Das institutionelle Kernanliegen der Initiative gehört als eigener Wirkungspunkt auf die Liste, nicht nur als Begründung.
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Volksinitiative · Bund (CH)
Eidgenössische Volksinitiative 'Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)'
Im Register der Bundeskanzlei
- Parlament entscheidet bis berechnet25.01.2028in 451 Tagen
Stationen
- Vorprüfung vomBBl 2024 179
- Sammelbeginn
- Eingereicht am
- Ablauf Sammelfrist
- Zustandegekommen amBBl 2025 2850
- Entwurf BundesbeschlussBBl 2026 1803
- Botschaft des BundesratsBBl 2026 1802
Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.
- Direkte Demokratie
Stärkung der Gemeindeautonomie und des Stimmrechts am Standort
Gutachter6 Einwände2 Pro3 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Energieversorgung
Obligatorische Gemeindeabstimmung verlangsamt oder verhindert den Zubau von Windkraft
Gutachter4 Einwände2 Pro2 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Regionen & Verteilung
Ungleiche Betroffenheit der Kantone: Wirkung konzentriert sich auf wenige Windregionen
Gutachter1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Parlament & Gewaltenteilung
Verhältnis zur kantonalen Planungshoheit und Präjudiz für andere Infrastrukturen
Gutachter4 Einwände2 Pro1 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Umsetzung & Rechtssicherheit
Zusätzliche Verfahrensstufe erhöht Planungsrisiko und Projektkosten
Gutachter4 Einwände2 Pro3 Kontra
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Regionen & Verteilung
Entfallende Pachtzinsen, Abgaben und lokale Wertschöpfung in möglichen Standortgemeinden
Gutachter4 Einwände1 Pro1 Kontra3 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen0 Belege - Umsetzung & Rechtssicherheit
Höhere lokale Akzeptanz und weniger Einsprachen bei bewilligten Projekten
Gutachter4 Einwände1 Pro2 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen0 Belege - Bundesfinanzen
Nicht abgerufene Bundesförderung für Windprojekte und Rückwirkung auf den Netzzuschlagsfonds
Gutachter1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Nährstoffe, Böden & Biodiversität
Schutz von Landschaft, Ortsbild sowie Vögeln und Fledermäusen an abgelehnten Standorten
Gutachter4 Einwände3 Pro1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Klima & Treibhausgase
Rückwirkung auf Klimaziele und auf den Winterstromimport
Gutachter3 Einwände2 Pro1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen2 Belege
Pro und Kontra · 43 Argumente aus 6 Gutachten
Spricht für Annahme15
Der Umwelt- und Landschaftsnutzen abgelehnter Projekte ist der Kern der Befürworterseite und in der Liste nicht abgebildet.
Die Richtung «DECREASE» unterstellt, dass Gemeinden mehrheitlich Nein sagen. Bisherige kommunale Abstimmungen über Windprojekte in der Schweiz sind unterschiedlich ausgegangen, teils klar zustimmend. Wo die Bevölkerung zustimmt, fällt kein Ausbau weg; abgelehnt werden vor allem Projekte, die ohnehin über Jahre juristisch blockiert wären. Korrekt wäre eine Einstufung als AMBIGUOUS mit Verweis auf die tatsächliche Abstimmungsbilanz.
Eine Verfassungsinitiative, die dem Bund eine Vorgabe zugunsten der Gemeinden macht, ist kein Systembruch: Der Bund setzt im Raumplanungs- und Energierecht bereits heute verbindliche Verfahrensvorgaben für die Kantone, zuletzt mit der Straffung der Bewilligungsverfahren für Anlagen von nationalem Interesse. Der Eintrag stellt den Eingriff in die kantonale Hoheit einseitig als Besonderheit dar.
Die Kostenwirkung hängt am Zeitpunkt: Findet die Gemeindeabstimmung früh – vor der teuren Detailprojektierung und den Umweltverträglichkeitsberichten – statt, sinken die verlorenen Entwicklungskosten, weil chancenlose Standorte rasch ausscheiden. Der Eintrag unterstellt implizit eine späte Abstimmung und blendet die mögliche Einsparung aus.
Die Verteilung innerhalb der Gemeinde fehlt: Pachtzinsen fliessen überwiegend an einzelne Grundeigentümer oder Burgergemeinden, während Lärm und Sichtbarkeit die gesamte Nachbarschaft treffen. Genau diese Schieflage ist ein Motiv der Initiative; der Eintrag fasst «lokale Wertschöpfung» zu homogen.
