit ist mit QUALITATIVE_ONLY zu tief angesetzt. Wie viele Vorlagen zusätzlich an die Urne kämen, lässt sich aus den jährlichen Berichten des Bundesrates über die abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge und aus der Zahl der Genehmigungsbeschlüsse pro Legislatur näherungsweise abschätzen. Ohne eine solche Grössenordnung bleibt offen, ob es um Einzelfälle oder um ein Dauerinstrument geht.
Der Eintrag ist ausdrücklich als Wissenslücke formuliert, wird aber mit direction INCREASE codiert. Eine offene Frage hat keine Richtung; konsistent wäre AMBIGUOUS oder UNKNOWN. Zudem fehlt der Initiativtext in den Materialien vollständig – die Beurteilung stützt sich damit auf eine Beschreibung der Initiative, nicht auf ihren Wortlaut. Das sollte im Eintrag selbst stehen.
Die Gegenrichtung fehlt: Unsichere Kriterien können auch dazu führen, dass Vorlagen vorsorglich dem obligatorischen Referendum unterstellt werden («im Zweifel an die Urne»). Das mindert die Rechtsunsicherheit, verstärkt aber die Wirkung der Initiative. Der Eintrag beschreibt nur den Streitfall, nicht diese Ausweichpraxis.
Der Satz, betroffen wären «je nach Auslegung auch Freihandels- und andere multilaterale Verträge», ist eine Auslegungshypothese ohne Beleg und ohne Initiativwortlaut. Er sollte entweder als solche gekennzeichnet oder an konkrete Vertragsmerkmale (dynamische Rechtsübernahme, fremde Gerichtsbarkeit) gebunden werden, sonst weitet der Eintrag den Anwendungsbereich rhetorisch aus.
«Rund die Hälfte des Schweizer Warenexports» ist ohne Jahr und ohne Abgrenzung (mit/ohne Gold und Edelmetalle) angegeben; auf der Importseite liegt der EU-Anteil deutlich höher. Die Aussenhandelsstatistik erlaubt eine präzise Angabe. Zudem ist PARTIALLY_QUANTIFIABLE zu tief: Es existieren Schätzungen zu den BIP-Effekten der bilateralen Abkommen, die als Grössenordnung genannt werden könnten.
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Diese Daten basieren auf dem konjunkturellen Total (ohne Gold in Barren und andere Edelmetalle, Münzen, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten). Zusätzliche Daten zu den Exporten und Importen nach Waren, Handelspartner und weiteren Themen finden Sie in den Unterrubriken oder
- QuelleAktuelle Daten – Schweizerische Aussenhandelsstatistik · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 4b1edc…004e7c41
Eine unmittelbare, quantifizierbare Vollzugsfolge des neuen Verfahrens fehlt in der Liste vollständig; sie betrifft weder Marktzugang noch Legitimation und wird von keiner Seite bestritten.
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Erläuterungen des Bundesrates. Herausgegeben von der Bundeskanzlei. Redaktionsschluss: 19. Juni 2026
- QuelleVolksabstimmung vom 27. September 2026 – Erläuterungen des Bundesrates · Schweizerischer Bundesrat
- Versionabgerufen 13.09.2026 · sha256 6d27a4…089dbc15
I5 erwähnt Freihandelsabkommen nur nebenbei als Auslegungshypothese; die aussereuropäische Handelspolitik verdient einen eigenen Eintrag mit eigener Betroffenengruppe.
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Liste aller Freihandelspartner der Schweiz mit den rechtlichen Grundlagen pro Land.
- QuelleFreihandelspartner der Schweiz · Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 d21386…9d5ae6db
Swiss-Impex ist das offizielle Dashboard der schweizerischen Aussenhandelsstatistik und bietet eine klare Visualisierung der Importe und Exporte.
- QuelleHandelspartner – Schweizerische Aussenhandelsstatistik · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 ecb85e…866a383d
Der Arbeitsmarkt ist die grösste Kontaktfläche der bilateralen Abkommen zur Bevölkerung und in der Liste bisher nicht abgebildet, weder als Chance auf Mitsprache noch als Risiko für die Fachkräfteversorgung.
