Vorlagen / Eidgenössische Volksinitiative 'Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)'

Volksinitiative · Bund (CH)

Eidgenössische Volksinitiative 'Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)'

Status
Im Parlament
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
–
Geschäft
–
Nr. der Bundeskanzlei
559
  • Parlament entscheidet bis berechnet
    25.01.2028in 451 Tagen
  1. Vorprüfung vomBBl 2024 179
  2. Sammelbeginn
  3. Eingereicht am
  4. Ablauf Sammelfrist
  5. Zustandegekommen amBBl 2025 2850
  6. Entwurf BundesbeschlussBBl 2026 1803
  7. Botschaft des BundesratsBBl 2026 1802

Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.

Spricht für Annahme15

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Richtung «DECREASE» unterstellt, dass Gemeinden mehrheitlich Nein sagen. Bisherige kommunale Abstimmungen über Windprojekte in der Schweiz sind unterschiedlich ausgegangen, teils klar zustimmend. Wo die Bevölkerung zustimmt, fällt kein Ausbau weg; abgelehnt werden vor allem Projekte, die ohnehin über Jahre juristisch blockiert wären. Korrekt wäre eine Einstufung als AMBIGUOUS mit Verweis auf die tatsächliche Abstimmungsbilanz.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Obligatorische Gemeindeabstimmung verlangsamt oder verhindert den Zubau von Windkraft · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Eine Verfassungsinitiative, die dem Bund eine Vorgabe zugunsten der Gemeinden macht, ist kein Systembruch: Der Bund setzt im Raumplanungs- und Energierecht bereits heute verbindliche Verfahrensvorgaben für die Kantone, zuletzt mit der Straffung der Bewilligungsverfahren für Anlagen von nationalem Interesse. Der Eintrag stellt den Eingriff in die kantonale Hoheit einseitig als Besonderheit dar.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verhältnis zur kantonalen Planungshoheit und Präjudiz für andere Infrastrukturen · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Kostenwirkung hängt am Zeitpunkt: Findet die Gemeindeabstimmung früh – vor der teuren Detailprojektierung und den Umweltverträglichkeitsberichten – statt, sinken die verlorenen Entwicklungskosten, weil chancenlose Standorte rasch ausscheiden. Der Eintrag unterstellt implizit eine späte Abstimmung und blendet die mögliche Einsparung aus.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zusätzliche Verfahrensstufe erhöht Planungsrisiko und Projektkosten · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Verteilung innerhalb der Gemeinde fehlt: Pachtzinsen fliessen überwiegend an einzelne Grundeigentümer oder Burgergemeinden, während Lärm und Sichtbarkeit die gesamte Nachbarschaft treffen. Genau diese Schieflage ist ein Motiv der Initiative; der Eintrag fasst «lokale Wertschöpfung» zu homogen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Entfallende Pachtzinsen, Abgaben und lokale Wertschöpfung in möglichen Standortgemeinden · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag verweist auf mögliche empirische Auswertungen, nutzt aber keine: In Kantonen, die Windprojekte bereits kommunal zur Abstimmung bringen, liegen Erfahrungen zu Beschwerdehäufigkeit und Verfahrensdauer vor. Ohne diesen Abgleich bleibt das stärkste Sachargument der Befürworterseite unbelegt und wirkt schwächer, als es sein müsste.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere lokale Akzeptanz und weniger Einsprachen bei bewilligten Projekten · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die gesundheitliche Seite für Anwohnende ist nur angedeutet: Schallimmissionen nach Lärmschutzverordnung und Schattenwurf sind reguliert und messbar, Beschwerden über Schlafstörungen sind ein wiederkehrendes Thema in Bewilligungsverfahren. Ein eigener Gesundheitsbezug würde den Eintrag stärken statt ihn auf Landschaft und Fauna zu verengen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Schutz von Landschaft, Ortsbild sowie Vögeln und Fledermäusen an abgelehnten Standorten · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Emissionswirkung dürfte klein sein: Bei der heutigen Grössenordnung der Schweizer Windproduktion und einem Ausbaupfad, der überwiegend von Photovoltaik getragen wird, verändert ein teilweise ausbleibender Windzubau die Schweizer Treibhausgasbilanz nur am Rand – zumal Importemissionen der nationalen Inventur gar nicht zugerechnet werden. Der Eintrag sollte diese Zuordnungsfrage explizit machen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rückwirkung auf Klimaziele und auf den Winterstromimport · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag unterschlägt den qualitativen Unterschied zwischen Mitwirkung und Entscheid: Die Mitwirkung der Bevölkerung an Richt- und Nutzungsplanung nach Raumplanungsgesetz ist ein Anhörungs-, kein Entscheidrecht. Ein obligatorischer, verbindlicher Urnenentscheid ist deshalb kein blosser Formalisierungsschritt, sondern verschiebt die letzte Entscheidmacht. Der Eintrag sollte diesen Unterschied benennen, sonst erscheint der Zugewinn als reine Vereinheitlichung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Stärkung der Gemeindeautonomie und des Stimmrechts am Standort · Gutachter 29.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Nicht jedes verhinderte Projekt ist verlorene Produktion: Kapital, Personal und Netzanschlusskapazität stehen für Standorte mit lokaler Zustimmung zur Verfügung, die schneller ans Netz kommen. Der Eintrag rechnet einen Wegfall, ohne diese Umlenkung zu berücksichtigen; der Nettoeffekt auf die jährlich zugebaute Leistung kann kleiner sein als der Bruttoausfall.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Obligatorische Gemeindeabstimmung verlangsamt oder verhindert den Zubau von Windkraft · Gutachter 29.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Ein Zustimmungserfordernis der Standortgemeinde hebt die kantonale Planungshoheit nicht auf: Kanton und Bund bestimmen weiterhin Eignungsgebiete, Schutzinteressen und Bewilligungsanforderungen; die Gemeinde erhält ein Veto, nicht das Recht, gegen kantonale Planung Anlagen durchzusetzen. Der Eintrag beschreibt den Eingriff pauschal als Kompetenzverschiebung, ohne diese begrenzte Wirkrichtung zu nennen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verhältnis zur kantonalen Planungshoheit und Präjudiz für andere Infrastrukturen · Gutachter 29.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Gegenrechnung fehlt: Heute entstehen hohe Kosten durch jahrelange Beschwerdeverfahren bis vor Bundesgericht. Ein früher, verbindlicher Volksentscheid kann diese Kosten teilweise ersetzen statt nur zu ergänzen. Solange der Eintrag nur die neue Stufe addiert und die eingesparten Verfahrensjahre nicht gegenüberstellt, ist die Kostenbilanz einseitig.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zusätzliche Verfahrensstufe erhöht Planungsrisiko und Projektkosten · Gutachter 29.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