Der Eintrag verweist auf mögliche empirische Auswertungen, nutzt aber keine: In Kantonen, die Windprojekte bereits kommunal zur Abstimmung bringen, liegen Erfahrungen zu Beschwerdehäufigkeit und Verfahrensdauer vor. Ohne diesen Abgleich bleibt das stärkste Sachargument der Befürworterseite unbelegt und wirkt schwächer, als es sein müsste.
Die gesundheitliche Seite für Anwohnende ist nur angedeutet: Schallimmissionen nach Lärmschutzverordnung und Schattenwurf sind reguliert und messbar, Beschwerden über Schlafstörungen sind ein wiederkehrendes Thema in Bewilligungsverfahren. Ein eigener Gesundheitsbezug würde den Eintrag stärken statt ihn auf Landschaft und Fauna zu verengen.
Die Emissionswirkung dürfte klein sein: Bei der heutigen Grössenordnung der Schweizer Windproduktion und einem Ausbaupfad, der überwiegend von Photovoltaik getragen wird, verändert ein teilweise ausbleibender Windzubau die Schweizer Treibhausgasbilanz nur am Rand – zumal Importemissionen der nationalen Inventur gar nicht zugerechnet werden. Der Eintrag sollte diese Zuordnungsfrage explizit machen.
Der Eintrag unterschlägt den qualitativen Unterschied zwischen Mitwirkung und Entscheid: Die Mitwirkung der Bevölkerung an Richt- und Nutzungsplanung nach Raumplanungsgesetz ist ein Anhörungs-, kein Entscheidrecht. Ein obligatorischer, verbindlicher Urnenentscheid ist deshalb kein blosser Formalisierungsschritt, sondern verschiebt die letzte Entscheidmacht. Der Eintrag sollte diesen Unterschied benennen, sonst erscheint der Zugewinn als reine Vereinheitlichung.
Nicht jedes verhinderte Projekt ist verlorene Produktion: Kapital, Personal und Netzanschlusskapazität stehen für Standorte mit lokaler Zustimmung zur Verfügung, die schneller ans Netz kommen. Der Eintrag rechnet einen Wegfall, ohne diese Umlenkung zu berücksichtigen; der Nettoeffekt auf die jährlich zugebaute Leistung kann kleiner sein als der Bruttoausfall.
Ein Zustimmungserfordernis der Standortgemeinde hebt die kantonale Planungshoheit nicht auf: Kanton und Bund bestimmen weiterhin Eignungsgebiete, Schutzinteressen und Bewilligungsanforderungen; die Gemeinde erhält ein Veto, nicht das Recht, gegen kantonale Planung Anlagen durchzusetzen. Der Eintrag beschreibt den Eingriff pauschal als Kompetenzverschiebung, ohne diese begrenzte Wirkrichtung zu nennen.
Die Gegenrechnung fehlt: Heute entstehen hohe Kosten durch jahrelange Beschwerdeverfahren bis vor Bundesgericht. Ein früher, verbindlicher Volksentscheid kann diese Kosten teilweise ersetzen statt nur zu ergänzen. Solange der Eintrag nur die neue Stufe addiert und die eingesparten Verfahrensjahre nicht gegenüberstellt, ist die Kostenbilanz einseitig.
«QUALITATIVE_ONLY» unterschätzt die Datenlage: Anzahl betroffener Wohnliegenschaften im Umkreis, Flächen in Landschaftsinventaren sowie Abschaltstunden und Kollisionsraten aus Monitoringprogrammen des Bundes lassen sich pro Standort beziffern. Der Umweltnutzen abgelehnter Projekte wäre damit zumindest teilweise quantifizierbar.
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Die Rotoren von Windkraftanlagen können für Fledermäuse zur Gefahr werden. Im Rahmen eines vom BFE unterstützten Forschungsprojekts wurde ein Detektionssystem auf der Grundlage von Infrarot-Kameras entwickelt. Gestützt auf das Tracking können Betreiber von Windkraftanlagen Schutzmassnahmen ergreifen
- QuelleWindkraft: Gefahr für Fledermäuse erkennen · Bundesamt für Energie BFE
- Versionabgerufen 29.09.2026 · sha256 cfb3ed…b417decd
Der Eintrag unterstellt, dass fehlende Windproduktion im Winter direkt zu fossilen Importen führt. Die Winterversorgung wird jedoch zusätzlich über Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke, Speicherwasser und Effizienz gesteuert; die ElCom beurteilt die Versorgungssicherheit anhand dieses gesamten Instrumentariums. Ohne diesen Kontext wird der Windbeitrag als unersetzlich dargestellt.
