Bundesrat / Ziele des Bundesrates / Ziel 16

Leitlinie 3 · Die Schweiz sorgt für Sicherheit, setzt sich für Frieden ein und agiert kohärent und verlässlich in der Welt

Ziel 16: Die Schweiz unterstützt den Wiederaufbau in der Ukraine

2025Bericht 2025: keine Geschäfte geplant2024Bericht 2024: keine Geschäfte geplant

  1. Grundsatzentscheid über den Beitrag an den Wiederaufbau in der Ukraine
  2. Verabschiedung der Ukraine-Strategie 2024–2027

Der Geschäftsbericht 2027 erscheint im Frühling 2028.

    keine Geschäfte geplant

    Ziele des Bundesrates 2027 ↗

    Der Geschäftsbericht 2026 erscheint im Frühling 2027.

    1. 16.1 Berichterstattung über die Ausarbeitung und Umsetzung des Länderprogramms Ukraine 2025–2028

      Kenntnisnahme

      Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Jahresberichterstattung über die Ausarbeitung und Umsetzung des Länderprogramms Ukraine 2025–2028 zur Kenntnis nehmen. Das Länderprogramm 2025–2028 bildet den Auftakt eines zwölfjährigen Unterstützungsprozesses des Bundes für Wiederaufbau, Reformen und nachhaltige Entwicklung in der Ukraine. Für die erste Phase bis 2028 hat der Bundesrat folgende Schwerpunkte festgelegt: Schutz der Zivilbevölkerung, Frieden, wirtschaftliche Erholung und Stärkung der Institutionen.

    Ziele des Bundesrates 2026 ↗

      keine Geschäfte geplant

      Weitere Geschäfte im Geschäftsbericht 2025

      1. Länderprogramm Ukraine 2025–2028

        Beschlussnicht geplant

        Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 die Schwerpunkte des Länderprogramms Ukraine 2025– 2028 festgelegt: Schutz der Zivilbevölkerung, Frieden, wirtschaftliche Erholung und Stärkung der Institutionen. Das Länderprogramm bildet den Auftakt eines zwölfjährigen Unterstützungsprozesses des Bundes für Wiederaufbau, Reformen und nachhaltige Entwicklung in der Ukraine. Dafür sind bis 2028 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen.

      2. Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine

        Eröffnung der Vernehmlassungnicht geplant

        Der Bundesrat hat am 12. September 2025 die Vernehmlassung zu einem bilateralen Abkommen für den Wiederaufbau in der Ukraine eröffnet. Das Abkommen schafft die rechtliche Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen, die bisher noch nicht in der Ukraine tätig sind. Es ermöglicht die Finanzierung von Gütern und Dienstleistungen von Schweizer Unternehmen für Wiederaufbauprojekte in prioritären Sektoren. Die Ukraine definiert die benötigten Güter und Dienstleistungen, die anschliessend gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht beschafft werden.

      Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗

        keine Geschäfte geplant

        Weitere Geschäfte im Geschäftsbericht 2024

        1. Beteiligung der Schweiz am Wiederaufbau in der Ukraine

          Beschlussnicht geplant

          Seit Beginn des Kriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 setzt sich der Bund für die humanitären Bedürfnisse der Bevölkerung, die wirtschaftliche Entwicklung und den längerfristigen Wiederaufbau des Landes ein. Diese Unterstützung baut auf der langjährigen bestehenden Zusammenarbeit mit der Ukraine auf und soll in den nächsten zwölf Jahren intensiviert werden, wie der Bundesrat am 10. April 2024 entschieden hat. Er sieht vor, hierfür bis 2036 insgesamt 5 Milliarden Franken aufzuwenden. In einem ersten Schritt sollen bis 2028 rund 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der Internationalen Zusammenarbeit (IZA) beantragt werden. Mit dem Betrag setzt die Schweiz ein starkes Zeichen der Solidarität und des langfristigen Engagements mit den vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen und trägt zu mehr Stabilität auf dem europäischen Kontinent bei.

        2. Ukraine Unterstützungsprogramm 2025–2028 (Einbezug des Privatsektors und Wiederaufbau)

          Beschlussnicht geplant

          Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 verschiedene Entscheide in Zusammenhang mit dem Wiederaufbau in der Ukraine getroffen. Eine zentrale Rolle soll dabei dem Schweizer Privatsektor zukommen. Schweizer Unternehmen können mit ihrer Expertise und ihrem Fachwissen sowie mit innovativen und qualitativ hochwertigen Produkten einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbauprozess in der Ukraine leisten. Für die verstärkte Einbindung des Privatsektors will der Bundesrat in den kommenden vier Jahren 500 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Budget von 1,5 Milliarden Franken, das in der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 für die Ukraine vorgesehen ist. Zudem will der Bundesrat mit 66 Millionen Franken den frühen Wiederaufbau im Osten des Landes sowie den Wiederaufbau und die Modernisierung von Basisinfrastruktur in den Bereichen Energiesicherheit, Wasserversorgung und öffentlicher Verkehr fördern. Der Bundesrat hat ausserdem entschieden, für die Steuerung des Ukraine-Programmes ab dem 1. Januar 2025 einen Delegierten des Bundesrates für die Ukraine einzusetzen.

        3. Beteiligung der Schweiz am Wiederaufbau in der Ukraine (Eckwerte für einen Staatsvertrag)

          Grundsatzentscheidnicht geplant

          Der Bundesrat hat am 20. November 2024 entschieden, ein Mandat für Verhandlungen mit der Ukraine über einen Staatsvertrag betreffend des Einbezugs der Schweizer Privatwirtschaft in den Wiederaufbau der Ukraine auszuarbeiten. In den kommenden vier Jahren sollen 500 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Dabei geht es vor allem um Finanzhilfen für die Ukraine für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen, die von Schweizer Firmen angeboten werden. Für die langfristige und systematische Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen, die aktuell nicht in der Ukraine vertreten sind, braucht es eine neue rechtliche Grundlage. Diese rechtliche Grundlage soll gemäss Bundesrat ein referendumsfähiger, zeitlich befristeter Staatsvertrag bilden.

        4. Delegierter des Bundesrates für die Ukraine

          Beschlussnicht geplant

          Der Bundesrat hat am 4. September 2024 Jacques Gerber zum Delegierten des Bundesrates für die Ukraine ernannt. Er übernimmt die Vorbereitung und die Leitung des gemeinsamen «Länderprogramms Ukraine» des Bundesrates. Das «Länderprogramm Ukraine» soll eine Umsetzung der Ukrainehilfe aus einer Hand ermöglichen.

        Geschäftsbericht des Bundesrates 2024 ↗

        Gelesen aus Fedlex: die Legislaturplanung als Text (deutsch, französisch, italienisch), die Ziele und Geschäftsberichte aus ihren deutschen PDF-Fassungen. Die Geschäfte stehen darum auf Deutsch. Die Ziele 2024 folgen noch der Legislaturplanung 2019–2023 und fehlen hier; für 2024 zeigt die Seite die Geschäfte, die der Geschäftsbericht als geplant führt.

        Titel und Lead stehen unverändert so da, wie der News Service Bund sie veröffentlicht. Keine amtliche Publikation.