«QUALITATIVE_ONLY» unterschätzt die Datenlage: Anzahl betroffener Wohnliegenschaften im Umkreis, Flächen in Landschaftsinventaren sowie Abschaltstunden und Kollisionsraten aus Monitoringprogrammen des Bundes lassen sich pro Standort beziffern. Der Umweltnutzen abgelehnter Projekte wäre damit zumindest teilweise quantifizierbar.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Schutz von Landschaft, Ortsbild sowie Vögeln und Fledermäusen an abgelehnten Standorten · Gutachter 29.09.2026

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relativiert

Die Rotoren von Windkraftanlagen können für Fledermäuse zur Gefahr werden. Im Rahmen eines vom BFE unterstützten Forschungsprojekts wurde ein Detektionssystem auf der Grundlage von Infrarot-Kameras entwickelt. Gestützt auf das Tracking können Betreiber von Windkraftanlagen Schutzmassnahmen ergreifen

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag unterstellt, dass fehlende Windproduktion im Winter direkt zu fossilen Importen führt. Die Winterversorgung wird jedoch zusätzlich über Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke, Speicherwasser und Effizienz gesteuert; die ElCom beurteilt die Versorgungssicherheit anhand dieses gesamten Instrumentariums. Ohne diesen Kontext wird der Windbeitrag als unersetzlich dargestellt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rückwirkung auf Klimaziele und auf den Winterstromimport · Gutachter 29.09.2026

Spricht gegen Annahme14

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der zentrale erwartete Effekt der Initiative auf die Stromproduktion fehlt bisher in der Liste; ohne ihn ist die Abwägung unvollständig.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Obligatorische Gemeindeabstimmung verlangsamt oder verhindert den Zubau von Windkraft · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Schweizerische Statistik der erneuerbaren Energien Ausgabe 2024 Vorabzug. Die vorliegende Ausgabe umfasst Zahlen der Jahre 1990 bis 2024. 5. Windenergieanlagen - Anzahl Windenergieturbinen ab 30 kW elektr. Nennleist. Ende Jahr

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Kosten- und Risikowirkung auf Investitionen ist ein eigener Kanal neben der Mengenwirkung und fehlt bisher.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Zusätzliche Verfahrensstufe erhöht Planungsrisiko und Projektkosten · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Das Konzept Windenergie legt fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu beruecksichtigen sind und zeigt moegliche Raeume mit Potenzial zur Nutzung von Windenergie auf. Planungs- und Projekttraeger verfuegen damit ueber eine Entscheid- und Planungshilfe.