Spricht gegen Annahme14
Der zentrale erwartete Effekt der Initiative auf die Stromproduktion fehlt bisher in der Liste; ohne ihn ist die Abwägung unvollständig.
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Schweizerische Statistik der erneuerbaren Energien Ausgabe 2024 Vorabzug. Die vorliegende Ausgabe umfasst Zahlen der Jahre 1990 bis 2024. 5. Windenergieanlagen - Anzahl Windenergieturbinen ab 30 kW elektr. Nennleist. Ende Jahr
- QuelleSchweizerische Statistik der erneuerbaren Energien, Ausgabe 2024 (Vorabzug) · Bundesamt für Energie BFE
- Versionabgerufen 22.09.2026 · sha256 e08801…72f61cdd
Kosten- und Risikowirkung auf Investitionen ist ein eigener Kanal neben der Mengenwirkung und fehlt bisher.
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Das Konzept Windenergie legt fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu beruecksichtigen sind und zeigt moegliche Raeume mit Potenzial zur Nutzung von Windenergie auf. Planungs- und Projekttraeger verfuegen damit ueber eine Entscheid- und Planungshilfe.
- QuelleKonzept Windenergie · Bundesamt fuer Raumentwicklung ARE
- Versionabgerufen 22.09.2026 · sha256 f1a11c…085412b1
Die Klima- und Importwirkung ist eine indirekte, aber zentrale Folge der Mengenwirkung und fehlt in der Liste.
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Die Energieperspektiven 2050+ (EP 2050+) analysieren im Szenario Netto-Null (ZERO) eine Entwicklung des Energiesystems, welche mit dem langfristigen Klimaziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 kompatibel ist und gleichzeitig eine sichere Energieversorgung gewaehrleistet.
- QuelleEnergieperspektiven 2050+ · Bundesamt fuer Energie BFE
- Versionabgerufen 22.09.2026 · sha256 1764c1…24a2f484
Update Winterproduktionsfaehigkeit - Einschaetzung der ElCom zur Stromversorgungssicherheit Schweiz bis 2035, PDF 714.12 kB, 8. Mai 2025
- QuelleBerichte zur Versorgungssicherheit · Eidgenoessische Elektrizitaetskommission ElCom
- Versionabgerufen 22.09.2026 · sha256 c7ba31…4842b756
Der Zuwachs an Mitsprache wird zu hoch angesetzt: In mehreren Kantonen entscheiden die Gemeinden über Zonenplanänderungen für Windparks bereits heute an der Urne oder in der Gemeindeversammlung, und die Bevölkerung wirkt über die Mitwirkungsauflage der Richt- und Nutzungsplanung mit. Die Initiative schafft dort kein neues Recht, sondern vereinheitlicht ein bestehendes. Der Eintrag sollte diese kantonale Ausgangslage als Basislinie benennen, sonst erscheint der institutionelle Gewinn grösser, als er ist.
Die Mitsprache ist asymmetrisch zugeschnitten: Stimmen dürfen nur die Stimmberechtigten der Standortgemeinde, während Lärm, Schattenwurf und Sichtbarkeit oft über die Gemeindegrenze hinausreichen und Nutzen wie Versorgungssicherheit landesweit anfallen. Der Eintrag beschreibt einen Zuwachs an Demokratie, ohne die damit verbundene Verengung des Kreises der Betroffenen zu benennen.
Die Präjudizwirkung wird nur als Frage formuliert, obwohl sie konkreter benannt werden könnte: Ein verfassungsmässiges Gemeindeveto für eine einzelne Technologie schafft eine Ungleichbehandlung gegenüber Übertragungsleitungen, Speichern, alpinen Solaranlagen und Strassenbauten, die weiterhin ohne obligatorische Urnenabstimmung bewilligt werden. Diese Ungleichbehandlung ist eine eigenständige rechtliche Folge und keine offene Frage.
