Die Beschreibung unterstellt «Preisregulierung und zusätzliche Auflagen» als Bestandteil der Vorlage, ohne dass dies aus einem Vorlagetext in den Materialien belegt wäre. Aus Sicht der Befürworter geht es um einen Auftrag an Bund und Kantone, die Versorgung sicherzustellen; ob dies über Preisanreize, Pflichtlager oder Beschaffungsverträge geschieht, entscheidet der Gesetzgeber. Der negative Ast der Wirkung beruht damit auf einer Umsetzungsannahme, die als solche kenntlich gemacht werden müsste.
Vorlagen / Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit'
Volksinitiative · Bund (CH)
Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit'
Im Register der Bundeskanzlei
- Parlament entscheidet bis berechnet03.04.2027in 154 Tagen
Stationen
- Vorprüfung vomBBl 2023 836
- Sammelbeginn
- Eingereicht am
- Ablauf Sammelfrist
- Zustandegekommen amBBl 2024 3177
- Entwurf BundesbeschlussBBl 2026 895
- Botschaft des BundesratsBBl 2026 894
Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.
- Umsetzung & Rechtssicherheit
Ausbau von Pflichtlagern: laufende Kosten, Kapitalbindung und Vernichtung abgelaufener Ware
Gutachter1 Kontra
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Umsetzung & Rechtssicherheit
Meldepflichten und Lagerauflagen als administrative Belastung für Unternehmen und Leistungserbringer
Gutachter1 Kontra
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Forschung & Innovation
Standortwirkung für Pharmaproduktion und Zulieferer in der Schweiz
Gutachter6 Einwände2 Pro1 Kontra4 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Forschung & Innovation
Verfügbarkeit und Markteinführung neuer Arzneimittel in der Schweiz
Gutachter3 Einwände1 Pro1 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Aussenwirtschaft & Handel
Vereinbarkeit mit Handels- und Beschaffungsrecht bei Bevorzugung inländischer Produktion
Gutachter3 Einwände1 Pro2 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen1 Beleg
Pro und Kontra · 17 Argumente aus 5 Gutachten
Spricht für Annahme4
Bei tiefpreisigen Generika wirkt eine Korrektur der Preisbildung gerade standortfördernd: Ein Teil der Engpässe wird darauf zurückgeführt, dass Produktion und Vertrieb bei sehr tiefen Fabrikabgabepreisen unrentabel werden und Anbieter aus dem Schweizer Markt austreten. Höhere Margen können Lohnhersteller und Abfüllbetriebe im Inland halten. Die Beschreibung stellt Preisregulierung nur als Attraktivitätsrisiko dar und lässt diesen Gegeneffekt weg.
Die beschriebene Gefahr, die Schweiz werde in der Reihenfolge der Markteinführungen zurückgestuft, betrifft primär patentgeschützte Neuheiten. Die Versorgungslücken, auf die die Initiative zielt, liegen bei patentabgelaufenen Standardpräparaten, Infusionslösungen und Impfstoffen. Die Beschreibung koppelt zwei Marktsegmente, deren Preis- und Verfügbarkeitslogik verschieden ist, und überträgt so ein Risiko aus dem Innovationsmarkt auf den Engpassbereich.
Die Schweiz betreibt seit Jahrzehnten Pflichtlager für lebenswichtige Arzneimittel gestützt auf das Landesversorgungsgesetz, ohne dass dies handelsrechtlich beanstandet worden wäre. Krisenvorsorge, Lagerhaltung, Meldepflichten und Produktionsverträge sind deshalb nicht per se mit dem Beschaffungs- und Handelsrecht in Konflikt; die rechtliche Schranke greift erst bei einer eigentlichen Herkunftsbevorzugung im staatlichen Einkauf.