  • QuelleKonzept Windenergie · Bundesamt fuer Raumentwicklung ARE
  • Versionabgerufen 22.09.2026 · sha256 f1a11c…085412b1
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Klima- und Importwirkung ist eine indirekte, aber zentrale Folge der Mengenwirkung und fehlt in der Liste.

2 Belege, von schwur.ch geprüft · Rückwirkung auf Klimaziele und auf den Winterstromimport · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Die Energieperspektiven 2050+ (EP 2050+) analysieren im Szenario Netto-Null (ZERO) eine Entwicklung des Energiesystems, welche mit dem langfristigen Klimaziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 kompatibel ist und gleichzeitig eine sichere Energieversorgung gewaehrleistet.

stützt

Update Winterproduktionsfaehigkeit - Einschaetzung der ElCom zur Stromversorgungssicherheit Schweiz bis 2035, PDF 714.12 kB, 8. Mai 2025

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Zuwachs an Mitsprache wird zu hoch angesetzt: In mehreren Kantonen entscheiden die Gemeinden über Zonenplanänderungen für Windparks bereits heute an der Urne oder in der Gemeindeversammlung, und die Bevölkerung wirkt über die Mitwirkungsauflage der Richt- und Nutzungsplanung mit. Die Initiative schafft dort kein neues Recht, sondern vereinheitlicht ein bestehendes. Der Eintrag sollte diese kantonale Ausgangslage als Basislinie benennen, sonst erscheint der institutionelle Gewinn grösser, als er ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Stärkung der Gemeindeautonomie und des Stimmrechts am Standort · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Mitsprache ist asymmetrisch zugeschnitten: Stimmen dürfen nur die Stimmberechtigten der Standortgemeinde, während Lärm, Schattenwurf und Sichtbarkeit oft über die Gemeindegrenze hinausreichen und Nutzen wie Versorgungssicherheit landesweit anfallen. Der Eintrag beschreibt einen Zuwachs an Demokratie, ohne die damit verbundene Verengung des Kreises der Betroffenen zu benennen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Stärkung der Gemeindeautonomie und des Stimmrechts am Standort · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Präjudizwirkung wird nur als Frage formuliert, obwohl sie konkreter benannt werden könnte: Ein verfassungsmässiges Gemeindeveto für eine einzelne Technologie schafft eine Ungleichbehandlung gegenüber Übertragungsleitungen, Speichern, alpinen Solaranlagen und Strassenbauten, die weiterhin ohne obligatorische Urnenabstimmung bewilligt werden. Diese Ungleichbehandlung ist eine eigenständige rechtliche Folge und keine offene Frage.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verhältnis zur kantonalen Planungshoheit und Präjudiz für andere Infrastrukturen · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag nennt nur Kosten bei den Projektierern; die Risikoprämie schlägt aber über Amortisationsbeiträge und Netztarife auf die öffentliche Hand und die Stromkundschaft durch, weil Förderinstrumente des Bundes bei höheren Kapitalkosten teurer werden. Dieser fiskalische Kanal gehört in die Beschreibung oder in einen eigenen Eintrag.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zusätzliche Verfahrensstufe erhöht Planungsrisiko und Projektkosten · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Neben Pachtzinsen entfallen bei abgelehnten Projekten auch Steuersubstrat, Bauaufträge während der Bauphase und Unterhaltsverträge über die gesamte Betriebsdauer; gerade für finanzschwache Berggemeinden ist das eine mehrjährige Einnahmequelle. Der Eintrag nennt diese Dauerhaftigkeit nicht und stellt Ablehnung und Zustimmung als gleichwertige Alternativen dar.