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Eidgenössische Volksinitiative 'Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)' / Impacts / Verfahrenskosten, Gebühreneinnahmen und Antragswelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Public finances

Verfahrenskosten, Gebühreneinnahmen und Antragswelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden

first-orderquantifiabledirection unclearreversibleGemeinde-, Kantons- und Bundesverwaltungen (Einbürgerungsstellen, SEM)

Kurz- bis mittelfristig ist mit einem starken Anstieg der Gesuche zu rechnen, weil ein aufgestauter Kreis von Berechtigten gleichzeitig antragsberechtigt würde; das erfordert zusätzliches Personal bei den Einbürgerungsstellen und beim SEM. Längerfristig sinken die Kosten pro Fall, wenn Gespräche, Gemeindeentscheide und Ermessensprüfungen entfallen. Auf der Einnahmenseite dürften Gebühren sinken, weil die heute teils hohen kantonalen und kommunalen Gebühren an ein vereinfachtes Verfahren angepasst werden müssen. Die Basis lässt sich aus der Zahl der jährlichen Einbürgerungen (BFS-Einbürgerungsstatistik) und den kantonalen Gebührentarifen abschätzen.

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Vollzugsaufwand und Gebühren sind die unmittelbaren Haushaltsfolgen und fehlen in der Liste vollständig.

1 source, checked by schwur.ch · Appraiser 22.09.2026

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1.2.2. Gebührenverordnung – Verordnung vom 23. November 2005 über die Gebühren zum Bürgerrechtsgesetz (GebV-BüG), SR 141.21, Inkrafttreten: 1. Januar 2006

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Die Annahme sinkender Gebühreneinnahmen ist zu prüfen: Das Bürgerrecht kennt bereits heute das Prinzip, dass Gebühren höchstens kostendeckend sein dürfen (BüG und GebV-BüG). Sinken die Verfahrenskosten, sinken die Gebühren, aber auch der Aufwand – der fiskalische Nettoeffekt ist damit weniger eindeutig, als «Einnahmen sinken» nahelegt. Der Eintrag ist als QUANTIFIABLE codiert, nennt aber keine einzige Grössenordnung.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 25.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Neben den Einbürgerungsstellen entstehen Kosten an anderen Stellen, die der Eintrag nicht nennt: Strafregister- und Betreibungsauskünfte, Sicherheitsabklärungen bei Ausschlussgründen, Ausstellung von Pässen und Identitätskarten sowie die Nachführung der Stimmregister in den Gemeinden. Diese Folgekosten fallen dezentral an und treffen kleine Gemeinden verhältnismässig stärker.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 25.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Auf der Entlastungsseite fehlen die eingesparten Aufwände im Ausländerrecht: Wer eingebürgert ist, braucht keine Bewilligungsverlängerung, keine Verlängerungsgebühren und keine Kontrollen mehr; die kantonalen Migrationsämter bearbeiten heute jährlich eine grosse Zahl solcher Verlängerungen (SEM-Ausländerstatistik als Bezugsgrösse). Der Eintrag zählt nur die Mehrkosten der Einbürgerung.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 25.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Der befürchtete Gebührenausfall ist im Verhältnis zu den kommunalen und kantonalen Haushalten klein: Einbürgerungsgebühren dürfen ohnehin nur kostendeckend sein und decken damit definitionsgemäss keinen Überschuss. Ein «Einnahmenverlust» im fiskalisch relevanten Sinn entsteht deshalb kaum; relevant ist allein der Personalaufwand während der Übergangsphase.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 30.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Eine Antragswelle bei gleichbleibendem Personal trifft nicht nur die Kosten, sondern die Prüfqualität: Strafregister-, Betreibungs- und Sicherheitsabklärungen sowie die Feststellung des rechtmässigen Aufenthalts würden unter Erledigungsdruck standardisiert. Der Eintrag behandelt die Welle rein als Ressourcenfrage und blendet das Risiko fehlerhafter oder oberflächlicher Prüfungen aus.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 30.09.2026

The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.

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1.2.2. Gebührenverordnung – Verordnung vom 23. November 2005 über die Gebühren zum Bürgerrechtsgesetz (GebV-BüG), SR 141.21, Inkrafttreten: 1. Januar 2006

Kantonale Gebührenverordnungen zum Bürgerrecht sowie Gebührenregelung des SEM