Spricht für Annahme10
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Kernnutzen der Initiative aus Sicht der Befürworter fehlt in der Liste vollständig und ist mit amtlicher Statistik quantifizierbar.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Rückgang der in der Schweiz für Versuche verwendeten Tiere · Gutachter 23.09.2026
Belege anzeigen
stütztDie Tierversuchsstatistik zeigt, wie viele Tiere in der Schweiz in Tierversuchen eingesetzt werden, in welchen Schweregraden die Versuche stattfinden und für welche Forschungsbereiche sie eingesetzt werden. ... Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz insgesamt 507 863 Tiere in Tierversuchen eingesetzt.
- QuelleStatistik Tierversuche · Schweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- Versionabgerufen 23.09.2026 · sha256 7cfa94…007ee247
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die positive Innovationsseite der Vorlage fehlt als eigener Eintrag und lässt sich an bestehenden Förderstrukturen festmachen.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Schub für tierversuchsfreie Methoden (3R, Organoide, In-silico-Modelle) · Gutachter 23.09.2026
Belege anzeigen
stütztActivity Reports - Annual summaries of our work, funding, and achievements in promoting the 3Rs.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Statistik zählt nur Tiere, die tatsächlich in einem Versuch eingesetzt werden. Nicht erfasst sind Zucht- und Linienüberschüsse sowie Tiere, die zur Organentnahme getötet werden; diese werden in separaten Erhebungen geführt. Der Tierwohlnutzen eines Verbots wäre entsprechend grösser als die genannte halbe Million.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Rückgang der in der Schweiz für Versuche verwendeten Tiere · Gutachter 26.09.2026
Belege anzeigen
relativiertErstmals per Ende Februar 2027 müssen Versuchstierhaltungen nicht nur die Anzahl der gezüchteten, erzeugten und importierten Tiere melden, sondern zusätzlich zwei neue Kategorien ausweisen: … sowie Tiere, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt und getötet wurden beziehungsweise verendet sind.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Verlagerungsthese unterstellt volle Substituierbarkeit. Ein Teil der Schweizer Versuche entfällt auf Grundlagenforschung an Hochschulen, die nicht einfach ins Ausland vergeben werden kann; dort würde das Verbot tatsächlich Tiere einsparen. Der Eintrag sollte zwischen auftragsfähiger Auftragsforschung und hochschulgebundener Grundlagenforschung unterscheiden – die amtliche Statistik weist die Trägerschaft aus.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verlagerung von Tierversuchen in Länder mit tieferen Tierschutzstandards · Gutachter 26.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Beschreibung übergeht, dass die arzneibuchseitige Pflicht zu Tierprüfungen seit Jahren abgebaut wird: Die Prüfung auf anomale Toxizität wurde im Europäischen Arzneibuch gestrichen, und der Monozyten-Aktivierungstest ersetzt den Pyrogentest am Kaninchen. Der Konflikt betrifft damit ein schrumpfendes Restfeld, nicht die Impfstoffprüfung als Ganzes.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Chargenprüfung von Impfstoffen und gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen · Gutachter 02.10.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Eintrag nennt die Grössenordnung nicht, obwohl er sie als «vergleichsweise klein» bezeichnet: Bildung und Ausbildung ist in der amtlichen Statistik eine eigene, kleine Kategorie. Zudem verlangt das geltende Tierschutzrecht bereits, auf tierfreie Alternativen auszuweichen, wo sie bestehen; der Verdrängungsschritt in der Lehre wäre entsprechend klein.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Lehre und Ausbildung in Human-, Veterinärmedizin und Biologie · Gutachter 02.10.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Übergangseffekt ist ein Einmaleffekt und mit etablierten Instrumenten dämpfbar: Kryokonservierung von Linien, Weitergabe an Partnerinstitute und ein Zuchtstopp mit Auslauffrist. Dem gegenüber steht die jährlich wiederkehrende Zahl eingesetzter Tiere. Der Eintrag stellt die einmaligen Kosten dar, ohne sie zeitlich gegen den dauerhaften Nutzen zu stellen.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Umgang mit bestehenden Versuchstierbeständen und Zuchtlinien beim Inkrafttreten · Gutachter 02.10.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Verbundprojekte sind arbeitsteilig: Schweizer Gruppen können Arbeitspakete mit Tierversuchen an Partner abgeben und Pakete zu Bildgebung, Datenanalyse, klinischer Forschung oder Ersatzmethoden übernehmen. Ein genereller Ausfall als Partner oder Koordinator folgt daraus nicht; der Eintrag unterstellt eine Unteilbarkeit der Konsortien, die er nicht belegt.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Internationale Forschungskooperationen und Rekrutierung von Forschenden · Gutachter 02.10.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Liste enthält keine Entlastungswirkung auf der Verwaltungsseite, obwohl der Bewilligungs- und Kontrollapparat gesetzlich vorgeschrieben und personell spürbar ist.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Entlastung der Bewilligungs- und Kontrollbehörden für Tierversuche · Gutachter 02.10.2026
Belege anzeigen
stütztArt. 18 Bewilligungspflicht: 1 Wer Tierversuche durchführen will, benötigt eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
I1 erfasst nur eingesetzte Tiere, I6 nur den Übergang. Der dauerhafte Wegfall von Zucht, Import und Transport ist ein eigenständiger Tierwohleffekt mit künftig amtlicher Datengrundlage.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Rückgang von Zucht, Import und Transport von Versuchstieren · Gutachter 02.10.2026
Belege anzeigen
stütztIm Jahr 2025 wurden rund 843 000 Tiere gezüchtet. ... Auch bei den importierten Tieren ist im gleichen Zeitraum eine Abnahme zu beobachten, von rund 244 000 im Jahr 2021 auf etwa 187 000 im Jahr 2025.