Spricht gegen Annahme6
Die Standortwirkung dürfte klein bleiben: Wirkstoffsynthese ist kapital-, energie- und bewilligungsintensiv; Neuansiedlungen in der Schweiz konkurrieren mit Standorten in Indien und China bei deutlich tieferen Kosten. Realistisch ist eher eine Sicherung bestehender Abfüll- und Konfektionierungsschritte als ein Aufbau neuer Wirkstoffproduktion. Die Beschreibung sollte diese Grössenordnung benennen, statt Wertschöpfung und Arbeitsplätze pauschal in Aussicht zu stellen.
Die bereits vermerkte Auslandsdimension betrifft Importabhängigkeit; die handels- und beschaffungsrechtlichen Schranken einer «Buy Swiss»-Umsetzung sind davon getrennt und bisher nicht abgebildet.
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Fedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce
- QuelleBundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), SR 172.056.1 · Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 ca7766…d1f8aecc
Umgekehrt fehlt der Hinweis, dass die Schweiz als kleiner Markt mit rund einem Prozent des Weltumsatzes bei Markteinführungen ohnehin selten zuerst bedient wird. Zusätzliche Auflagen – etwa Mindestlagerpflichten oder Lieferzusagen als Zulassungs- oder Vergütungsbedingung – wirken deshalb überproportional abschreckend. Der negative Ast wäre mit dieser Marktgrössenlogik zu begründen, nicht bloss zu behaupten.
Die Beschreibung bleibt bei der Rechtsfrage stehen und nennt die praktische Folge nicht: Im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich ist die Schweiz auf gegenseitige Anerkennung und reibungslose Importe angewiesen. Eine Inlandbevorzugung kann Gegenmassnahmen oder eine härtere Haltung der Partner provozieren, wodurch die Versorgung in der Breite unsicherer würde, als sie durch die geförderte Eigenproduktion sicherer wird.
Die Liste nennt bisher weder Instrumente noch deren laufende Kosten. Pflichtlager sind der am besten etablierte und am ehesten bezifferbare Umsetzungspfad und fehlen vollständig; die bereits vermerkten Kosten- und Fiskalpunkte bleiben instrumentenlos.
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Im Rahmen der Pflichtlagerhaltung können die Branchen Garantiefonds zur Deckung der Lagerkosten und zur Absicherung gegen Preisrisiken bilden.
- QuelleFinanzierung der Pflichtlager (Pflichtlagerdarlehen, Garantiefonds) · Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
- Versionabgerufen 01.10.2026 · sha256 c603b9…9a5b84cf
Die Liste erfasst Kosten bisher nur beim Bund und bei den Prämienzahlenden. Der Regulierungsaufwand bei den Unternehmen ist ein eigener Kostenträger und kann die Sortimentsbreite verkleinern, also dem Ziel zuwiderlaufen.
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Verordnung vom 28. Mai 2025 über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel
- QuelleWeitere Informationen – Fachbereich Heilmittel (Verordnungen Arzneimittel, Meldestelle) · Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
- Versionabgerufen 01.10.2026 · sha256 ec25ab…5bf3b74d
Ambivalent7
Die wirtschaftliche Standortseite wirkt in beide Richtungen und fehlt bisher ganz; sie ist über Aussenhandels- und Beschäftigungsstatistiken teilweise messbar.
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Mit einem Anteil von 53 % an den schweizerischen Gesamtexporten blieb der Chemie-Pharma-Sektor das Rückgrat der Schweizer Exportwirtschaft.
- QuelleJahresbericht Schweizer Aussenhandel 2025 · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
- Versionabgerufen 23.09.2026 · sha256 f08891…82532cee
Der zitierte Beleg trägt die Aussage nur teilweise: Der Exportanteil des Chemie-Pharma-Sektors beschreibt die Bedeutung des Sektors, sagt aber nichts über die Wirkungsrichtung eines Verfassungsauftrags zur Versorgungssicherheit. Zudem entfällt der Exportwert überwiegend auf patentgeschützte Originalpräparate und Immunprodukte, während die Engpässe vor allem patentabgelaufene Generika, Infusionslösungen und Impfstoffe betreffen. Der Beleg und der beschriebene Wirkungspfad zielen damit auf unterschiedliche Marktsegmente.