Der Eintrag nennt nur Kosten bei den Projektierern; die Risikoprämie schlägt aber über Amortisationsbeiträge und Netztarife auf die öffentliche Hand und die Stromkundschaft durch, weil Förderinstrumente des Bundes bei höheren Kapitalkosten teurer werden. Dieser fiskalische Kanal gehört in die Beschreibung oder in einen eigenen Eintrag.
Neben Pachtzinsen entfallen bei abgelehnten Projekten auch Steuersubstrat, Bauaufträge während der Bauphase und Unterhaltsverträge über die gesamte Betriebsdauer; gerade für finanzschwache Berggemeinden ist das eine mehrjährige Einnahmequelle. Der Eintrag nennt diese Dauerhaftigkeit nicht und stellt Ablehnung und Zustimmung als gleichwertige Alternativen dar.
Ein Ja an der Urne beseitigt die Rechtsmittel nicht: Einsprache- und Beschwerderechte von Nachbarn sowie das Verbandsbeschwerderecht nach Natur- und Heimatschutzgesetz bleiben bestehen, solange der Initiativtext sie nicht ausdrücklich ausschliesst. Die Erwartung, Abstimmungen ersetzten Verfahren, ist damit nach heutiger Rechtslage eher unwahrscheinlich als offen.
Die Wirkung wird nur als Zuwachs beschrieben. Ein bundesrechtlich vorgeschriebenes obligatorisches Referendum bindet auch jene Gemeinden, die ein Projekt über ihre gewählten Behörden zügig realisieren wollen; Gemeindeversammlung und Exekutive verlieren Handlungsspielraum, und die Gemeindeautonomie wird in der Verfahrenswahl eingeschränkt. Ein Einheitsverfahren von Bundes wegen ist nicht in jeder Hinsicht mehr Autonomie.
Der Eintrag erfasst nur Projekte, die an der Urne scheitern. Wirksam wird die Regel aber schon vorgelagert: Projektierer werden Standorte in Gemeinden mit erwarteter Ablehnung gar nicht mehr entwickeln, weil die Vorleistungen verloren wären. Diese Vorwegselektion verkleinert die Pipeline, ohne dass eine einzige Abstimmung stattfindet, und fehlt in der Beschreibung.
Ein zusätzliches Risiko bleibt ungenannt: Urnenentscheide sind an politische Konjunkturen gebunden und können nach Behördenwechsel oder durch neue Vorstösse erneut in Frage gestellt werden. Für die Finanzierung zählt nicht nur die Hürde selbst, sondern die fehlende Bestandeskraft eines politischen Entscheids gegenüber einer rechtskräftigen Bewilligung.
Der Legitimationsgewinn ist schon heute erreichbar: Gemeinden können Windprojekte freiwillig konsultativ oder über die Zonenplanänderung an die Urne bringen, und mehrere haben das getan. Eine bundesweite Pflicht bringt dort keinen zusätzlichen Akzeptanzgewinn, wohl aber eine Pflichtabstimmung in Fällen, in denen lokal gar kein Konflikt besteht.
Der Eintrag behandelt den verhinderten Eingriff als dauerhaften Gewinn, obwohl Windanlagen mit Rückbaupflicht bewilligt werden und der Landschaftseingriff nach Betriebsende weitgehend rückgängig gemacht werden kann. Verglichen mit klimawirksamen Folgen ausbleibender erneuerbarer Produktion ist der geschützte Zustand reversibel; das gehört in die Abwägung.
Ambivalent14
Die Akzeptanzwirkung ist das stärkste Sachargument der Befürworter und zugleich unsicher; sie gehört mit ihrer Ambivalenz in die Liste.
Verteilungswirkung zwischen Regionen fehlt; sie betrifft gerade jene Gemeinden, deren Mitsprache die Initiative stärkt.
Die institutionelle Reichweite über die Windenergie hinaus ist ein eigenständiger, bisher fehlender Wirkungsstrang.
Der Eintrag stützt sich auf keinen Beleg und beschreibt die Rechtslage nach dem Mantelerlass nur pauschal. Zudem ist «QUALITATIVE_ONLY» zu eng: Zahl der durchgeführten Gemeindeabstimmungen, Stimmbeteiligung und Ja-Anteile bei bisherigen kommunalen Windabstimmungen sind messbar und liessen sich nachträglich auswerten.