Spricht gegen Annahme14
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Ohne diesen Verlagerungseffekt wird der Tierwohlnutzen systematisch überschätzt; der Punkt gehört als eigener, ambivalenter Impact auf die Liste.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Verlagerung von Tierversuchen in Länder mit tieferen Tierschutzstandards · Gutachter 23.09.2026
Belege anzeigen
stütztFedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
«Unmittelbar gegen null» unterschlägt, dass ein Teil der Versuche gesetzlich vorgeschrieben ist – etwa toxikologische Prüfungen für Arzneimittelzulassungen oder Chargenprüfungen. Solche Versuche verschwinden nicht, sie werden anderswo durchgeführt oder das betreffende Produkt fällt in der Schweiz aus. Der Eintrag misst damit eine Statistik, nicht ein Ergebnis.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rückgang der in der Schweiz für Versuche verwendeten Tiere · Gutachter 26.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Ein nationales Verbot schafft keine regulatorische Anerkennung. Ersatzmethoden müssen über OECD-Prüfrichtlinien und ICH-Leitlinien international validiert werden; dieser Prozess dauert Jahre und liegt nicht in Schweizer Hand. Bis dahin entsteht kein Innovationsschub, sondern eine Lücke zwischen Verbot und verwendbarer Alternative.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Schub für tierversuchsfreie Methoden (3R, Organoide, In-silico-Modelle) · Gutachter 26.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Ob überhaupt und wie stark sich Versuche ins Ausland verlagern (I3) und wie die Versorgung betroffen ist, hängt am Import- und Vermarktungsverbot. Dieser Mechanismus fehlt in der Liste vollständig, obwohl er die handelsrechtliche Kernfrage der Vorlage ist.
2 Belege, von schwur.ch geprüft · Import- und Handelsfolgen bei einem Vermarktungsverbot für Produkte aus Tierversuchen · Gutachter 26.09.2026
Belege anzeigen
stütztDie Volksinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen.
stütztFedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Der Konflikt zwischen einem absoluten Verbot und rechtlich zwingenden Prüfungen ist ein eigenständiges Vollzugsproblem und in der Liste nicht enthalten; er betrifft nicht die Forschungsfreiheit, sondern die Produktsicherheit.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Chargenprüfung von Impfstoffen und gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen · Gutachter 26.09.2026
Belege anzeigen
stütztDas BLV publiziert Titel und Fragestellung, Fachgebiet, Versuchszweck, Tierzahlen pro Tierart sowie den Schweregrad der Belastung
- QuelleStatistik Tierversuche · Schweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 3002bc…ffbeac4b
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Liste betrachtet Forschung, nicht Lehre. Die Ausbildungswirkung betrifft eine andere Personengruppe und einen anderen Zeithorizont und ist eigenständig zu führen.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Lehre und Ausbildung in Human-, Veterinärmedizin und Biologie · Gutachter 26.09.2026
Belege anzeigen
stütztRelativ betrachtet war die Abnahme in der Krankheitsdiagnostik am deutlichsten mit rund 16 %, gefolgt von Schutz von Mensch, Tier und Umwelt mit rund 8 % sowie Bildung und Ausbildung und Entdeckung, Entwicklung und Qualitätskontrolle mit jeweils rund 4 %.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
I2 behandelt die inländische Methodenförderung, nicht die Einbindung in internationale Verbünde. Die Kooperationsfähigkeit ist ein eigener institutioneller Effekt mit anderer Wirkungsrichtung.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Internationale Forschungskooperationen und Rekrutierung von Forschenden · Gutachter 26.09.2026
Belege anzeigen
