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Subvention · 805 / BFE · UVEK

Wasserkrafteinbussen

Kreditnummer
A231.0306
2025
4.3 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kantone und Gemeinden
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 22.12.1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (WRG; SR 721.80)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1995
Leistung
Ausgleichsbeiträge zur Abgeltung erheblicher Einbussen der Wasserkraftnutzung, sofern diese eine Folge der Erhaltung und Unterschutzstellung schützenswerter Landschaften von nationaler Bedeutung sind. Die berechtigten Gemeinwesen werden mittels Vertrag während 40 Jahren zur Einhaltung der VäW-Schutzbestimmungen verpflichtet. Schutzgebiete: Greina, Val Frisal, Binntal, Laggintal, Bietsch- und Jolital, Gredetschtal, Baltschiedertal, Oberaletsch und Vallon de Rechy.
Aufgabengebiet
Umwelt und Raumordnung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02461980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

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Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981–
1982–
1983–
1984–
19850.0
1986–
1987–
1988–
1989–
19900.0
1991–
1992–
1993–
1994–
19950.0
1996–
1997–
1998–
1999–
20001.6
2001–
2002–
2003–
2004–
20053.1
20063.1
20073.1
20083.1
20093.1
20103.1
20113.9
20123.9
20133.9
20143.9
20154.3
20164.3
20174.3
20184.3
20194.3
20204.3
20214.3
20224.3
20234.3
20244.3
20254.3

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Umwelt und Raumordnung
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0306
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 22.12.1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (WRG; SR 721.80)
Subventionierte Leistungen
Ausgleichsbeiträge zur Abgeltung erheblicher Einbussen der Wasserkraftnutzung, sofern diese eine Folge der Erhaltung und Unterschutzstellung schützenswerter Landschaften von nationaler Bedeutung sind. Die berechtigten Gemeinwesen werden mittels Vertrag während 40 Jahren zur Einhaltung der VäW-Schutzbestimmungen verpflichtet. Schutzgebiete: Greina, Val Frisal, Binntal, Laggintal, Bietsch- und Jolital, Gredetschtal, Baltschiedertal, Oberaletsch und Vallon de Rechy.
Subventionierung der Leistung seit
1995
Subventionsbezeichnung
Wasserkrafteinbussen
Subventionsempfänger
Kantone und Gemeinden
Verwaltungseinheit Nr.
805 / BFE
Übergeordnete Ziele des Bundes
Erhaltung und Unterschutzstellung schützenswerter Landschaften von nationaler Bedeutung.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.