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Die Grenzgängerstatistik liefert quartalsweise Informationen zur Zahl der in der Schweiz erwerbstätigen ausländischen Grenzgänger und deren wichtigsten Merkmale.
- QuelleGrenzgängerstatistik (GGS) · Bundesamt für Statistik (BFS)
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 8475dd…89694515
Das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) hat den Auftrag, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die demografische Dynamik, den Arbeitsmarkt und die Sozialleistungen zu beobachten.
- Quelle22. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU · Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 1aed4c…4c5a554f
Dem Eintrag fehlt der Vergleichsmassstab zum geltenden Recht: Wie oft ein fakultatives Staatsvertragsreferendum seit 2003 überhaupt zustande kam und wie oft darüber abgestimmt wurde, ist der Abstimmungschronologie der Bundeskanzlei zu entnehmen. Erst diese Zahl zeigt, ob das obligatorische Referendum eine seltene Ausnahme ersetzt oder ein faktisch nie genutztes Recht real werden lässt.
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Chronologie Volksabstimmungen
- QuelleChronologie Volksabstimmungen · Schweizerische Bundeskanzlei
- Versionabgerufen 29.09.2026 · sha256 c5bd53…3dcbcf3a
Die Betroffenen sind als «Bestehende Staatsverträge, Vertragspartner, Rechtsunterworfene» codiert; ein Vertrag ist kein Betroffener, sondern der Gegenstand. Konsistent zu den übrigen Einträgen wären Bundesverwaltung, Parlament und Vertragspartner. Zudem nennt der Eintrag keine Beispielkonstellation (unterzeichnet/noch nicht genehmigt; genehmigt/noch nicht in Kraft), obwohl gerade diese Abstufung über die Reichweite entscheidet.
Der Eintrag nennt als Aufwertung, die Vorlage müsse «referendumsfest» formuliert werden, ohne zu sagen, dass das Parlament am Vertragstext nichts ändern kann: Es kann nur zustimmen, ablehnen oder zurückweisen. Die behauptete Aufwertung der vorbereitenden Rolle bleibt damit unbelegt und sollte als Hypothese gekennzeichnet werden.
Der Eintrag ist als QUANTIFIABLE codiert, nennt aber keine einzige Zahl und bewertet die Grössenordnung trotzdem als «klein». Die Aufwendungen der Bundeskanzlei für Abstimmungserläuterungen und Durchführung sind in der Staatsrechnung des Bundes ausgewiesen; ohne diesen Wert ist die Einordnung eine Behauptung.
Die Dimension «Erwerbsanreize & Fachkräfte» trifft den Inhalt nur halb: Beschrieben werden Rekrutierung, Lohnschutz und Zuwanderung, also Beschäftigung und institutionelle Zusammenarbeit. Zudem steht PARTIALLY_QUANTIFIABLE ohne eine einzige Kennzahl (Erwerbstätige aus dem EU/EFTA-Raum, Grenzgängerzahl), obwohl diese Grundlagen laufend publiziert werden.
Der Eintrag räumt selbst ein, der Effekt sei nicht messbar und bedingt («wirkt nur, wenn die Gegenseite ein Abkommen überhaupt will»), wird aber als INCREASE codiert. Konsistent mit der Behandlung anderer bedingter Wirkungen in der Liste wäre AMBIGUOUS.
Der Eintrag verkettet Annahme der Initiative, Referendumspflicht des Pakets und Ablehnung an der Urne zu einer Folge, ohne eine Wahrscheinlichkeit zu benennen; Szenarien fehlen in den Materialien vollständig. Die Bedingtheit («nur im Fall eines Neins») gehört in Titel und Richtung, sonst wird ein Abstimmungsergebnis als Wirkung der Initiative ausgewiesen.
PARTIALLY_QUANTIFIABLE steht ohne Zahl, obwohl der Eintrag selbst auf den Handelsanteil ausserhalb der EU abstellt: Die Aussenhandelsstatistik weist Ausfuhren nach Handelspartnern aus, und das SECO listet die geltenden Freihandelsabkommen. Damit wäre mindestens die Grössenordnung des betroffenen Handels ausweisbar.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 14.10.2026. Wie das Gutachten entsteht
Im Gespräch
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