Der angeführte Beleg ist nur der Titel einer Statistikreihe, kein Wert. Als «PARTIALLY_QUANTIFIABLE» eingestuft, enthält der Eintrag keine einzige Zahl: weder heutige Windproduktion in GWh noch installierte Leistung noch das Volumen der Projekte in Planung. Diese Angaben sind aus der genannten Quelle direkt entnehmbar.
«PARTIALLY_QUANTIFIABLE» ohne jede Zahl: Pachtzinsen, Konzessionsabgaben und kommunale Beteiligungen je Anlage sind aus Projektunterlagen und kantonalen Berichten grundsätzlich erhebbar. Solange keine Grössenordnung pro Anlage und Jahr genannt wird, bleibt der Eintrag nicht überprüfbar.
Vogelwarte Sempach und BAFU werden im Fliesstext genannt, aber nicht als Beleg beigelegt, und es fehlt der Hinweis, dass Abschaltalgorithmen und Standortwahl die Kollisionsrisiken je nach Anlage stark unterschiedlich ausfallen lassen. Ohne diese Differenzierung wird der Umweltgewinn pauschal jedem abgelehnten Standort zugeschrieben.
Die Geographie ist mit «CH» pauschal gesetzt, obwohl der institutionelle Zuwachs stark kantonal variiert: In Kantonen, die Windvorhaben ohnehin über kommunale Zonenplanänderungen führen, ist er klein, in Kantonen mit kantonaler Konzentrationsbewilligung gross. Eine Differenzierung nach Kantonstypen würde den Eintrag prüfbar machen.
Der Eintrag stützt sich an zwei Stellen auf den Initiativtext («lässt sich erst am Initiativtext beurteilen»), doch keine der vier beigelegten Passagen stammt aus dem Initiativtext; alle vier sind Bundespublikationen zur Windenergie. Solange der Wortlaut der Initiative nicht als Quelle vorliegt, ist jede Aussage zur rechtlichen Reichweite eine Vermutung und sollte als solche markiert werden.
Der Eintrag nennt als Gegenposten «Landschaft, Tourismus, Wohnqualität», beziffert aber weder die Einnahmen noch diese Werte. Insbesondere Effekte auf Immobilien- und Tourismuswerte werden behauptet, nicht belegt; sie wären über kantonale Tourismusstatistiken und Preisindizes zumindest annäherbar. So bleibt die Richtung AMBIGUOUS eine Setzung statt ein Ergebnis.
Titel und Richtung widersprechen sich: Der Titel behauptet «höhere Akzeptanz und weniger Einsprachen», die Richtung ist AMBIGUOUS und der Text lässt beides offen. Ein Titel sollte die codierte Richtung tragen, sonst wird eine unsichere These als Befund gelesen.
Geographie und betroffene Einheit passen nicht zusammen: Als Geographie steht «CH», als Betroffene werden auch das «europäische Strommarktumfeld» genannt. Zudem werden Inlandemissionen (nationale Treibhausgasinventur) und Emissionen importierten Stroms im selben Eintrag vermischt, obwohl sie unterschiedlich bilanziert werden. Eine Trennung der beiden Grössen würde den Eintrag prüfbar machen.
Die Liste behandelt Kosten bei Projektierern und – gemäss einem bereits erfassten Hinweis – Verwaltungsaufwand, nicht aber die Förderseite des Bundes, die unmittelbar am Zubauvolumen hängt.
Belege anzeigen
Alle Berichte und Publikationen von Pronovo zum Download: Geschäftsberichte, Jahresberichte EVS/MKF, EIV-Cockpit, HKN-Cockpit, Cockpit Stromkennzeichnung und Anmeldestatistiken etc.
- QuelleBerichte & Publikationen Pronovo – Geschäftsbericht, EIV-Cockpit, HKN-Statistiken etc. · Pronovo AG
- Versionabgerufen 29.09.2026 · sha256 c4ce3d…eeaf34ca
Alle Einträge sind mit Geographie «CH» codiert, obwohl die Wirkung räumlich stark konzentriert ist. Die regionale Verteilung ist für die Beurteilung von Nutzen und Lasten zentral und fehlt.
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Das Konzept Windenergie legt fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind und zeigt mögliche Räume mit Potenzial zur Nutzung von Windenergie auf.
- QuelleKonzept Windenergie · Bundesamt fuer Raumentwicklung ARE
- Versionabgerufen 29.09.2026 · sha256 213655…a7649729
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 14.10.2026. Wie das Gutachten entsteht
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