Bundesrat / Ziele des Bundesrates / Ziel 9
Leitlinie 2 · Die Schweiz fördert den nationalen und generationengerechten Zusammenhalt
Ziel 9: Die Schweiz stärkt das inländische Arbeitskräftepotenzial
Massnahmen der Legislaturplanung
- Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes vom 8. Oktober 1999
- Genehmigung des Berichts über die Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials
- Verabschiedung einer nationalen Strategie für Weiterbildung und Berufsbildung sowie Nachholbildung, um den Einstieg beziehungsweise die Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern
Geplant in den Zielen 2027
Der Geschäftsbericht 2027 erscheint im Frühling 2028.
9.1 Nationale Strategie für Weiterbildung und Berufsbildung sowie Nachholbildung um den Einstieg beziehungsweise die Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die «Nationale Strategie für Weiterbildung und Berufsbildung sowie Nachholbildung um den Einstieg bzw. die Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern» verabschieden. Die Strategie soll aufzeigen, wie Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt Rahmenbedingungen schaffen, damit Erwachsene sich aus- und weiterbilden sowie Potenziale für die Sicherstellung des inländischen Fachkräftebedarfs bestmöglich ausgeschöpft werden können.
9.2 Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) (in Umsetzung der Mo. Candinas 24.3202)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) verabschieden. Die Gesetzesvorlage setzt die Motion Candinas 24.3202 um. Die Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämter sollen in Artikel 1 1 Absatz 1 BGSA aufgenommen werden. Durch Änderungen im BGSA und im OR soll zudem kantonalen Kontrollorganen sowie Dritten erlaubt werden, Hinweise auf Verstösse gegen das Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursrecht an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Weiter soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Kontrollbehörden direkten Zugang zu Verkehrszulassungsinformationen zu ermöglichen. Dadurch können Arbeitgeber und -nehmer bei Kontrollen anhand von Firmenfahrzeugen leichter identifiziert werden. Schliesslich will der Bundesrat eine Lücke im Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) schliessen, damit die zuständigen Stellen im Bereich der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit dem Transparenzregister Unstimmigkeiten melden dürfen.
9.3 Bericht «Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt - Monitoring 2027»
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 den Bericht «Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt – Monitoring 2027» gutheissen. Der Bericht analysiert die bisherigen Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt mit einem Fokus auf die Künstliche Intelligenz. Er erörtert, inwieweit die bestehenden Rahmenbedingungen geeignet sind bzw. angepasst werden müssten, um einerseits die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und andererseits möglichen Risiken zu begegnen.
Geplant in den Zielen 2026
Der Geschäftsbericht 2026 erscheint im Frühling 2027.
9.1 Verlängerung Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» (Programm S)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 über die Weiterführung des Programms «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S)» entscheiden. Schutzsuchende aus der Ukraine können und sollen durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit aktiv am sozialen und beruflichen Leben der Schweiz teilnehmen und ihre Fähigkeiten erhalten und ausbauen. Im Rahmen des Programms unterstützt das SEM die Kantone mit einem finanziellen Beitrag.
Geplant in den Zielen 2025Bericht 2025: teilweise realisiert
9.1 Revision des Entsendegesetzes (EntsG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetztes über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG) verabschieden. Damit sollen geeignete inländische Massnahmen verankert werden zur Sicherung des aktuellen Lohnschutzes. Dadurch wird sichergestellt, dass bei Übernahme der EU-Rechtsfortentwicklung des relevanten EU-Rechts durch die Schweiz, d.h. die integrale Übernahme der Durchsetzungsrichtlinie und der revidierten Entsenderichtlinie, das aktuelle Schutzniveau auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht tangiert wird.
Geschäftsbericht
Der Bundesrat konnte die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU (Bilaterale III) und damit auch die Botschaft zur Revision des Entsendegesetzes (EntsG) nicht im Berichtsjahr verabschieden. Die Verhandlungen mit der EU wurden formell Ende Mai abgeschlossen. Die Vernehmlassung dauerte anschliessend von Mitte Juni bis Ende Oktober 2025.
9.2 Umsetzung des Berichts über die Gesamtschau Förderung inländisches Arbeitskräftepotenzial
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 vom Ergebnis der Umsetzung der in 2024 beschlossenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials Kenntnis nehmen. Die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials stellt seit mehreren Jahren ein wichtiges Ziel des Bundesrates dar. Damit kann sichergestellt werden, dass die Schweizer Unternehmen ihre Arbeitskräfte bestmöglich im Inland rekrutieren, da der Bedarf nach Arbeits- und Fachkräften aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren steigen wird. Zusammen mit der notwendigen Arbeitsmigration leisten die inländischen Arbeitskräfte einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Arbeitsund Fachkräftebedarfs.
Geschäftsbericht
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 Massnahmen im Bereich der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt beschlossen, um das inländische Arbeitsmarktpotenzial noch besser auszuschöpfen. Er will eine gesetzliche Grundlage für eine verbindliche Meldung von im Familiennachzug eingereisten Personen an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung schaffen, um deren berufliche Integration zu fördern. Zudem sollen kantonale und kommunale Stellen bei bestehendem Beratungsbedarf eine Meldung an die Beratung vornehmen müssen. Weiter soll die Erteilung von Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen im Personalverleih vereinheitlicht werden.
Weitere Geschäfte im Geschäftsbericht 2025
Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) (Erhöhung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate)
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate erhöht. Mit dieser Erhöhung unterstützt er insbesondere die exportorientierten Branchen und Unternehmen in der Schweiz, die von der anhaltenden Konjunkturschwäche betroffen sind. Ziel der Massnahme ist es, Kündigungen zu vermeiden und den Unternehmen Planungssicherheit zu bieten. Die geänderte Verordnung trat am 1. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.
Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗
Geplant, laut Geschäftsbericht 2024Bericht 2024: realisiert
9.1 Teilrevision des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
9.2 Bericht über die Gesamtschau Förderung inländisches Arbeitskräftepotenzial
Gelesen aus Fedlex: die Legislaturplanung als Text (deutsch, französisch, italienisch), die Ziele und Geschäftsberichte aus ihren deutschen PDF-Fassungen. Die Geschäfte stehen darum auf Deutsch. Die Ziele 2024 folgen noch der Legislaturplanung 2019–2023 und fehlen hier; für 2024 zeigt die Seite die Geschäfte, die der Geschäftsbericht als geplant führt.
Titel und Lead stehen unverändert so da, wie der News Service Bund sie veröffentlicht. Keine amtliche Publikation.
