Parlament & Gewaltenteilung
Öffentliche Nachvollziehbarkeit von Abweichungsentscheiden
1. Ordnungnur qualitativRichtung unklarumkehrbarÖffentlichkeit, Medien, Forschung; Bundesverwaltung
Für Abweichungen mittels Verordnung gilt die Publikationspflicht für Bundesrecht; für Abweichungen mittels Verfügung im Einzelfall sieht der Gesetzestext nur die Information der sicherheitspolitischen Kommissionen innert 24 Stunden vor, keine Veröffentlichung und keinen Ausweis in der Berichterstattung über die Kriegsmaterialausfuhr. Ob und wie Abweichungsentscheide in der bestehenden SECO-Statistik erkennbar gemacht werden, bleibt offen und wäre auf Verordnungs- oder Praxisstufe zu regeln.
Einwände und Argumente des Gutachters · 1 · Letztes Gutachten 28.09.2026.
AmbivalentMethodik
I4 behandelt die Parlamentsinformation, nicht die Frage, ob Abweichungen für Öffentlichkeit und Forschung überhaupt erkennbar werden – eine Voraussetzung für jede spätere Wirkungskontrolle.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 28.09.2026
Belege anzeigen
stütztBern, 11.3.2025 - Schweizer Unternehmen haben 2024 gestützt auf Bewilligungen des SECO für CHF 664.7 Mio. Kriegsmaterial in 60 Länder exportiert.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.