stütztDiese Richtlinie legt Maßnahmen zum Schutz von Tieren fest, die zu wissenschaftlichen Zwecken oder Bildungszwecken verwendet werden.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Zahl umfasst auch Versuche ohne Belastung, etwa Beobachtungs- und Feldstudien an Wild-, Nutz- und Heimtieren sowie reine Blutentnahmen in der Diagnostik. Ein pauschales Verbot träfe diese Vorhaben gleich hart wie belastende Experimente, ohne dass dort Tierleid wegfällt; verloren gingen dafür ökologische Monitoring- und Nutztierdaten. Die Darstellung «Zahl gegen null» verwechselt Tierzahl mit Tierleid.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rückgang der in der Schweiz für Versuche verwendeten Tiere · Gutachter 02.10.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Der Eintrag bleibt bei «AMBIGUOUS» stehen, obwohl die Folge für die Chargenfreigabe eindeutig ist: Solange das Europäische Arzneibuch für einzelne Impfstoffe und biologische Produkte Tierprüfungen vorschreibt, kann Swissmedic ohne Ausnahme weder freigeben noch im Inland prüfen lassen. Das ist kein offenes Abwägungsproblem, sondern ein Freigabestopp bzw. der Zwang, sich vollständig auf ausländische Prüflabore zu verlassen.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Chargenprüfung von Impfstoffen und gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen · Gutachter 02.10.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Nicht abgebildet ist die Umgehung: Bei einem Vermarktungsverbot entstehen Anreize zu Privatimporten, Bezug über Nachbarländer und Grauimporten von Medikamenten, mit entsprechenden Qualitäts- und Haftungsrisiken. Der Handel schrumpft dann nicht einfach, er verlagert sich in unkontrollierte Kanäle – eine Wirkung, die der Eintrag unter «DECREASE» nicht erfasst.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Import- und Handelsfolgen bei einem Vermarktungsverbot für Produkte aus Tierversuchen · Gutachter 02.10.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Wirkung endet nicht an der Grenze: Fallen chirurgische Übungen und physiologische Praktika im Inland weg, verlagern sich Teile der veterinärmedizinischen Ausbildung ins Ausland oder in die Praxis am Patiententier. Beides kann die Zahl der Tierverwendungen insgesamt erhöhen und die Qualität der Erstversorgung senken – der Eintrag kodiert nur den inländischen Rückgang.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Lehre und Ausbildung in Human-, Veterinärmedizin und Biologie · Gutachter 02.10.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Übersehen wird die Ko-Lokalisation: Anbieter tierfreier Testverfahren leben überwiegend von Auftraggebern der biomedizinischen Forschung und der Pharmaindustrie am selben Standort. Wandern diese Auftraggeber ab, verliert auch die Schweizer NAM-Branche ihren Heimmarkt. Ein Verbot kann die Nachfrage nach Ersatzmethoden im Inland deshalb senken statt erhöhen; die Richtung «INCREASE» ist nicht gesichert.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Schub für tierversuchsfreie Methoden (3R, Organoide, In-silico-Modelle) · Gutachter 02.10.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Neben den Tieren geht wissenschaftliches Kapital verloren: über Jahrzehnte etablierte, charakterisierte Mauslinien sind nach Verlust nur mit erheblichem Aufwand rekonstruierbar. Dieser Verlust ist irreversibel und trifft auch Forschungsgruppen im Ausland, die auf Schweizer Linien zugreifen; der Eintrag beschränkt sich auf das Schicksal der lebenden Tiere.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Umgang mit bestehenden Versuchstierbeständen und Zuchtlinien beim Inkrafttreten · Gutachter 02.10.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
«AMBIGUOUS» überzeichnet die Offenheit: Für Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten, Krebs oder neurologischen Leiden hängt der Zugang an laufenden Entwicklungsprogrammen mit präklinischer Pflichtstufe. Dass humanbasierte Methoden eines Tages besser vorhersagen, ändert am Zugang im Zeithorizont der Umsetzung nichts; der Eintrag stellt eine langfristige Hoffnung einer kurzfristigen Lücke gleich.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zugang zu neuen Arzneimitteln und Therapien für Patientinnen und Patienten · Gutachter 02.10.2026
Ambivalent8
AmbivalentMethodik
Die Zahl von 507'863 Tieren (Jahr 2025) umfasst sämtliche Schweregrade, einschliesslich Schweregrad 0 (keine Belastung) und 1. Die Beschreibung spricht pauschal von «Tieren für Versuche» und nennt die Schweregradverteilung nur vage («machen einen Teil aus»). Für die Einschätzung des Tierwohlnutzens wäre die Aufteilung nach Schweregraden auszuweisen, da sie in der amtlichen Statistik publiziert wird.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Rückgang der in der Schweiz für Versuche verwendeten Tiere · Gutachter 26.09.2026
Belege anzeigen
relativiertIm Jahr 2025 wurden gesamthaft 507 863 Tiere in Tierversuchen eingesetzt. (…) Im Schweregrad 2 wurden 2025 rund 142 000 Tiere eingesetzt. (…) Die Anzahl der Tiereinsätze im Schweregrad 3 stieg auf 29 413 Tiere.