Es fehlt eine Baseline: Marktaustritte und Präparate-Rückzüge finden bereits ohne Initiative statt. Ohne Referenzentwicklung lässt sich der negative Ast («beschleunigt den Rückzug») nicht vom laufenden Trend trennen, und der positive Ast nicht von ohnehin geplanten Investitionen. Die Einstufung als AMBIGUOUS ist dadurch vertretbar, aber die Aussagekraft der Wirkung bleibt gering.
Die Wirkung ist als PARTIALLY_QUANTIFIABLE eingestuft, nennt aber keine Beschäftigungs- oder Wertschöpfungsgrösse, obwohl amtliche Daten zur Beschäftigung in der Pharma- und Medizinproduktebranche vorliegen. Mindestens eine Grössenordnung für die direkt betroffenen Segmente (Lohnherstellung, Sterilproduktion) wäre nötig, damit die Angabe über eine Richtungsvermutung hinausgeht.
Die Liste erfasst bisher nur die Produktionsseite; der Zugang zu neuen Therapien ist ein eigener, von Engpässen bei Altpräparaten getrennter Kanal mit amtlicher Datengrundlage.
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Annual Report 2025 (PDF, 9 MB, 12.06.2026)
- QuelleSwissmedic Geschäftsbericht 2025 · Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 490130…38cd55cc
Typ und Beschreibung passen nur teilweise zusammen: Kodiert ist HEALTH, beschrieben werden überwiegend Verfahrens- und Marktzutrittsfragen (Aufnahmeverfahren, Reihenfolge der Launches). Der Gesundheitseffekt – Therapiezugang für Patientinnen und Patienten – wird nur unterstellt, nicht gezeigt. Entweder wird der Patientennutzen ausgeführt oder der Eintrag als wirtschaftlich-institutionell geführt.
Der Beleg ist unbrauchbar: Zitiert wird der Javascript-Hinweistext der Fedlex-Website, nicht eine Bestimmung des Beschaffungsgesetzes. Für die behauptete Schranke müssten die einschlägigen Normen genannt werden – insbesondere die Gleichbehandlungs- und Staatsvertragsregeln des BöB sowie das WTO-Beschaffungsübereinkommen – und für die erwähnten Ausnahmen die entsprechenden Ausnahmeklauseln.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 11.10.2026. Wie das Gutachten entsteht
Parlament
Weg durch die Räte: 26.036
Alle Abstimmungen zu den Geschäften der Vorlage, vom Eintreten bis zur Schlussabstimmung. Rot markiert sind die Abstimmungen, die die Redaktion als massgeblich bezeichnet hat; ein Klick auf eine Spalte öffnet die Abstimmung.
Nationalrat
| 23.09.26E26.036 | 23.09.26D26.036 | 23.09.26D26.036 | 23.09.26G26.036 | |
|---|---|---|---|---|
| Rat | Ja134:52 | Ja131:58 | Ja101:88 | Ja110:78 |
| Grüne | Ja 100 | Ja 100 | Ja 100 | Ja 100 |
| SP | Ja 100 | Ja 100 | Ja 100 | Ja 100 |
| GLP | Ja 100 | Ja 100 | Ja 100 | Ja 100 |
| Mitte | Ja 100 | Ja 97 | Ja 93 | Ja 100 |
| FDP | Ja 96 | Ja 93 | Nein 100 | Nein 100 |
| SVP | Nein 87 | Nein 92 | Nein 98 | Nein 82 |
massgeblich, von der Redaktion markiertJaNeinEnth.gespalten, unter zwei DrittelnZahl: Anteil der Fraktion in %; eine Linie gilt ab zwei Dritteln
Für die Sessionen 2025WS, 2026FS hat der Ständerat keine Namenslisten veröffentlicht; seine Abstimmungen aus diesen Sessionen fehlen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
Chronik
Was mit der Vorlage geschah, von alt nach neu: die Kernabstimmungen der Räte, die Meldungen der Parlamentsdienste, verlinkte Medienberichte und die Volksabstimmung.
Diskussion
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