Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur tierversuchsfreien Zukunft' / Auswirkungen / Entlastung der Bewilligungs- und Kontrollbehörden für Tierversuche

Öffentliche Haushalte

Entlastung der Bewilligungs- und Kontrollbehörden für Tierversuche

1. Ordnungteilweise quantifizierbar↓ sinktumkehrbarKantonale Veterinärämter, kantonale Tierversuchskommissionen, BLV

Tierversuche sind heute bewilligungspflichtig; kantonale Veterinärämter und Tierversuchskommissionen prüfen Gesuche mit Güterabwägung, kontrollieren Tierhaltungen und führen die Statistik, das BLV übt die Oberaufsicht aus. Ein Verbot liesse diesen Verfahrens- und Kontrollapparat weitgehend entfallen und entlastete kantonale Budgets sowie die Fachstellen des Bundes. Teile des Aufwands würden allerdings durch neue Vollzugsaufgaben (Nachweis- und Importkontrolle, Übergangsregime) ersetzt, sodass eine Nettoersparnis nicht gesichert ist.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Liste enthält keine Entlastungswirkung auf der Verwaltungsseite, obwohl der Bewilligungs- und Kontrollapparat gesetzlich vorgeschrieben und personell spürbar ist.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 02.10.2026

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stützt

Art. 18 Bewilligungspflicht: 1 Wer Tierversuche durchführen will, benötigt eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde.

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

Art. 18 Bewilligungspflicht: 1 Wer Tierversuche durchführen will, benötigt eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde.

Tierschutzgesetz (TSchG) Art. 18 f. und Tierschutzverordnung (TSchV): Bewilligungspflicht, kantonale Tierversuchskommissionen, Aufsicht des BLV

  • Fragment#1 · Passage, vom Gutachter zitiert
  • Versionabgerufen 02.10.2026 · HTML · sha256 b2368b…26e5f634
  • QuelleTierschutzgesetz (TSchG), SR 455
  • HerausgeberBundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung