Ein Teil der bewilligten Tierversuche dient der Aus- und Weiterbildung, etwa chirurgischen Übungen in der Veterinärmedizin oder praktischen Kursen in der Physiologie. Ein Verbot würde diese Ausbildungsanteile entfallen lassen; Befürworter sehen darin einen Anreiz für Simulationen und Modelle, die in vielen Curricula bereits Tierverwendungen ersetzt haben, Gegner erwarten Lücken in der praktischen Kompetenz künftiger Tierärztinnen und Ärzte. Die Zahl der Tiere in dieser Kategorie ist in der amtlichen Statistik separat ausgewiesen und vergleichsweise klein.
Einwände und Argumente des Gutachters · 4 · Letztes Gutachten 02.10.2026.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Liste betrachtet Forschung, nicht Lehre. Die Ausbildungswirkung betrifft eine andere Personengruppe und einen anderen Zeithorizont und ist eigenständig zu führen.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 26.09.2026
Belege anzeigen
stütztRelativ betrachtet war die Abnahme in der Krankheitsdiagnostik am deutlichsten mit rund 16 %, gefolgt von Schutz von Mensch, Tier und Umwelt mit rund 8 % sowie Bildung und Ausbildung und Entdeckung, Entwicklung und Qualitätskontrolle mit jeweils rund 4 %.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Eintrag nennt die Grössenordnung nicht, obwohl er sie als «vergleichsweise klein» bezeichnet: Bildung und Ausbildung ist in der amtlichen Statistik eine eigene, kleine Kategorie. Zudem verlangt das geltende Tierschutzrecht bereits, auf tierfreie Alternativen auszuweichen, wo sie bestehen; der Verdrängungsschritt in der Lehre wäre entsprechend klein.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Wirkung endet nicht an der Grenze: Fallen chirurgische Übungen und physiologische Praktika im Inland weg, verlagern sich Teile der veterinärmedizinischen Ausbildung ins Ausland oder in die Praxis am Patiententier. Beides kann die Zahl der Tierverwendungen insgesamt erhöhen und die Qualität der Erstversorgung senken – der Eintrag kodiert nur den inländischen Rückgang.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026
AmbivalentMethodik
Das Zitat belegt prozentuale Abnahmen je Versuchsziel, nicht die Betroffenheit der Lehre durch ein Verbot; es stützt die beschriebene Wirkung nur indirekt. Ausserdem ist die Richtung «DECREASE» zweideutig kodiert – gemeint ist einmal weniger Tierverwendung (Nutzen) und einmal weniger praktische Kompetenz (Kosten). Zwei Grössen in einer Richtung zu führen, macht den Eintrag nicht lesbar.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.