Bundesfinanzen
Nicht abgerufene Bundesförderung für Windprojekte und Rückwirkung auf den Netzzuschlagsfonds
2. Ordnungquantifizierbar↓ sinktteilweise umkehrbarBund, Netzzuschlagsfonds, geförderte Projekte
Der Bund fördert den Zubau erneuerbarer Stromproduktion über Investitionsbeiträge und Auktionen, finanziert aus dem Netzzuschlag. Werden weniger Windprojekte realisiert, werden zugesprochene oder vorgesehene Mittel nicht abgerufen; sie stehen anderen Technologien zur Verfügung oder verfallen mit den gesetzlichen Fristen. Die Wirkung ist zweiseitig: kurzfristig geringere Auszahlungen, zugleich das Risiko, dass Fördermittel ihr gesetzliches Ziel verfehlen. Grössenordnungen sind aus den Förderberichten des Bundesamts für Energie und der Pronovo abrufbar.
Einwände und Argumente des Gutachters · 1 · Letztes Gutachten 29.09.2026.
AmbivalentMethodik
Die Liste behandelt Kosten bei Projektierern und – gemäss einem bereits erfassten Hinweis – Verwaltungsaufwand, nicht aber die Förderseite des Bundes, die unmittelbar am Zubauvolumen hängt.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 29.09.2026
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stütztAlle Berichte und Publikationen von Pronovo zum Download: Geschäftsberichte, Jahresberichte EVS/MKF, EIV-Cockpit, HKN-Cockpit, Cockpit Stromkennzeichnung und Anmeldestatistiken etc.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.