Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit' / Auswirkungen / Meldepflichten und Lagerauflagen als administrative Belastung für Unternehmen und Leistungserbringer

Umsetzung & Rechtssicherheit

Meldepflichten und Lagerauflagen als administrative Belastung für Unternehmen und Leistungserbringer

2. Ordnungteilweise quantifizierbar↑ steigtumkehrbarZulassungsinhaberinnen, Grossisten, Apotheken, Spitalapotheken, Medizinproduktehändler

Ein Verfassungsauftrag dürfte auf Gesetzesstufe mit Melde-, Daten- und Lagerpflichten konkretisiert werden: Lagerbestandsmeldungen, Frühwarnmeldungen bei Lieferunterbrüchen, Nachweise über Bezugsquellen. Für grosse Anbieter sind das Fixkosten, für kleine Importeure und einzelne Medizinproduktehändler können sie den Verbleib im Schweizer Markt infrage stellen – mit dem paradoxen Effekt, dass gerade Nischenprodukte verschwinden. Die Grössenordnung hängt davon ab, ob bestehende Meldesysteme ausgebaut oder neue Strukturen geschaffen werden.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Liste erfasst Kosten bisher nur beim Bund und bei den Prämienzahlenden. Der Regulierungsaufwand bei den Unternehmen ist ein eigener Kostenträger und kann die Sortimentsbreite verkleinern, also dem Ziel zuwiderlaufen.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 01.10.2026

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stützt

Verordnung vom 28. Mai 2025 über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

Verordnung vom 28. Mai 2025 über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Meldepflichten bei Versorgungsstörungen lebenswichtiger Humanarzneimittel; Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) zu Melde- und Sorgfaltspflichten