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Entfallende Pachtzinsen, Abgaben und lokale Wertschöpfung in möglichen Standortgemeinden · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Ein Ja an der Urne beseitigt die Rechtsmittel nicht: Einsprache- und Beschwerderechte von Nachbarn sowie das Verbandsbeschwerderecht nach Natur- und Heimatschutzgesetz bleiben bestehen, solange der Initiativtext sie nicht ausdrücklich ausschliesst. Die Erwartung, Abstimmungen ersetzten Verfahren, ist damit nach heutiger Rechtslage eher unwahrscheinlich als offen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere lokale Akzeptanz und weniger Einsprachen bei bewilligten Projekten · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Wirkung wird nur als Zuwachs beschrieben. Ein bundesrechtlich vorgeschriebenes obligatorisches Referendum bindet auch jene Gemeinden, die ein Projekt über ihre gewählten Behörden zügig realisieren wollen; Gemeindeversammlung und Exekutive verlieren Handlungsspielraum, und die Gemeindeautonomie wird in der Verfahrenswahl eingeschränkt. Ein Einheitsverfahren von Bundes wegen ist nicht in jeder Hinsicht mehr Autonomie.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Stärkung der Gemeindeautonomie und des Stimmrechts am Standort · Gutachter 29.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag erfasst nur Projekte, die an der Urne scheitern. Wirksam wird die Regel aber schon vorgelagert: Projektierer werden Standorte in Gemeinden mit erwarteter Ablehnung gar nicht mehr entwickeln, weil die Vorleistungen verloren wären. Diese Vorwegselektion verkleinert die Pipeline, ohne dass eine einzige Abstimmung stattfindet, und fehlt in der Beschreibung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Obligatorische Gemeindeabstimmung verlangsamt oder verhindert den Zubau von Windkraft · Gutachter 29.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Ein zusätzliches Risiko bleibt ungenannt: Urnenentscheide sind an politische Konjunkturen gebunden und können nach Behördenwechsel oder durch neue Vorstösse erneut in Frage gestellt werden. Für die Finanzierung zählt nicht nur die Hürde selbst, sondern die fehlende Bestandeskraft eines politischen Entscheids gegenüber einer rechtskräftigen Bewilligung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zusätzliche Verfahrensstufe erhöht Planungsrisiko und Projektkosten · Gutachter 29.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Legitimationsgewinn ist schon heute erreichbar: Gemeinden können Windprojekte freiwillig konsultativ oder über die Zonenplanänderung an die Urne bringen, und mehrere haben das getan. Eine bundesweite Pflicht bringt dort keinen zusätzlichen Akzeptanzgewinn, wohl aber eine Pflichtabstimmung in Fällen, in denen lokal gar kein Konflikt besteht.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere lokale Akzeptanz und weniger Einsprachen bei bewilligten Projekten · Gutachter 29.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag behandelt den verhinderten Eingriff als dauerhaften Gewinn, obwohl Windanlagen mit Rückbaupflicht bewilligt werden und der Landschaftseingriff nach Betriebsende weitgehend rückgängig gemacht werden kann. Verglichen mit klimawirksamen Folgen ausbleibender erneuerbarer Produktion ist der geschützte Zustand reversibel; das gehört in die Abwägung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Schutz von Landschaft, Ortsbild sowie Vögeln und Fledermäusen an abgelehnten Standorten · Gutachter 29.09.2026

