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Consiglio federale / Obiettivi del Consiglio federale / Obiettivo 9

Indirizzo politico 2 · La Svizzera promuove la coesione nazionale e intergenerazionale

Obiettivo 9: La Svizzera rafforza il potenziale della forza lavoro interna

2025Rapporto 2025: parzialmente realizzato2024Rapporto 2024: realizzato

  1. Adozione del messaggio concernente la legge dell’8 ottobre 1999 sui lavoratori distaccati
  2. Approvazione del rapporto concernente la panoramica sulla promozione del potenziale di manodopera residente in Svizzera
  3. Adozione di una strategia nazionale in materia di formazione continua, formazione professionale e recupero della formazione mancante per favorire l’ingresso nonché il reinserimento nel mondo del lavoro

Il rapporto di gestione 2027 uscirà nella primavera 2028.

  1. 9.1 Nationale Strategie für Weiterbildung und Berufsbildung sowie Nachholbildung um den Einstieg beziehungsweise die Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die «Nationale Strategie für Weiterbildung und Berufsbildung sowie Nachholbildung um den Einstieg bzw. die Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern» verabschieden. Die Strategie soll aufzeigen, wie Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt Rahmenbedingungen schaffen, damit Erwachsene sich aus- und weiterbilden sowie Potenziale für die Sicherstellung des inländischen Fachkräftebedarfs bestmöglich ausgeschöpft werden können.

  2. 9.2 Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) (in Umsetzung der Mo. Candinas 24.3202)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) verabschieden. Die Gesetzesvorlage setzt die Motion Candinas 24.3202 um. Die Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämter sollen in Artikel 1 1 Absatz 1 BGSA aufgenommen werden. Durch Änderungen im BGSA und im OR soll zudem kantonalen Kontrollorganen sowie Dritten erlaubt werden, Hinweise auf Verstösse gegen das Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursrecht an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Weiter soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Kontrollbehörden direkten Zugang zu Verkehrszulassungsinformationen zu ermöglichen. Dadurch können Arbeitgeber und -nehmer bei Kontrollen anhand von Firmenfahrzeugen leichter identifiziert werden. Schliesslich will der Bundesrat eine Lücke im Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) schliessen, damit die zuständigen Stellen im Bereich der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit dem Transparenzregister Unstimmigkeiten melden dürfen.

  3. 9.3 Bericht «Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt - Monitoring 2027»

    Genehmigung / Gutheissung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 den Bericht «Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt – Monitoring 2027» gutheissen. Der Bericht analysiert die bisherigen Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt mit einem Fokus auf die Künstliche Intelligenz. Er erörtert, inwieweit die bestehenden Rahmenbedingungen geeignet sind bzw. angepasst werden müssten, um einerseits die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und andererseits möglichen Risiken zu begegnen.

Ziele des Bundesrates 2027

Il rapporto di gestione 2026 uscirà nella primavera 2027.

  1. 9.1 Verlängerung Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» (Programm S)

    Beschluss

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 über die Weiterführung des Programms «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S)» entscheiden. Schutzsuchende aus der Ukraine können und sollen durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit aktiv am sozialen und beruflichen Leben der Schweiz teilnehmen und ihre Fähigkeiten erhalten und ausbauen. Im Rahmen des Programms unterstützt das SEM die Kantone mit einem finanziellen Beitrag.

Ziele des Bundesrates 2026

  1. 9.1 Revision des Entsendegesetzes (EntsG)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetztes über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG) verabschieden. Damit sollen geeignete inländische Massnahmen verankert werden zur Sicherung des aktuellen Lohnschutzes. Dadurch wird sichergestellt, dass bei Übernahme der EU-Rechtsfortentwicklung des relevanten EU-Rechts durch die Schweiz, d.h. die integrale Übernahme der Durchsetzungsrichtlinie und der revidierten Entsenderichtlinie, das aktuelle Schutzniveau auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht tangiert wird.

    Rapporto di gestione

    Der Bundesrat konnte die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU (Bilaterale III) und damit auch die Botschaft zur Revision des Entsendegesetzes (EntsG) nicht im Berichtsjahr verabschieden. Die Verhandlungen mit der EU wurden formell Ende Mai abgeschlossen. Die Vernehmlassung dauerte anschliessend von Mitte Juni bis Ende Oktober 2025.

  2. 9.2 Umsetzung des Berichts über die Gesamtschau Förderung inländisches Arbeitskräftepotenzial

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 vom Ergebnis der Umsetzung der in 2024 beschlossenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials Kenntnis nehmen. Die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials stellt seit mehreren Jahren ein wichtiges Ziel des Bundesrates dar. Damit kann sichergestellt werden, dass die Schweizer Unternehmen ihre Arbeitskräfte bestmöglich im Inland rekrutieren, da der Bedarf nach Arbeits- und Fachkräften aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren steigen wird. Zusammen mit der notwendigen Arbeitsmigration leisten die inländischen Arbeitskräfte einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Arbeitsund Fachkräftebedarfs.

    Rapporto di gestione

    Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 Massnahmen im Bereich der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt beschlossen, um das inländische Arbeitsmarktpotenzial noch besser auszuschöpfen. Er will eine gesetzliche Grundlage für eine verbindliche Meldung von im Familiennachzug eingereisten Personen an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung schaffen, um deren berufliche Integration zu fördern. Zudem sollen kantonale und kommunale Stellen bei bestehendem Beratungsbedarf eine Meldung an die Beratung vornehmen müssen. Weiter soll die Erteilung von Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen im Personalverleih vereinheitlicht werden.

Altri oggetti del rapporto di gestione 2025

  1. Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) (Erhöhung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate)

    Inkraftsetzungnon previsto

    Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate erhöht. Mit dieser Erhöhung unterstützt er insbesondere die exportorientierten Branchen und Unternehmen in der Schweiz, die von der anhaltenden Konjunkturschwäche betroffen sind. Ziel der Massnahme ist es, Kündigungen zu vermeiden und den Unternehmen Planungssicherheit zu bieten. Die geänderte Verordnung trat am 1. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.

Ziele des Bundesrates 2025 · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates

  1. 9.1 Teilrevision des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

    Verabschiedung der Botschaft

  2. 9.2 Bericht über die Gesamtschau Förderung inländisches Arbeitskräftepotenzial

    Genehmigung / Gutheissung

Geschäftsbericht des Bundesrates 2024

Letto da Fedlex: il programma di legislatura come testo (tedesco, francese, italiano), gli obiettivi e i rapporti di gestione dalla loro versione PDF tedesca. Gli oggetti sono quindi in tedesco. Gli obiettivi 2024 seguono ancora il programma di legislatura 2019–2023 e qui mancano; per il 2024 la pagina mostra gli oggetti che il rapporto di gestione indica come previsti.

Titolo e sommario sono riprodotti come li pubblica il News Service Bund. Non è una pubblicazione ufficiale.