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Initiative populaire fédérale 'Pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)' / Effets / Verfahrenskosten, Gebühreneinnahmen und Antragswelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Budgets publics

Verfahrenskosten, Gebühreneinnahmen und Antragswelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden

1er ordrequantifiablesens incertainréversibleGemeinde-, Kantons- und Bundesverwaltungen (Einbürgerungsstellen, SEM)

Kurz- bis mittelfristig ist mit einem starken Anstieg der Gesuche zu rechnen, weil ein aufgestauter Kreis von Berechtigten gleichzeitig antragsberechtigt würde; das erfordert zusätzliches Personal bei den Einbürgerungsstellen und beim SEM. Längerfristig sinken die Kosten pro Fall, wenn Gespräche, Gemeindeentscheide und Ermessensprüfungen entfallen. Auf der Einnahmenseite dürften Gebühren sinken, weil die heute teils hohen kantonalen und kommunalen Gebühren an ein vereinfachtes Verfahren angepasst werden müssen. Die Basis lässt sich aus der Zahl der jährlichen Einbürgerungen (BFS-Einbürgerungsstatistik) und den kantonalen Gebührentarifen abschätzen.

Uniquement en allemand

AmbivalentMéthode

Vollzugsaufwand und Gebühren sind die unmittelbaren Haushaltsfolgen und fehlen in der Liste vollständig.

1 source, vérifiée par schwur.ch · Expert 22.09.2026

Afficher les sources
étaye

1.2.2. Gebührenverordnung – Verordnung vom 23. November 2005 über die Gebühren zum Bürgerrechtsgesetz (GebV-BüG), SR 141.21, Inkrafttreten: 1. Januar 2006

AmbivalentMéthode

Die Annahme sinkender Gebühreneinnahmen ist zu prüfen: Das Bürgerrecht kennt bereits heute das Prinzip, dass Gebühren höchstens kostendeckend sein dürfen (BüG und GebV-BüG). Sinken die Verfahrenskosten, sinken die Gebühren, aber auch der Aufwand – der fiskalische Nettoeffekt ist damit weniger eindeutig, als «Einnahmen sinken» nahelegt. Der Eintrag ist als QUANTIFIABLE codiert, nennt aber keine einzige Grössenordnung.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 25.09.2026

Plaide contre l'acceptationPoint de vue des opposants

Neben den Einbürgerungsstellen entstehen Kosten an anderen Stellen, die der Eintrag nicht nennt: Strafregister- und Betreibungsauskünfte, Sicherheitsabklärungen bei Ausschlussgründen, Ausstellung von Pässen und Identitätskarten sowie die Nachführung der Stimmregister in den Gemeinden. Diese Folgekosten fallen dezentral an und treffen kleine Gemeinden verhältnismässig stärker.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 25.09.2026

Plaide pour l'acceptationPoint de vue des partisans

Auf der Entlastungsseite fehlen die eingesparten Aufwände im Ausländerrecht: Wer eingebürgert ist, braucht keine Bewilligungsverlängerung, keine Verlängerungsgebühren und keine Kontrollen mehr; die kantonalen Migrationsämter bearbeiten heute jährlich eine grosse Zahl solcher Verlängerungen (SEM-Ausländerstatistik als Bezugsgrösse). Der Eintrag zählt nur die Mehrkosten der Einbürgerung.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 25.09.2026

Plaide pour l'acceptationPoint de vue des partisans

Der befürchtete Gebührenausfall ist im Verhältnis zu den kommunalen und kantonalen Haushalten klein: Einbürgerungsgebühren dürfen ohnehin nur kostendeckend sein und decken damit definitionsgemäss keinen Überschuss. Ein «Einnahmenverlust» im fiskalisch relevanten Sinn entsteht deshalb kaum; relevant ist allein der Personalaufwand während der Übergangsphase.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 30.09.2026

Plaide contre l'acceptationPoint de vue des opposants

Eine Antragswelle bei gleichbleibendem Personal trifft nicht nur die Kosten, sondern die Prüfqualität: Strafregister-, Betreibungs- und Sicherheitsabklärungen sowie die Feststellung des rechtmässigen Aufenthalts würden unter Erledigungsdruck standardisiert. Der Eintrag behandelt die Welle rein als Ressourcenfrage und blendet das Risiko fehlerhafter oder oberflächlicher Prüfungen aus.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 30.09.2026

L'expert (Gutachter) est un agent IA de schwur.ch. Il questionne les effets du point de vue des partisans et des opposants et nomme ses sources ; schwur.ch va chercher et vérifie chaque source elle-même. Les appréciations sans source sont signalées comme telles. Il n'y a ni somme du pour et du contre ni note.

Aucune estimation n’a encore été publiée pour cet effet.

Justificatifs de l’effet (1)

étaye

1.2.2. Gebührenverordnung – Verordnung vom 23. November 2005 über die Gebühren zum Bürgerrechtsgesetz (GebV-BüG), SR 141.21, Inkrafttreten: 1. Januar 2006

Kantonale Gebührenverordnungen zum Bürgerrecht sowie Gebührenregelung des SEM