Ambivalent14

AmbivalentMethodik

Der Eintrag stützt sich auf keinen Beleg und beschreibt die Rechtslage nach dem Mantelerlass nur pauschal. Zudem ist «QUALITATIVE_ONLY» zu eng: Zahl der durchgeführten Gemeindeabstimmungen, Stimmbeteiligung und Ja-Anteile bei bisherigen kommunalen Windabstimmungen sind messbar und liessen sich nachträglich auswerten.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Stärkung der Gemeindeautonomie und des Stimmrechts am Standort · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Der angeführte Beleg ist nur der Titel einer Statistikreihe, kein Wert. Als «PARTIALLY_QUANTIFIABLE» eingestuft, enthält der Eintrag keine einzige Zahl: weder heutige Windproduktion in GWh noch installierte Leistung noch das Volumen der Projekte in Planung. Diese Angaben sind aus der genannten Quelle direkt entnehmbar.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Obligatorische Gemeindeabstimmung verlangsamt oder verhindert den Zubau von Windkraft · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

«PARTIALLY_QUANTIFIABLE» ohne jede Zahl: Pachtzinsen, Konzessionsabgaben und kommunale Beteiligungen je Anlage sind aus Projektunterlagen und kantonalen Berichten grundsätzlich erhebbar. Solange keine Grössenordnung pro Anlage und Jahr genannt wird, bleibt der Eintrag nicht überprüfbar.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Entfallende Pachtzinsen, Abgaben und lokale Wertschöpfung in möglichen Standortgemeinden · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Vogelwarte Sempach und BAFU werden im Fliesstext genannt, aber nicht als Beleg beigelegt, und es fehlt der Hinweis, dass Abschaltalgorithmen und Standortwahl die Kollisionsrisiken je nach Anlage stark unterschiedlich ausfallen lassen. Ohne diese Differenzierung wird der Umweltgewinn pauschal jedem abgelehnten Standort zugeschrieben.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Schutz von Landschaft, Ortsbild sowie Vögeln und Fledermäusen an abgelehnten Standorten · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Geographie ist mit «CH» pauschal gesetzt, obwohl der institutionelle Zuwachs stark kantonal variiert: In Kantonen, die Windvorhaben ohnehin über kommunale Zonenplanänderungen führen, ist er klein, in Kantonen mit kantonaler Konzentrationsbewilligung gross. Eine Differenzierung nach Kantonstypen würde den Eintrag prüfbar machen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Stärkung der Gemeindeautonomie und des Stimmrechts am Standort · Gutachter 29.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag stützt sich an zwei Stellen auf den Initiativtext («lässt sich erst am Initiativtext beurteilen»), doch keine der vier beigelegten Passagen stammt aus dem Initiativtext; alle vier sind Bundespublikationen zur Windenergie. Solange der Wortlaut der Initiative nicht als Quelle vorliegt, ist jede Aussage zur rechtlichen Reichweite eine Vermutung und sollte als solche markiert werden.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verhältnis zur kantonalen Planungshoheit und Präjudiz für andere Infrastrukturen · Gutachter 29.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag nennt als Gegenposten «Landschaft, Tourismus, Wohnqualität», beziffert aber weder die Einnahmen noch diese Werte. Insbesondere Effekte auf Immobilien- und Tourismuswerte werden behauptet, nicht belegt; sie wären über kantonale Tourismusstatistiken und Preisindizes zumindest annäherbar. So bleibt die Richtung AMBIGUOUS eine Setzung statt ein Ergebnis.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Entfallende Pachtzinsen, Abgaben und lokale Wertschöpfung in möglichen Standortgemeinden · Gutachter 29.09.2026

AmbivalentMethodik

Titel und Richtung widersprechen sich: Der Titel behauptet «höhere Akzeptanz und weniger Einsprachen», die Richtung ist AMBIGUOUS und der Text lässt beides offen. Ein Titel sollte die codierte Richtung tragen, sonst wird eine unsichere These als Befund gelesen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere lokale Akzeptanz und weniger Einsprachen bei bewilligten Projekten · Gutachter 29.09.2026

AmbivalentMethodik

Geographie und betroffene Einheit passen nicht zusammen: Als Geographie steht «CH», als Betroffene werden auch das «europäische Strommarktumfeld» genannt. Zudem werden Inlandemissionen (nationale Treibhausgasinventur) und Emissionen importierten Stroms im selben Eintrag vermischt, obwohl sie unterschiedlich bilanziert werden. Eine Trennung der beiden Grössen würde den Eintrag prüfbar machen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rückwirkung auf Klimaziele und auf den Winterstromimport · Gutachter 29.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Liste behandelt Kosten bei Projektierern und – gemäss einem bereits erfassten Hinweis – Verwaltungsaufwand, nicht aber die Förderseite des Bundes, die unmittelbar am Zubauvolumen hängt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Nicht abgerufene Bundesförderung für Windprojekte und Rückwirkung auf den Netzzuschlagsfonds · Gutachter 29.09.2026

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stützt

Alle Berichte und Publikationen von Pronovo zum Download: Geschäftsberichte, Jahresberichte EVS/MKF, EIV-Cockpit, HKN-Cockpit, Cockpit Stromkennzeichnung und Anmeldestatistiken etc.

AmbivalentMethodik

Alle Einträge sind mit Geographie «CH» codiert, obwohl die Wirkung räumlich stark konzentriert ist. Die regionale Verteilung ist für die Beurteilung von Nutzen und Lasten zentral und fehlt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Ungleiche Betroffenheit der Kantone: Wirkung konzentriert sich auf wenige Windregionen · Gutachter 29.09.2026

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stützt

Das Konzept Windenergie legt fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind und zeigt mögliche Räume mit Potenzial zur Nutzung von Windenergie auf.

  • QuelleKonzept Windenergie · Bundesamt fuer Raumentwicklung ARE
  • Versionabgerufen 29.09.2026 · sha256 213655…a7649729

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 14.10.2026. Wie das Gutachten entsteht

Meinungen aus Podcasts, die auf diese Vorlage verweisen. Sie geben die Sicht der Sendung wieder.

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