Der Eintrag behandelt die alternative Steuerberechnung fast wie den Endzustand. Der Initiativtext schreibt das Modell jedoch nicht vor; die Übergangsregelung greift nur, solange der Gesetzgeber nichts anderes beschliesst. Das Parlament könnte Ein- und Zweiverdienerehepaare mit einem Splitting oder Korrekturabzügen gleichstellen – die im Eintrag beschriebene Besserstellung der Zweiverdiener ist also keine zwingende Folge.
Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare / Auswirkungen / Entlastung vor allem für Ehepaare mit zwei ähnlichen Einkommen
Ein- und Zweiverdienerehepaare
Entlastung vor allem für Ehepaare mit zwei ähnlichen Einkommen
Welche Ehepaare wie stark entlastet würden, hängt vom Modell ab. Mit der alternativen Steuerberechnung, die die Übergangsbestimmung vorschreibt, würden laut Bundesrat vor allem Ehepaare entlastet, deren Einkommen gleichmässig auf beide verteilt ist. Zweiverdienerehepaare könnten dann weniger Steuern zahlen als Einverdienerehepaare mit gleichem Gesamteinkommen; für Ehepaare, die heute weniger zahlen als Unverheiratete, änderte sich nichts. Nach Auffassung des Bundesrates schliesst die Übergangsbestimmung nicht aus, dass der Verheirateten- und der Zweiverdienerabzug aufgehoben werden; für Ehepaare, die heute weniger zahlen als Unverheiratete, wäre das eine Steuererhöhung. Die Initiantinnen und Initianten halten die reine Individualbesteuerung für nachteilig für Einverdienerehepaare; die alternative Steuerberechnung vereine die Vorteile der heutigen Besteuerung und der Individualbesteuerung ohne deren Nachteile.
Einwände und Argumente des Gutachters · 3 · Letztes Gutachten 28.09.2026.
Die Richtung AMBIGUOUS ist richtig, doch fehlt jede Grössenordnung: Weder die Zahl der Ehepaare, die entlastet würden, noch jene, die bei Aufhebung von Verheirateten- und Zweiverdienerabzug mehr zahlten, ist beziffert. Die Botschaft liefert dazu Belastungsgrafiken und Schätzbänder; die Quantifizierbarkeit wäre eher PARTIALLY_QUANTIFIABLE als QUALITATIVE_ONLY.
Der Eintrag rechnet die mögliche Aufhebung von Verheirateten- und Zweiverdienerabzug als Steuererhöhung an, ohne zu sagen, wofür diese Abzüge heute dienen: Sie sind pauschale Korrekturen der Faktorenaddition. Wird die Mehrbelastung direkt und garantiert beseitigt, verlieren sie ihre Begründung. Aus Sicht der Befürworter ist das ein Systemgewinn, nicht einfach eine Belastung – und es bleibt ein Entscheid des Gesetzgebers, ob er sie streicht.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.
Belege zur Auswirkung (6)
Die alternative Steuerberechnung hat daher gleichzeitig zur Folge, dass Zweiverdienerehepaare eine tiefere Steuerlast als Einverdienerehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen aufweisen können. Bei Ehepaaren, welche heute eine Minderbelastung gegenüber unverheirateten Paaren aufweisen, hat die alternative Steuerberechnung keine Auswirkungen, womit die Mehrbelastung von unverheirateten Paaren weiterhin bestehen bleibt.
- Fragment#47 · Ziff. 4.2.3, Alternative Steuerberechnung, Ausgestaltung des Modells
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Bei einem Teilsplitting verbleiben Mehrbelastungen für Ehepaare mit ausgeglichener Einkommensverteilung gegenüber einem unverheirateten Paar. Bei einer alternativen Steuerberechnung könnte die Mehrbelastung gegenüber unverheirateten Paaren zwar beseitigt werden, jedoch würde bei gewissen Ehepaaren keine Zusammenrechnung der Einkünfte erfolgen und Ein- und Zweiverdienerehepaare würden unterschiedlich hoch besteuert.
- Fragment#7 · Übersicht, Würdigung
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Wie die Grafiken zeigen, führt das Modell bei Ehepaaren vor allem dann zu Entlastungen, wenn die Einkommensaufteilung zwischen den Eheleuten gleichmässig ist. Dies gilt bei Ehepaaren mit oder ohne Kinder.
- Fragment#49 · Ziff. 4.2.3, Alternative Steuerberechnung, Auswirkungen auf die Steuerbelastungen
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Die reine Individualbesteuerung benachteilige Einverdienerehepaare und Ehepaare mit deutlich unterschiedlichem Einkommen. Jedes Paar solle frei nach seinen Bedürfnissen sein Arbeitspensum festlegen können. Die alternative Steuerberechnung vereine die Vorteile der heutigen Besteuerung und der Individualbesteuerung ohne ihre Nachteile und sichere den Menschen so Flexibilität in allen Lebenslagen.
- Fragment#26 · Ziff. 3.1, Ziele der Initiative (Zielsetzungen der Initiantinnen und Initianten)
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Bei Ehepaaren, die bereits heute keine Höherbelastung, sondern eine Minderbelastung gegenüber unverheirateten Personen aufweisen, würde die Aufhebung von Verheirateten- und Zweiverdienerabzug indes zu einer Steuererhöhung führen.
- Fragment#36 · Ziff. 3.3.2, Übergangsbestimmungen
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Die Übergangsbestimmungen schliessen nach Auffassung des Bundesrates daher nicht aus, dass insbesondere der Verheirateten- und Zweiverdienerabzug aufgehoben werden könnten.
- Fragment#35 · Ziff. 3.3.2, Übergangsbestimmungen
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
