Öffentliche Haushalte
Entlastung der Bewilligungs- und Kontrollbehörden für Tierversuche
1. Ordnungteilweise quantifizierbar↓ sinktumkehrbarKantonale Veterinärämter, kantonale Tierversuchskommissionen, BLV
Tierversuche sind heute bewilligungspflichtig; kantonale Veterinärämter und Tierversuchskommissionen prüfen Gesuche mit Güterabwägung, kontrollieren Tierhaltungen und führen die Statistik, das BLV übt die Oberaufsicht aus. Ein Verbot liesse diesen Verfahrens- und Kontrollapparat weitgehend entfallen und entlastete kantonale Budgets sowie die Fachstellen des Bundes. Teile des Aufwands würden allerdings durch neue Vollzugsaufgaben (Nachweis- und Importkontrolle, Übergangsregime) ersetzt, sodass eine Nettoersparnis nicht gesichert ist.
Einwände und Argumente des Gutachters · 1 · Letztes Gutachten 02.10.2026.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Liste enthält keine Entlastungswirkung auf der Verwaltungsseite, obwohl der Bewilligungs- und Kontrollapparat gesetzlich vorgeschrieben und personell spürbar ist.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 02.10.2026
Belege anzeigen
stütztArt. 18 Bewilligungspflicht: 1 Wer Tierversuche durchführen will, benötigt eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.