Conseil fédéral / Objectifs du Conseil fédéral / Objectif 16
Ligne directrice 3 · La Suisse assure la sécurité, œuvre en faveur de la paix et agit de manière cohérente et fiable sur le plan international
Objectif 16: La Suisse soutient la reconstruction en Ukraine
Mesures du programme de la législature
- Décision de principe concernant la contribution à la reconstruction de l’Ukraine
- Adoption de la stratégie Ukraine 2024–2027
Prévu dans les objectifs 2027
Le rapport de gestion 2027 paraîtra au printemps 2028.
aucun objet prévu
Prévu dans les objectifs 2026
Le rapport de gestion 2026 paraîtra au printemps 2027.
16.1 Berichterstattung über die Ausarbeitung und Umsetzung des Länderprogramms Ukraine 2025–2028
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Jahresberichterstattung über die Ausarbeitung und Umsetzung des Länderprogramms Ukraine 2025–2028 zur Kenntnis nehmen. Das Länderprogramm 2025–2028 bildet den Auftakt eines zwölfjährigen Unterstützungsprozesses des Bundes für Wiederaufbau, Reformen und nachhaltige Entwicklung in der Ukraine. Für die erste Phase bis 2028 hat der Bundesrat folgende Schwerpunkte festgelegt: Schutz der Zivilbevölkerung, Frieden, wirtschaftliche Erholung und Stärkung der Institutionen.
Prévu dans les objectifs 2025Rapport 2025: aucun objet prévu
aucun objet prévu
Autres objets du rapport de gestion 2025
Länderprogramm Ukraine 2025–2028
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 die Schwerpunkte des Länderprogramms Ukraine 2025– 2028 festgelegt: Schutz der Zivilbevölkerung, Frieden, wirtschaftliche Erholung und Stärkung der Institutionen. Das Länderprogramm bildet den Auftakt eines zwölfjährigen Unterstützungsprozesses des Bundes für Wiederaufbau, Reformen und nachhaltige Entwicklung in der Ukraine. Dafür sind bis 2028 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen.
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine
Der Bundesrat hat am 12. September 2025 die Vernehmlassung zu einem bilateralen Abkommen für den Wiederaufbau in der Ukraine eröffnet. Das Abkommen schafft die rechtliche Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen, die bisher noch nicht in der Ukraine tätig sind. Es ermöglicht die Finanzierung von Gütern und Dienstleistungen von Schweizer Unternehmen für Wiederaufbauprojekte in prioritären Sektoren. Die Ukraine definiert die benötigten Güter und Dienstleistungen, die anschliessend gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht beschafft werden.
Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗
Prévu, selon le rapport de gestion 2024Rapport 2024: aucun objet prévu
aucun objet prévu
Autres objets du rapport de gestion 2024
Beteiligung der Schweiz am Wiederaufbau in der Ukraine
Seit Beginn des Kriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 setzt sich der Bund für die humanitären Bedürfnisse der Bevölkerung, die wirtschaftliche Entwicklung und den längerfristigen Wiederaufbau des Landes ein. Diese Unterstützung baut auf der langjährigen bestehenden Zusammenarbeit mit der Ukraine auf und soll in den nächsten zwölf Jahren intensiviert werden, wie der Bundesrat am 10. April 2024 entschieden hat. Er sieht vor, hierfür bis 2036 insgesamt 5 Milliarden Franken aufzuwenden. In einem ersten Schritt sollen bis 2028 rund 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der Internationalen Zusammenarbeit (IZA) beantragt werden. Mit dem Betrag setzt die Schweiz ein starkes Zeichen der Solidarität und des langfristigen Engagements mit den vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen und trägt zu mehr Stabilität auf dem europäischen Kontinent bei.
Ukraine Unterstützungsprogramm 2025–2028 (Einbezug des Privatsektors und Wiederaufbau)
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 verschiedene Entscheide in Zusammenhang mit dem Wiederaufbau in der Ukraine getroffen. Eine zentrale Rolle soll dabei dem Schweizer Privatsektor zukommen. Schweizer Unternehmen können mit ihrer Expertise und ihrem Fachwissen sowie mit innovativen und qualitativ hochwertigen Produkten einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbauprozess in der Ukraine leisten. Für die verstärkte Einbindung des Privatsektors will der Bundesrat in den kommenden vier Jahren 500 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Budget von 1,5 Milliarden Franken, das in der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 für die Ukraine vorgesehen ist. Zudem will der Bundesrat mit 66 Millionen Franken den frühen Wiederaufbau im Osten des Landes sowie den Wiederaufbau und die Modernisierung von Basisinfrastruktur in den Bereichen Energiesicherheit, Wasserversorgung und öffentlicher Verkehr fördern. Der Bundesrat hat ausserdem entschieden, für die Steuerung des Ukraine-Programmes ab dem 1. Januar 2025 einen Delegierten des Bundesrates für die Ukraine einzusetzen.
Beteiligung der Schweiz am Wiederaufbau in der Ukraine (Eckwerte für einen Staatsvertrag)
Der Bundesrat hat am 20. November 2024 entschieden, ein Mandat für Verhandlungen mit der Ukraine über einen Staatsvertrag betreffend des Einbezugs der Schweizer Privatwirtschaft in den Wiederaufbau der Ukraine auszuarbeiten. In den kommenden vier Jahren sollen 500 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Dabei geht es vor allem um Finanzhilfen für die Ukraine für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen, die von Schweizer Firmen angeboten werden. Für die langfristige und systematische Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen, die aktuell nicht in der Ukraine vertreten sind, braucht es eine neue rechtliche Grundlage. Diese rechtliche Grundlage soll gemäss Bundesrat ein referendumsfähiger, zeitlich befristeter Staatsvertrag bilden.
Delegierter des Bundesrates für die Ukraine
Der Bundesrat hat am 4. September 2024 Jacques Gerber zum Delegierten des Bundesrates für die Ukraine ernannt. Er übernimmt die Vorbereitung und die Leitung des gemeinsamen «Länderprogramms Ukraine» des Bundesrates. Das «Länderprogramm Ukraine» soll eine Umsetzung der Ukrainehilfe aus einer Hand ermöglichen.
Lu sur Fedlex : le programme de la législature en texte (allemand, français, italien), les objectifs et les rapports de gestion dans leur version PDF allemande. Les objets figurent donc en allemand. Les objectifs 2024 suivent encore le programme de la législature 2019–2023 et manquent ici ; pour 2024, la page montre les objets que le rapport de gestion indique comme prévus.
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