- QuelleStatistik Tierversuche · Schweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 25d5e2…27f407fd
AmbivalentMethodik
Die Einstufung als «QUANTIFIED» und «umkehrbar durch spätere Gesetzgebung» ist zu optimistisch. Quantifiziert ist nur der Ausgangsbestand, nicht der tatsächliche Rückgang, der vom Verfassungswortlaut, von Ausnahmen und Übergangsfristen abhängt – und der Initiativtext liegt dem Eintrag nicht bei. Eine Verfassungsbestimmung lässt sich zudem nur über eine neue Volksabstimmung zurücknehmen; «PARTIALLY_REVERSIBLE» wäre konsistenter.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rückgang der in der Schweiz für Versuche verwendeten Tiere · Gutachter 26.09.2026
AmbivalentMethodik
Die Beschreibung trägt die Kontroverse in sich («Befürworter erwarten … Gegner halten dagegen»), die Richtung ist aber eindeutig «INCREASE» gesetzt. Entweder ist der Nettoeffekt auf Forschung und Innovation ambivalent zu kodieren, oder der Verdrängungseffekt (verlorene Forschungslinien) ist als separater Impact zu führen.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Schub für tierversuchsfreie Methoden (3R, Organoide, In-silico-Modelle) · Gutachter 26.09.2026
AmbivalentMethodik
Die Liste bildet die Wirkung auf Tiere und Forschung ab, nicht aber auf die Menschen, die von den geprüften Produkten abhängen. Dieser Punkt steht im Zentrum der Debatte beider Seiten und fehlt bisher.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Zugang zu neuen Arzneimitteln und Therapien für Patientinnen und Patienten · Gutachter 26.09.2026
Belege anzeigen
stützt1 / 70 Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) vom 15. Dezember 2000 (Stand am 1. Januar 2025) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 95 Absatz 1 und 118 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft d
AmbivalentMethodik
Der Eintrag I1 beschreibt nur den Rückgang der Versuchszahlen, nicht den Übergang. Der Umgang mit bestehenden Beständen ist ein eigener, tierwohlrelevanter und unumkehrbarer Effekt.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Umgang mit bestehenden Versuchstierbeständen und Zuchtlinien beim Inkrafttreten · Gutachter 26.09.2026
Belege anzeigen
stütztErstmals müssen per Ende Februar 2027 Versuchstierhaltungen … in zwei neuen Kategorien auch die Anzahl Tiere angeben, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt, sondern entweder a) an Dritte abgegeben wurden oder b) getötet wurden bzw. verendet sind (Art. 145 Abs. 1 Bst. b TSchV).
AmbivalentMethodik
Die angeführte Evidenz stützt die Aussage nicht: Das Zitat beschreibt nur, welche Angaben das BLV publiziert, und enthält weder den Anteil gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen noch eine Tierzahl. Wenn die Einstufung «PARTIALLY_QUANTIFIABLE» tragen soll, müsste die Kategorie «gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen» aus der Statistik mit Zahl und Jahr genannt werden.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Chargenprüfung von Impfstoffen und gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen · Gutachter 02.10.2026
AmbivalentMethodik
Das Zitat belegt prozentuale Abnahmen je Versuchsziel, nicht die Betroffenheit der Lehre durch ein Verbot; es stützt die beschriebene Wirkung nur indirekt. Ausserdem ist die Richtung «DECREASE» zweideutig kodiert – gemeint ist einmal weniger Tierverwendung (Nutzen) und einmal weniger praktische Kompetenz (Kosten). Zwei Grössen in einer Richtung zu führen, macht den Eintrag nicht lesbar.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Lehre und Ausbildung in Human-, Veterinärmedizin und Biologie · Gutachter 02.10.2026
AmbivalentMethodik
Dimension und Inhalt passen nicht zusammen: Unter «Gesundheitskosten» geführt, spricht die Beschreibung ausschliesslich von Marktzugang und Verfügbarkeit, nicht von Kosten für Versicherer oder Prämienzahlende. Die Evidenz besteht zudem nur aus dem Titelblatt des HMG und stützt keine Aussage des Eintrags.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zugang zu neuen Arzneimitteln und Therapien für Patientinnen und Patienten · Gutachter 02.10.2026